Rechtsprechung
| AG Dortmund, 28.02.1997 - 125 C 15016/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 550 b, 812
Ausschluß der Aufrechnung; Unwirksame Mietkautionsabrede; Zahlung der Kaution bei Einzug durch Verrechnungsscheck - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der angemessen verzinsten Mietkaution; Zulässigkeit von Mieterhöhungen für die Dauer eines Zeitmietvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1997, 212
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- LG Bremen, 15.09.1992 - 1 S 194/92
Auszug aus AG Dortmund, 28.02.1997 - 125 C 15016/96
Rn. 31 In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass über die gesetzlich oder vertraglich ausdrücklich geregelten Fälle hinaus eine Aufrechnung ausgeschlossen ist, wenn der Zweck der geschuldeten Leistung eine Erfüllung durch Aufrechnung als mit Treu und Glauben unvereinbar erscheinen lassen (LG Bremen NJW-RR 1993, 19 m. w. N.).Auch in diesem Fall kann er gegenüber dem Rückforderungsanspruch nicht die Aufrechnung erklären (LG Bremen NJW-RR 1993, 19).
- OLG Hamburg, 10.04.1991 - 5 U 135/90
Wohnungsmietvertrag; Formularklausel; Kautionszahlungsverpflichtung; …
Auszug aus AG Dortmund, 28.02.1997 - 125 C 15016/96
Eine solche Klausel ist unwirksam (LG Hamburg WuM 1990, 416; bestätigt durch OLG Hamburg WuM 1991, 385, 387 Nr. 4). - LG Gießen, 28.06.1995 - 1 S 70/95
Auszug aus AG Dortmund, 28.02.1997 - 125 C 15016/96
Eine geltungserhaltende Auslegung (dazu LG Gießen MDR 1995, 1118 ist deshalb vorliegend nicht möglich.
- LG München I, 14.03.2001 - 15 S 13179/00
Mietsicherheit; Unwirksamkeit einer Kautionsabrede, die Ratenzahlung ausschließt
Die Mietkautionsabrede im Wohnungsmietvertrag ist insgesamt unwirksam (ebenso AG Dortmund, WuM 97, 212). - LG Leipzig, 06.11.2002 - 1 S 4425/02
Bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Freigabe eines verpfändeten Sparguthabens; …
Nach Auffassung der Kammer führt die Unwirksamkeit von § 5 Abs. 2 Satz 4 des Mietvertrages aber nicht dazu, dass nunmehr die Abrede über die der Höhe nach nicht zu beanstandende Kautions im Ganzen unwirksam wäre und daher die Kläger einen Rückzahlungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung hätten, wie dies in der Rechtsprechung zum Teil wegen des Schutzzweckes des gesetzlich normierten Ratenzahlungsrechts angenommen wird (vgl. nur LG München NJW-RR 2001, 1230; LG Potsdam GE 2002, 262; LG Berlin GE 2002, 55; AG Homburg NZM 2001, 2032 f.; AG Dortmund WuM 1997, 212 [AG Dortmund 28.02.1997 - 125 C 15016/96] ; AG Tempelhof-Kreuzberg WuM 2000, 282 f.). - AG Görlitz, 16.01.2001 - 1 C 838/00
Aufrechnung einer Betriebskostennachforderung mit der Rückforderung aus einer …
Im vorliegenden Fall liegt ein Aufrechnungsverbot vor, das aus dem Sinn und Zweck der Regelung des § 550 b Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Abs. 3 BGB folgt (AG Dortmund, WuM 1997, 212 [AG Dortmund 28.02.1997 - 125 C 15016/96] ).
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Rechtsprechung
| AG Köln, 11.03.1996 - 218 C 409/95 |
Verfahrensgang
- AG Köln, 01.03.1996 - 218 C 409/95
- AG Köln, 11.03.1996 - 218 C 409/95
Papierfundstellen
- WuM 1997, 212
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