Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 23.06.1997 - 4 U 82/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 535, 536
Ausübung zeitlich nacheinander geschalteter Optionsrechte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlöschen eines Optionsrechts auf Vertragsverlängerung durch Ablauf der ungenutzten Ausübungsfrist; Formbedürftigkeit der Neubegründung eines Optionsrechts; Voraussetzungen für die Umdeutung einer unwirksamen fristlosen Kündigung in eine ordentliche Kündigung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.02.1996 - 311 O 112/94
- OLG Hamburg, 23.06.1997 - 4 U 82/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 807
- NZM 1998, 333
- WuM 1998, 160
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.06.1987 - VIII ZR 225/86
Schriftform einer Option zur Verlängerung des Mietvertrages
Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.1997 - 4 U 82/96
Das Optionsrecht konnte durch die formlose Einigung auch nicht wieder neu begründet werden, da dies der Schriftform bedurft hätte (BGH NJW-RR 1987, 1227;… Bub/Treier/Reinstoff, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl., II Rdn. 213;… Staudinger/Emmerich a.a.O. Rdn. 226).
- OLG Hamburg, 18.08.2022 - 4 W 44/22
Ausübung eines mietvertraglichen Optionsrechts nach Ablauf der …
Das Landgericht hat zudem darauf abgestellt, dass dem auch nicht das Urteil des Senats vom 23.06.1997 (Az: 4 U 82/96 - NZM 1998, 333) entgegenstehe, wonach ein befristetes Optionsrecht durch Ablauf der Frist erlösche und eine nachträgliche Vereinbarung der Parteien, die verfristete Ausübung gegen sich gelten zu lassen, ihrerseits der Schriftform nach § 550 BGB unterliege, denn das OLG habe in dieser Entscheidung keine Erwägungen zum Schutzzweck des § 550 S. 1 BGB mitgeteilt.Rn. 13 Das vertraglich vereinbarte Optionsrecht muss, wenn in dem Vertrag eine bestimmte Frist vorgesehen ist, innerhalb der Frist ausgeübt werden (OLG Hamburg, Urteil vom 23.06.1997 - 4 U 82/96; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.1991 - 10 U 166/90; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.1991 - 10 U 33/91; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2019 - 12 U 145/19).
- OLG Düsseldorf, 06.09.2007 - 10 U 25/07
Mietvertrag: Zur Konkurrenz von ordentlichem Kündigungsrecht und Optionsklausel
Der zwischenzeitliche Nichtgebrauch einer Option bringt die Optionsrechte insgesamt zum Erlöschen ( vgl. Oberlandesgericht Hamburg NZM 1998, 333 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| LG Regensburg, 30.09.1997 - 2 S 117/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de
BGB § 564 b
Betriebsbedarf; Kündigung; Hausmeister; Hausmeisterwohnung; Betriebswohnung - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1998, 160
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