Rechtsprechung
| OLG Köln, 01.07.1996 - 2 W 102/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO §§ 91, 93 b, 721
Räumungsfrist; Bewilligung; unzulässige Wohnnutzung; Erledigung der Hauptsache; Kosten; Räumungsklage - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a § 93b Abs. 3 § 721 Abs. 1
Kosten des Rechtsstreits in einem Räumungsprozeß - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Übertragung der Kosten eines Räumungsrechtsstreits ganz oder teilweise dem Kläger nach billigem Ermessen; Räumungsklage wegen Nutzung der Mieträume entgegen der vertraglichen Vereinbarung zu Wohnzwecken und nicht "zum Betriebe eines Ateliers" ohne Einhaltung einer ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 28.03.1996 - 8 O 417/95
- OLG Köln, 01.07.1996 - 2 W 102/96
Papierfundstellen
- WuM 1997, 336
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 21.11.1991 - 10 W 104/91
Einbeziehung der Nebenkostenpauschale in Streitwert
Auszug aus OLG Köln, 01.07.1996 - 2 W 102/96
Eine Räumungsfrist kann danach auch dann gewährt werden, wenn der bestehende Mietvertrag als gewerbliches Mietverhältnis zu qualifizieren ist, die Räume aber tatsächlich zum Wohnen benutzt werden (vgl. LG Hamburg ZMR 1993, 419; LG Kiel ZMR 1993, 223). - LG Hamburg, 30.12.1992 - 316 T 100/92
Auszug aus OLG Köln, 01.07.1996 - 2 W 102/96
Eine Räumungsfrist kann danach auch dann gewährt werden, wenn der bestehende Mietvertrag als gewerbliches Mietverhältnis zu qualifizieren ist, die Räume aber tatsächlich zum Wohnen benutzt werden (vgl. LG Hamburg ZMR 1993, 419; LG Kiel ZMR 1993, 223).
- BGH, 11.12.2020 - V ZR 26/20
Untermieter zieht nicht aus: Nutzungsentschädigung für die ganze Wohnung!
Zwar kann auch dem Untermieter eine Räumungsfrist nach § 721 ZPO gewährt werden (vgl. OLG Köln, WuM 1997, 336; LG Stuttgart, NJW-RR 1990, 654; LG Stade, WuM 1987, 62). - OLG Celle, 14.05.2025 - 24 U 8/25
Räumungsfrist; Hinweisbeschluss; offensichtlich aussichtslose Berufung
Entscheidend ist, entsprechend dem Zweck der Vorschrift, drohende Obdachlosigkeit durch Einräumung einer Übergangsfrist zur Beschaffung neuen Wohnraums zu vermeiden, allein die tatsächliche Wohnnutzung (OLG Köln, Beschluss vom 1. Juli 1996 - 2 W 102/96, WuM 1997, 336 mwN).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".