Rechtsprechung
| AG Münster, 12.09.1991 - 8 C 228/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 535
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mietvertrag mit Eheleuten; Mietvertragspartner; Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Papierfundstellen
- WuM 1992, 238
Wird zitiert von ... (4)
- AG München, 23.05.2017 - 283 C 1132/17
Immer wieder Kinderlärm
Zwar kann ein Mieter von einem Mieter desselben Mehrfamilienhauses unter dem Gesichtspunkt der Besitzstörung gegebenenfalls die Unterlassung nicht hinzunehmender Geräuschbeeinträchtigungen verlangen, vgl. OLG München, WuM 1992, 238. - LG Berlin, 20.04.2016 - 65 S 424/15
Unterlassungsverfügungsanspruch eines Wohnungsmieters gegen die Errichtung eines …
Danach können nur wesentliche Beeinträchtigungen der Besitzausübung Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche nach den Regelungen der §§ 858ff. BGB auslösen, während unwesentliche Beeinträchtigungen des Gebrauchs hinzunehmen sind (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urt. v. 16.01.2015 - V ZR 110/14, in WuM 2015, 368, juris Rn. 10;… Urt. v. 29.04.2015 - VIII ZR 197/14, in WuM 2015, 478, juris Rn. 43;… Urt. v. 26.09.1975 - V ZR 204/73, in MDR 1977, 128, juris Rn. 16;… Urt. v. 29.10.1954 - V ZR 53/53, in NJW 1955, 19, juris; OLG München, Urt. v. 21.01.1992 - 13 U 2289/91, in WuM 1992, 238, juris 8;… LG Berlin, Beschl. v. 16.09.2014 - 65 T 224/14, Grundeigentum 2015, 595, juris Rn. 6;… Beschl. v. 24.10.2014 - 63 S 203/14, in Grundeigentum 2014, 1589, juris Rn. 8; einschränkend für Ausgleichsansprüche;… BGH, Urt. v. 12.12.2003 - V ZR 180/03, in Grundeigentum 2004, 476, juris15ff.;… Joost in: MünchKomm/BGB, 5. Aufl., § 858 Rn. 5, m. w. N.;… Gutzeit in: Staudinger, 2012, § 862 Rn. 2, m. w. N.;… Aspekte des Besitzschutzes im Wohnraummietrecht, a.a.O.); anderenfalls würde die Rechtsposition des Besitzers stärker sein als die des Eigentümers, der Schutz des Besitzers vor Störungen durch andere Besitzer bzw. auch Eigentümer weiter reichen als der Schutz unter Eigentümern (…vgl. BGH, Urt. v. 29.04.2015, a.a.O.;… Fritzsche in: Beck'scher OKBGB, Bamberger/Roth, 38. Ed., Stand 01.02.2016, § 858 Rn. 21, beck-online). - KG, 01.09.2003 - 12 U 20/03
Gewerberaummietvertrag: Unwirksamkeit fristloser Kündigungen eines …
- AG Rottenburg/Neckar, 31.10.1994 - 2 C 356/94
Nachts kann Duschen verboten werden
Die Hausordnung ist als Vertrag zugunsten Dritter anzusehen (OLG München, WuM 1992, 238 ).
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