Rechtsprechung
| LG München II, 27.10.1994 - 8 S 2227/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MHG § 2
Anwendung des Mietspiegels - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1995, 45
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 268/90
Verfassungsmäßigkeit der Anwendung eines Mietspiegels
Auszug aus LG München II, 27.10.1994 - 8 S 2227/94
Die Anwendung des Mietspiegels auf das vor seiner Aufstellung erhobene Mieterhöhungsverlangen steht nicht im Widerspruch zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichte in NJW 1992, 1377 und des LG Hamburg, WuM 1990, 310 : In diesen Entscheidungen ging es um die Frage der Anwendung eines zum Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens geltenden Mietspiegels und die Nichtanwendung eines danach erstellten, auf den eine Erhöhung der Miete gestützt werden sollte. - LG Hamburg, 23.01.1990 - 16 S 160/89
Auszug aus LG München II, 27.10.1994 - 8 S 2227/94
Die Anwendung des Mietspiegels auf das vor seiner Aufstellung erhobene Mieterhöhungsverlangen steht nicht im Widerspruch zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichte in NJW 1992, 1377 und des LG Hamburg, WuM 1990, 310 : In diesen Entscheidungen ging es um die Frage der Anwendung eines zum Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens geltenden Mietspiegels und die Nichtanwendung eines danach erstellten, auf den eine Erhöhung der Miete gestützt werden sollte. - LG München I, 25.09.1991 - 14 S 493/91
Auszug aus LG München II, 27.10.1994 - 8 S 2227/94
Der von der Stadt ... erstellte und veröffentlichte Mietspiegel wird von der Kammer als allgemein zugängliche Erkenntnisquelle im Rahmen freier richterlicher Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO der Entscheidung zugrundegelegt (LG München I, WuM 1992, 25, 26; Voelskow, ZMR 1992, 326, 327 f.).
- LG Berlin, 09.08.2016 - 18 S 111/15
Mieterhöhung bei Wohnraum: Gerichtliche Schätzung der ortsüblichen …
Entscheidend dafür ist der Erhebungsstichtag für die statistische Ermittlung der Miethöhe (vgl. LG Berlin, GE 1996, 1547 und MM 2001, 151; LG Freiburg, WuM 1995, 714; LG München, WuM 1995, 45); dies ist beim Mietspiegel 2015 der 1. September 2014 und damit genau der Tag, zu dem die Mieterhöhung begehrt wird, während Erhebungsstichtag für den Mietspiegel 2013 der 1. September 2012 war. - AG Berlin-Neukölln, 22.05.2003 - 4 C 217/02
Klage des Vermieters auf Erhöhung des Mietzinses; Gesetzliche Anforderungen an …
Entscheidend dafür ist der Erhebungsstichtag für die statistische Ermittlung der Miethöhe (vgl. LG Berlin, GE 1996, 1547 und MM 2001, 151; LG Freiburg, WuM 1995, 714 [LG Freiburg 19.10.1995 - 3 S 276/94] ; LG München, WuM 1995, 45); dies war beim Mietspiegel 2003 der 1. März 2002, wahrend Erhebungsstichtag für den Mietspiegel 2000 der 1. Oktober 1999 war.
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