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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 19.10.1995

Rechtsprechung
   BayObLG, 08.08.1995 - 2Z BR 56/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4237
BayObLG, 08.08.1995 - 2Z BR 56/95 (https://dejure.org/1995,4237)
BayObLG, Entscheidung vom 08.08.1995 - 2Z BR 56/95 (https://dejure.org/1995,4237)
BayObLG, Entscheidung vom 08. August 1995 - 2Z BR 56/95 (https://dejure.org/1995,4237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 Abs. 1 ; WEG § 15 Abs. 3
    Nutzung von Räumen, die in der Teilungserklärung als "Partyraum, Werkraum, Abstellraum, Waschküche, WC" bezeichnet sind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Nutzung von Kellerräumen zu Wohnzwecken im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentumsrecht; Nutzung eines Kellers nach dessen Zwecksbestimmung als Keller und nicht als ausgebauter Wohnungsraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 464
  • WuM 1996, 490
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 18.06.1993 - 2Z BR 50/93
    Auszug aus BayObLG, 08.08.1995 - 2Z BR 56/95
    Dies ist nach einer typisierenden, d.h. verallgemeinernden Betrachtungsweise zu beurteilen, wobei schon die Möglichkeit zusätzlicher Störungen genügt (BayObLG WuM 1993, 490 ; WuM 1994, 292 f.).

    Nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen kommt nämlich auch eine Art der Nutzung in Betracht, die der typischen Nutzungsart nicht entspricht, sofern nur andere Wohnungseigentümer nicht mehr gestört oder beeinträchtigt werden (BayObLG WuM 1993, 490 f.).

  • BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93

    Umfang einer Verwaltervollmacht

    Auszug aus BayObLG, 08.08.1995 - 2Z BR 56/95
    Dies ist nach einer typisierenden, d.h. verallgemeinernden Betrachtungsweise zu beurteilen, wobei schon die Möglichkeit zusätzlicher Störungen genügt (BayObLG WuM 1993, 490 ; WuM 1994, 292 f.).
  • BayObLG, 08.07.1993 - 2Z BR 51/93

    Rechtmäßigkeit von Umbau und Ausbaumaßnahmen im Rahmen des …

    Auszug aus BayObLG, 08.08.1995 - 2Z BR 56/95
    Dies folgt bereits aus der Möglichkeit, die Räume intensiver zu nutzen, wenn sie Wohnzwecken dienen (BayObLG WuM 1993, 706 f.).
  • BayObLG, 28.01.1993 - 2Z BR 110/92

    Unterlassungsanspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Einbau eines …

    Auszug aus BayObLG, 08.08.1995 - 2Z BR 56/95
    Der Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB i.V.m. § 15 Abs. 3 WEG setzt nicht voraus, daß derzeit eine Eigentumsbeeinträchtigung stattfindet; es genügt vielmehr die begründete Besorgnis zukünftiger Eingriffe (BayObLG WuM 1993, 294).
  • BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 20/00

    Ausbau eines Speichers als Wohnung

    Bei einer über die damit gegebene Zweckbestimmung hinausgehenden Nutzung ist ein Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB , § 15 Abs. 3 WEG gegeben (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 464 ).

    Dabei kann sich ein Unterlassungsanspruch insbesondere aus einer intensiveren Nutzung und den damit verbundenen weitergehenden Störungen und Beeinträchtigungen anderer Wohnungseigentümer ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG NJW-RR 1996, 464 ; ZMR 2000, 53).

  • BayObLG, 02.06.2004 - 2Z BR 29/04

    Nutzung einer "Ferienwohnung" als Seminar- und Veranstaltungsraum

    2 Z 144/91">1992, 919; NJW-RR 1996, 464; NZM 2000, 1015; ZfIR 2001, 59).
  • BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98

    Abwägen der Interessen, wenn die Gesamtheit der Wohnungseigentümer von einem …

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die übrigen Wohnungseigentümer dadurch nicht mehr als durch eine zweckbestimmungsgemäße Nutzung als Wohnung beeinträchtigt würden (allgemeine Meinung, BayObLG NJW-RR 1996, 464 m.w.N.).
  • BayObLG, 30.04.1998 - 2Z BR 23/98

