Rechtsprechung
| LG Heidelberg, 23.10.1996 - 8 S 2/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Kinderspiellärm auf gemeinschaftlichen Außenanlagen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 906, 1004, 535
Unterlassungsanspruch; Kinderlärm; Hausordnung; Wohnungseigentümer; ortsüblich - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jurpage.net (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Heidelberg, 21.11.1995 - 27 C 282/95
- LG Heidelberg, 23.10.1996 - 8 S 2/96
Papierfundstellen
- WuM 1997, 38
Wird zitiert von ... (2)
- AG Konstanz, 09.07.2015 - 4 C 241/15
WEG - Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses
Hier könnten die Kläger, oder jeder andere der in dem Haus wohnt, sehr wenig gegen Kinderlärm machen, da der sowohl nach der Mietrechtsrechtsprechung als auch nach dem Wohnungseigentumsrecht als "privilegiert" anzusehen ist (Saarländisches OLG ZMR 1996, 565, LG Heidelberg WuM 1997, 38). - AG Berlin-Spandau, 10.07.2007 - 7 C 162/07
Mietminderung bei Kinderlärm?
Der während der Betreuung von spielenden Kindern erzeugte Lärm ist eine notwendige Ausdrucksform und Begleiterscheinung dessen, die nicht generell unterdrückt oder auch nur beschränkt werden kann und daher hingenommen werden muss (vgl. LG Heidelberg WuM 1997, 38 f.; AG Frankfurt, WuM 2005, 764; AG Köln, WuM 1993, 606 f.).
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