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Rechtsprechung
   LG Landau/Pfalz, 07.11.1995 - 1 S 253/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8466
LG Landau/Pfalz, 07.11.1995 - 1 S 253/95 (https://dejure.org/1995,8466)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 07.11.1995 - 1 S 253/95 (https://dejure.org/1995,8466)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 07. November 1995 - 1 S 253/95 (https://dejure.org/1995,8466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 536, 550
    Haftung des Mieters für aus einer Spülmaschine austretendes Wasser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geschirrspülmaschine verursacht Wasserschaden - wer haftet?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter haftet nicht für Wasserschaden durch defekte Geschirrspülmaschine - Keine automatische Gefährdungshaftung durch Einbringen von Haushaltsgeräten in eine Mietwohnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1996, 29
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 27.03.1984 - 27 U 433/83
    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 07.11.1995 - 1 S 253/95
    Die in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstandende Berufung der Beklagten hat auch in der Sache vollen Erfolg, weil eine Gefährdungshaftung zu Lasten des Betreibers einer Spülmaschine weder nach dem Gesetz besteht noch in Literatur und Rechtsprechung angenommen wird (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27. März 1984, NJW 1985, 332; LG Saarbrücken, Urteil vom 25. Mai 1987, NJW-RR 1987, 1496) und von einer schuldhaften, d.h. fahrlässigen Verletzung von zumutbaren Überwachungspflichten durch die Beklagten im Hinblick auf die von ihnen in der Küche ihrer im 1. Obergeschoss gelegenen Mietwohnung betriebene automatische Geschirrspülmaschine als Haftungsgrundlage nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zweiter Instanz nicht ausgegangen werden kann.
  • AG Hamburg-St. Georg, 21.04.2017 - 920 C 139/15

    Erstmaliger Betrieb einer Waschmaschine ohne Beaufsichtigung ist grob fahrlässig!

    Denn es ist allgemein bekannt, dass die Schlauchverbindungen zu Geschirrspülmaschinen oder ähnlichen Maschinen und die dazugehörenden Teile besonders anfällig sind und bei einem Defekt erhebliche Wasserschäden auftreten können (…Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Aufl, -, § 535 Rn. 370 mit Verweis auf OLG Karlsruhe VersR 1992, 114; OLG Hamm WuM 1985, 253; LGLandau WuM 1996, 29; LG Köln NJW-RR 1986, 1087; AG Germersheim ZMR 1996, 92; AG Wiesbaden NJW-RR 1992, 76; AG Frankfurt a.M. ZfS 1994, 301; AG Berlin Charlottenburg GE 1981, 543; LG Berlin GE 1991, 881).
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