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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 82/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6624
BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 82/97 (https://dejure.org/1997,6624)
BayObLG, Entscheidung vom 28.10.1997 - 2Z BR 82/97 (https://dejure.org/1997,6624)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Oktober 1997 - 2Z BR 82/97 (https://dejure.org/1997,6624)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG §§ 15, 22; BGB § 1004
    Beseitigungsanspruch; Stellplatz; Begrenzung; Tiefgaragenstellplatz; Schwingtor

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 3 § 22 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1
    Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Vorrichtungen an einem Tiefgaragenplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 1998, 175
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 19.05.1994 - 2Z BR 135/93

    Auslegung eines Eigentümerbeschlusses durch Tatrichter und …

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 82/97
    Der Senat hält hieran jedenfalls für die Fälle fest, die einen abgeschlossenen Einzelfall zum Gegenstand haben, also keine für die Zukunft bedeutsame Dauerregelung treffen (BayObLGZ 1994, 140/144).

    Auch wurden vom Landgericht alle für die Auslegung in Betracht kommenden Gesichtspunkte gewürdigt (BayObLGZ 1994, 140/144).

  • BayObLG, 06.02.1991 - BReg. 2 Z 171/90

    Sondereigentum an Garagenstellplätzen; Abgrenzung des Stellplatzes durch …

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 82/97
    Zwar darf grundsätzlich kein anderer Wohnungseigentümer den Stellplatz eines Wohnungseigentümers betreten oder befahren (BayObLG WuM 1991, 306).

    In dem vom Senat am 6.2.1991 (WuM 1991, 306) entschiedenen Fall hatte das Landgericht in der Anbringung eines Maschendrahtzaunes zwischen den Stellplätzen keine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung gesehen; der Senat hat keinen Anlaß gesehen, dies aus Rechtsgründen zu beanstanden.

  • OLG Stuttgart, 11.04.1991 - 8 W 422/90

    Mängelbeiseitigung in einer Wohnungeigentumsanlage auf Kosten der Eigentümer nach …

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 82/97
    Die Auslegung eines Eigentümerbeschlusses ist Sache des Tatrichters (BayObLG WuM 1992, 641; KG ZMR 1996, 279 ; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 192 ; a.M. OLG Stuttgart WuM 1991, 414 ).
  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 61/96

    Vertretungsrecht des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 82/97
    a) Ob sich der Eigentümerbeschluss vom Jahr 1993 auf beide Stellplätze bezieht oder nur auf den Stellplatz Nr. 2, ist nur insoweit von Bedeutung, als davon abhängt, in welchem Umfang dem Verfahrensbevollmächtigten vom Verwalter namens der antragstellenden Wohnungseigentümer wirksam Vollmacht zur Einleitung und Durchführung des gerichtlichen Verfahrens erteilt werden konnte (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 396 ).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.1995 - 3 Wx 181/95

    Bindungswirkung eines unangefochtenen "vereinbarungsersetzenden" …

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 82/97
    Die Auslegung eines Eigentümerbeschlusses ist Sache des Tatrichters (BayObLG WuM 1992, 641; KG ZMR 1996, 279 ; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 192 ; a.M. OLG Stuttgart WuM 1991, 414 ).
  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 31/93

    Anspruch auf Unterlassung des Gewerbetreibens in Form einer Gastwirtschaft durch …

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 82/97
    Die Verwirkung setzt voraus, dass seit der Möglichkeit, ein Recht geltend zu machen, längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung des Rechts als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (allg. Meinung; z.B. BayObLG WuM 1993, 558; 1996, 451).
  • BayObLG, 04.01.1991 - BReg. 2 Z 102/90

    Pflicht der Eigentümer, Tore an den Stellplätzen zu entfernen oder deren …

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 82/97
    2 Z 29/86">MDR 1986, 853) angestellten überlegungen (vgl. hierzu auch BayObLG WuM 1991, 210/211).
  • BayObLG, 09.12.1993 - 2Z BR 121/93

    Absehen von der Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten bei …

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 82/97
    Es sind nämlich keine ausreichenden Umstände vorgetragen, die es rechtfertigen könnten, von dem Grundsatz abzuweichen, dass ein Beteiligter seine eigenen außergerichtlichen Kosten, jedenfalls im ersten Rechtszug, selbst zu tragen hat (BayObLG WuM 1994, 168/169).
  • BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 30/99

    Beseitigungsverlangen gegen einen ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer …

    Die Antragsgegner haben die Errichtung das Carports selbst veranlaßt und sind damit Handlungsstörer (vgl. BayObLG, WuM 1998, 175, 176).

    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt zwar allgemein der Grundsatz, daß ein Beteiligter jedenfalls im ersten Rechtszug seine eigenen außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat (BayObLG, WuM 1998, 175, 176 m.w.N.).

  • OLG München, 13.03.2006 - 34 Wx 1/06

    Bauliche Veränderung eines Garageneinstellplatzes bei Ersatz von Maschendraht …

    Auch im Hinblick darauf stellt die seitliche Begrenzung des Stellplatzes durch eine massive und im Gegensatz zum Maschendraht völlig unelastische Holztrennwand regelmäßig eine über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehende Beeinträchtigung dar (vgl. hierzu BayObLG WuM 1998, 175/176).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00

    Sondereigentum an einem Tiefgaragenstellplatz

    Dieses Verhalten allein deswegen unterbinden zu wollen, wäre wohl schikanös (§ 226 BGB; siehe auch BayObLG WuM 1998, 175 f.).
  • BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 38/98

    Beschlussanfechtungsverfahren gegen einen Mehrheitsbeschluss der …

    a) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Anbringung eines verschließbaren Tors an einer offenen Doppelstockgarage eine bauliche Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG ist, die über eine ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (vgl. BayObLG WuM 1998, 175/176 und …

    Diese tatrichterliche Würdigung läßt keinen Rechtsfehler erkennen und ist daher für das Rechtsbeschwerdegericht bindend; sie deckt sich übrigens mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLG WuM 1998, 175/176 und 1991, 210/211; BayObLG …

  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99

    Zur Wirksamkeit eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses der …

    Das Landgericht ist davon ausgegangen, dass die Antragsteller, deren Bungalow in derselben Häuserzeile liegt wie der des Antragsgegners, in diesem Sinn beeinträchtigt und deshalb grundsätzlich berechtigt sind, vom Antragsgegner als Handlungsstörer (vgl. BayObLG WuM 1998, 175/176;… Palandt/Bassenge BGB 59. Aufl. § 1004 Rn. 17, 21) Beseitigung zu verlangen.
  • BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 159/99

    Abänderung bestandskräftiger Eigentümerbeschlüsse wegen grober Unbilligkeit

    b) Dem geltend gemachten Anspruch auf Beseitigung der Rampe gegen die Antragsgegnerin zu 1, die sie errichtet hat, als Handlungsstörerin und gegen die übrigen Wohnungseigentümer als Zustandsstörer (vgl. BayObLG WuM 1998, 175/176;… Palandt/ Bassenge BGB 59. Aufl. § 1004 Rn. 17, 18, 21) steht jedoch der bestandskräftige Eigentümerbeschluß vom 29.7.1996 entgegen, mit dem die Wohnungseigentümer den Bau der Rampe an ihrem derzeitigen Standort genehmigt haben (BayObLGZ 1994, 339/343).
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