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Weitere Entscheidung unten: LG Bonn, 08.08.1994

Rechtsprechung
   LG München I, 29.06.1994 - 14 S 3528/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,13443
LG München I, 29.06.1994 - 14 S 3528/94 (https://dejure.org/1994,13443)
LG München I, Entscheidung vom 29.06.1994 - 14 S 3528/94 (https://dejure.org/1994,13443)
LG München I, Entscheidung vom 29. Juni 1994 - 14 S 3528/94 (https://dejure.org/1994,13443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens mit Zugang und Ingangsetzung der Zustimmungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1995, 113
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

    Auszug aus LG München I, 29.06.1994 - 14 S 3528/94
    Das Erhöhungsverlangen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 MHG stellt nämlich einen formalisierten Antrag ( § 145 BGB ) auf Abschluß eines Änderungsvertrages gemäß § 305 BGB dar (BVerfGE 53, 352, 356; BayObLG RES § 2 MHG Nr. 62 m.w.N.).
  • LG Köln, 11.01.1991 - 12 S 334/90
    Auszug aus LG München I, 29.06.1994 - 14 S 3528/94
    Ein auf die Änderung der Mietstruktur gerichtetes Mieterhöhungsverlangen ist deshalb unwirksam (LG Wiesbaden, WuM 91, 698; LG Köln, WuM 92, 255).
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 08.08.1994 - 6 S 144/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,32214
LG Bonn, 08.08.1994 - 6 S 144/94 (https://dejure.org/1994,32214)
LG Bonn, Entscheidung vom 08.08.1994 - 6 S 144/94 (https://dejure.org/1994,32214)
LG Bonn, Entscheidung vom 08. August 1994 - 6 S 144/94 (https://dejure.org/1994,32214)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1995, 113
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.12.1985 - 1 BvL 23/84

    Mieterhöhung - Kappungsgrenze - Eigentumsgarantie - Vergleichsmiete - 30 %ige …

    Auszug aus LG Bonn, 08.08.1994 - 6 S 144/94
    Diese Auffassung der Kammer wird für die vergleichbare Frage der Geltung der Kappungsgrenze nach Wegfall der Preisbindung von der obergerichtlichen Rechtsprechung ausdrücklich bestätigt (vgl. BayObLG, RE vom 23.01.1984, WuM 84, 48 und BVerfG Beschluss vom 04.12.1985, WuM 86, 101, 106), wobei kein Grund ersichtlich ist, die Wartefrist des § 2 Abs. 1 Ziff. 1 MHG anders als die die Befugnisse des Vermieters mindestens ebenso stark einschränkende Kappungsgrenze des § 2 Abs. 1 Ziff. 3 MHG zu beurteilen.
  • BayObLG, 23.01.1984 - REMiet 14/83

    Rechtmäßigkeit eines nach dem Wegfall einer Preisbindung erstmals eine …

    Auszug aus LG Bonn, 08.08.1994 - 6 S 144/94
    Diese Auffassung der Kammer wird für die vergleichbare Frage der Geltung der Kappungsgrenze nach Wegfall der Preisbindung von der obergerichtlichen Rechtsprechung ausdrücklich bestätigt (vgl. BayObLG, RE vom 23.01.1984, WuM 84, 48 und BVerfG Beschluss vom 04.12.1985, WuM 86, 101, 106), wobei kein Grund ersichtlich ist, die Wartefrist des § 2 Abs. 1 Ziff. 1 MHG anders als die die Befugnisse des Vermieters mindestens ebenso stark einschränkende Kappungsgrenze des § 2 Abs. 1 Ziff. 3 MHG zu beurteilen.
  • OLG Stuttgart, 26.06.1986 - 2 W 21/86

    "Aushandeln" von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Auszug aus LG Bonn, 08.08.1994 - 6 S 144/94
    Rn. 8 Da die Erhöhung der Kostenmiete gemäß Erklärung vom 29.06.1992 auf einer Änderung der Pauschalen für Verwaltung, Instandhaltung und Schönheitsreparaturen beruhte, also nicht auf den §§ 3 bis 5 MHG inhaltlich vergleichbaren Erhöhungen wegen gestiegener Kapitalzinsen, Aufwendungen für Nebenkosten oder Modernisierungsmaßnahmen, hat diese Mietänderungserklärung zum 01.08.1992 die einjährige Wartefrist ausgelöst, mit der Folge, daß das Mieterhöhungsverlangen vom 20.01.1993 unwirksam, weil verfrüht war (vgl. BGH, RE v. 16.06.93, ZMR 93, 453 unter ausdrücklicher Abweichung von den Rechtsentscheiden des OLG Oldenburg, WM 82, 105 und Hamm, WM 87, 114).
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