    Zulässigkeit von Beschlussfassungen unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes"

    Die Bezeichnung der Kfz-Stellplätze als solche in § 17 Abs. 4 der Gemeinschaftsordnung enthält eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter im Sinne von § 15 Abs. 1 WEG (allg. Meinung; vgl. z.B. BayObLG NJW-RR 1996, 464 m.w.N.).
  • BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 115/96

    Zustimmung aller Wohnungseigentümer zum Umbau einer Waschküche in …

    2 Z 53/85">NJW-RR 1986, 1076/1077 und 1996, 464).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 101/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5006
BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 101/95 (https://dejure.org/1995,5006)
BayObLG, Entscheidung vom 19.10.1995 - 2Z BR 101/95 (https://dejure.org/1995,5006)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Oktober 1995 - 2Z BR 101/95 (https://dejure.org/1995,5006)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Kelheim - 1 UR II 9/94
  • LG Regensburg - 7 T 303/95
  • BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 101/95

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 143
  • WuM 1996, 490
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der …

    Auszug aus BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 101/95
    Eine derartige Sondervergütung muß sich aber in angemessenem Rahmen halten (BGHZ 122, 327 ,332; BayObLG WE 1988, 200, 201).
  • BGH, 30.11.1993 - XI ZR 80/93

    Richterliche Inhaltskontrolle von Gebührenklauseln in AGB der Banken und …

    Auszug aus BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 101/95
    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, daß die das Wohngeld betreffende Buchführung zu den vom Gesetz umschriebenen gewöhnlichen Aufgaben des Verwalters gehört (§ 27 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 1 WEG ) und es abgesehen davon einem Wohnungseigentümer grundsätzlich freistehen muß, ob er - wie hier der Antragsteller - durch die Erteilung eines Dauerauftrags oder - wie offenbar von der Verwalterin gewünscht - durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren die pünktliche Zahlung des Wohngelds sicherstellt (vgl. BGHZ 124, 254 ,259 ff.).
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 101/95
    Der Beschwerdewert bemißt sich entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht nach dem Geschäftswert des Verfahrens, sondern allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung (BGHZ 119, 216 ,218; BayObLGZ 1990, 141 f.).
  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 38/90
    Auszug aus BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 101/95
    Der Beschwerdewert bemißt sich entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht nach dem Geschäftswert des Verfahrens, sondern allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung (BGHZ 119, 216 ,218; BayObLGZ 1990, 141 f.).
  • BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00

    Anspruch des Mieters im eigenen Namen auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    Das Landgericht weist zunächst zu Recht darauf hin, daß sich der Beschwerdewert des § 45 Abs. 1 WEG nicht nach dem Geschäftswert des Verfahrens, sondern allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an de r Änderung der angefochtenen Entscheidung bemißt und daß der Beschwerdewert nicht höher, wohl aber niedriger sein kann als der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens (BGHZ 119, 216/218; BayObLGZ 1990, 141/143; BayObLG WuM 1996, 490 ; WE 1998, 114).
  • OLG Stuttgart, 09.10.1996 - 8 W 265/96

    Voraussetzungen der ordnungsmäßen Verwaltung bei der Beschlußfassung einer …

    Dabei kann nicht unberücksichtigt bleiben, daß die das Hausgeld betreffende Buchführung zu den vom Gesetz umschriebenen gewöhnlichen Aufgaben des Verwalters gehört (§ 27 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 1 WEG; vgl. hierzu BayObLG MDR 1996, 143) und damit von seiner regulären Vergütung mitumfaßt ist.
  • BayObLG, 12.06.1997 - 2Z BR 48/97

    Geschäftswert und Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses …

    Der Wert des Beschwerdegegenstands kann insgesamt nicht höher, wohl aber niedriger sein als der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens (vgl. BGHZ 119, 216, 218 f.; BayObLGZ 1990, 141, 143 f.; BayObLG WuM 1996, 490 und st.Rspr.).
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