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Rechtsprechung
   LG Freiburg, 09.07.1996 - 9 S 310/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,17774
LG Freiburg, 09.07.1996 - 9 S 310/95 (https://dejure.org/1996,17774)
LG Freiburg, Entscheidung vom 09.07.1996 - 9 S 310/95 (https://dejure.org/1996,17774)
LG Freiburg, Entscheidung vom 09. Juli 1996 - 9 S 310/95 (https://dejure.org/1996,17774)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 91 a, 93; BGB § 556
    Kosten; Räumungsklage; Erledigung; Auszug; Mieter; sofortiges Anerkenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1997, 334
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Saarbrücken, 20.02.1998 - 13 BS 283/97

    Streitwert bei Klage auf Zustimmung einer Mieterhöhung

    Kammer], WuM 1996, 716 ; LG Darmstadt, NJW-RR 1997, 775; LG Bremen, WuM 1997, 334, Urteil der erkennenden Kammer vom 12. Dezember 1997 - 13 BS 136/97 -).

    Das erkennende Berufungsgericht sieht keine Veranlassung, entsprechend der Rechtsprechung der 1. Zivilkammer des LG Köln (WuM 1996, 716 ) und des LG Bremen (WuM 1997, 334) im Hinblick auf § 2 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 3 Satz 1 MHG anstelle des Jahresbetrages des zusätzlich geforderten Mietzinses den 15-fachen Monatsbetrag in Ansatz zu bringen.

  • LG Saarbrücken, 12.12.1997 - 13 BS 136/97

    Berufungsbeschwer bei Klage auf Zustimmung einer Mieterhöhung

    § 9 ZPO findet nach Auffassung der Kammer auch nach seiner Änderung keine Anwendung auf die Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes von Mieterhöhungsverlangen (so entgegen BVerfG in NJW 1996, 1531 , auch LG Köln [12. Kammer], WuM 1997, 279; LG Köln [1. Kammer], WuM 1996, 716 ; LG Darmstadt, NJW-RR 1997, 775 ; LG Bremen, WuM 1997, 334).

    Das erkennende Berufungsgericht sieht keine Veranlassung, entsprechend der Rechtsprechung der 1. Zivilkammer des LG Köln (WuM 1998, 716) und des LG Bremen (WuM 1997, 334) im Hinblick auf § 2 Abs. 1 Ziffer 1 und Abs. 1 Satz 1 MHG anstelle des Jahresbetrages des zusätzlich geforderten Mietzinses den 15fachen Monatsbetrag in Ansatz zu, bringen.

  • LG Köln, 27.08.1997 - 10 S 131/97

    Berufungsbeschwer bei Abweisung einer Klage auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung

    Auch nach Auffassung der Kammer rechtfertigt es der Umstand, dass ein Vermieter bereits nach dem Ablauf eines Jahres ein neues Mieterhöhungsverlangen stellen kann, das 3 Monate später, also nach 15 Monaten, wirksam werden kann, die Bemessung der Berufungsbeschwer nach § 3 ZPO auf den 15-fachen Mieterhöhungsbetrag (vgl. dazu auch zuletzt LG Bremen, WuM 1997, 334).
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