Rechtsprechung
| LG München I, 29.06.1994 - 14 S 3528/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens mit Zugang und Ingangsetzung der Zustimmungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 22.12.1993 - 431 C 11131/93
- LG München I, 29.06.1994 - 14 S 3528/94
Papierfundstellen
- WuM 1995, 113
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77
Vergleichsmiete III
- LG Köln, 11.01.1991 - 12 S 334/90
Auszug aus LG München I, 29.06.1994 - 14 S 3528/94
Ein auf die Änderung der Mietstruktur gerichtetes Mieterhöhungsverlangen ist deshalb unwirksam (LG Wiesbaden, WuM 91, 698; LG Köln, WuM 92, 255).
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Übersicht LG München I
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Rechtsprechung
| LG Bonn, 08.08.1994 - 6 S 144/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Werts des Beschwerdegegenstands i.S.v. § 511a ZPO
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Siegburg, 04.03.1994 - 3 C 192/93
- LG Bonn, 08.08.1994 - 6 S 144/94
Papierfundstellen
- WuM 1995, 113
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 04.12.1985 - 1 BvL 23/84
Mieterhöhung - Kappungsgrenze - Eigentumsgarantie - Vergleichsmiete - 30 %ige …
Auszug aus LG Bonn, 08.08.1994 - 6 S 144/94
Diese Auffassung der Kammer wird für die vergleichbare Frage der Geltung der Kappungsgrenze nach Wegfall der Preisbindung von der obergerichtlichen Rechtsprechung ausdrücklich bestätigt (vgl. BayObLG, RE vom 23.01.1984, WuM 84, 48 und BVerfG Beschluss vom 04.12.1985, WuM 86, 101, 106), wobei kein Grund ersichtlich ist, die Wartefrist des § 2 Abs. 1 Ziff. 1 MHG anders als die die Befugnisse des Vermieters mindestens ebenso stark einschränkende Kappungsgrenze des § 2 Abs. 1 Ziff. 3 MHG zu beurteilen. - BayObLG, 23.01.1984 - REMiet 14/83
Rechtmäßigkeit eines nach dem Wegfall einer Preisbindung erstmals eine …
Auszug aus LG Bonn, 08.08.1994 - 6 S 144/94
Diese Auffassung der Kammer wird für die vergleichbare Frage der Geltung der Kappungsgrenze nach Wegfall der Preisbindung von der obergerichtlichen Rechtsprechung ausdrücklich bestätigt (vgl. BayObLG, RE vom 23.01.1984, WuM 84, 48 und BVerfG Beschluss vom 04.12.1985, WuM 86, 101, 106), wobei kein Grund ersichtlich ist, die Wartefrist des § 2 Abs. 1 Ziff. 1 MHG anders als die die Befugnisse des Vermieters mindestens ebenso stark einschränkende Kappungsgrenze des § 2 Abs. 1 Ziff. 3 MHG zu beurteilen. - OLG Stuttgart, 26.06.1986 - 2 W 21/86
"Aushandeln" von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Auszug aus LG Bonn, 08.08.1994 - 6 S 144/94
Rn. 8 Da die Erhöhung der Kostenmiete gemäß Erklärung vom 29.06.1992 auf einer Änderung der Pauschalen für Verwaltung, Instandhaltung und Schönheitsreparaturen beruhte, also nicht auf den §§ 3 bis 5 MHG inhaltlich vergleichbaren Erhöhungen wegen gestiegener Kapitalzinsen, Aufwendungen für Nebenkosten oder Modernisierungsmaßnahmen, hat diese Mietänderungserklärung zum 01.08.1992 die einjährige Wartefrist ausgelöst, mit der Folge, daß das Mieterhöhungsverlangen vom 20.01.1993 unwirksam, weil verfrüht war (vgl. BGH, RE v. 16.06.93, ZMR 93, 453 unter ausdrücklicher Abweichung von den Rechtsentscheiden des OLG Oldenburg, WM 82, 105 und Hamm, WM 87, 114).
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