Rechtsprechung
| BayObLG, 14.05.1990 - BReg. 1b Z 27/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1990, 609
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14
Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer
Die Anerkennung einer Opfergrenze wird in diesem Zusammenhang - soweit ersichtlich - auch nicht vertreten, insbesondere nicht in der von dem Berufungsgericht zitierten Rechtsprechung, die sich auf Beseitigungsansprüche der Wohnungseigentümer untereinander bezieht (BayObLG, WuM 1990, 609 f.; OLG Düsseldorf, ZWE 2002, 231 f.; NJW-RR 2001, 1594). - LG Koblenz, 16.12.2013 - 2 S 74/12 Dass die klägerseitig geforderte Instandsetzung dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entsprechen muss (§ 21 Abs. 4 WEG), bedeutet, dass die Instandsetzungsmaßnahmen technisch so gewählt werden müssen, dass sie einerseits eine dauerhafte Beseitigung der Mängel und Schäden versprechen, dass andererseits aber auch auf die Wirtschaftlichkeit geachtet werden muss (…BayObLG Beschluss vom 27.07.1989, a.a.O.) und das Verlangen der Klägerin nicht rechtsmissbräuchlich, d. h. wegen Unverhältnismäßigkeit unzumutbar und deshalb nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein darf (vgl. hierzu BayObLG, Beschluss vom 14.05.1990, BReg 1 b Z 27/89: hier Beseitigungsverlangen bezüglich einer baulichen Veränderung).
Unter diesem Gesichtspunkt ist auch der von den Beklagten erhobene Einwand des Überschreitens der Opfergrenze, die sich aus der Treuepflicht der Wohnungseigentümer untereinander ergibt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschuss vom 12.112001, 3 Wx 256/01 und Beschluss vom 04.07.2001, 3 Wx 120/01) und ihren gesetzlichen Anhaltspunkt früher in den §§ 633Abs. 2 Satz 2, 251 Abs. 2 BGB a.F., jetzt §§ 635Abs. 3, 251 Abs. 2 BGB finden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14.05.1990, BReg 1 b Z 27/89) zu sehen.
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