Rechtsprechung
| BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 65/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 45 Abs. 1; FGG § 19
Zustellung, Vertretung durch Verwalter, Interessenkollision - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 45 Abs. 1; FGG § 19
Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen Zwischenentscheidungen eines Amtsgerichts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - UR II 1127/96
- LG München I - 1 T 1176/98
- BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 65/98
Papierfundstellen
- NZM 1998, 976
- WuM 1999, 652
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92
Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen
Auszug aus BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 65/98
Damit ist die weitere Beschwerde unabhängig davon zulässig, ob auch die Erstbeschwerde zulässig war (vgl. BGHZ 119, 216 f.; BayObLG WE 1991, 201 m.w.N.). - BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 60/89
Anfertigung eines Kurzprotokolls einer Wohnungseigentümerversammlung; Pflichten …
Auszug aus BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 65/98
Für das weitere Verfahren wird bemerkt: Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Verwalter nur dann nicht Zustellungsvertreter der übrigen Wohnungseigentümer sein, wenn er selbst Antragsteller oder Rechtsmittelführer ist, wenn ein den § 185 ZPO vergleichbarer Fall oder sonst ein in der Sache begründeter Interessenkonflikt vorliegt, der befürchten läßt, der Verwalter werde die übrigen Wohnungseigentümer nicht sachgerecht informieren (vgl. BayObLGZ 1990, 173/174 und 1989, 342/345). - BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 60/90
Auszug aus BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 65/98
Für das weitere Verfahren wird bemerkt: Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Verwalter nur dann nicht Zustellungsvertreter der übrigen Wohnungseigentümer sein, wenn er selbst Antragsteller oder Rechtsmittelführer ist, wenn ein den § 185 ZPO vergleichbarer Fall oder sonst ein in der Sache begründeter Interessenkonflikt vorliegt, der befürchten läßt, der Verwalter werde die übrigen Wohnungseigentümer nicht sachgerecht informieren (vgl. BayObLGZ 1990, 173/174 und 1989, 342/345).
- OLG Frankfurt, 24.06.2004 - 20 W 238/04
Wohnungseigentumsverfahren: Abhängigkeit der Vornahme eines Geschäfts von der …
Sie richtet sich insoweit nicht gegen eine die Instanz beendende, die Hauptsache betreffende Entscheidung im Sinne von § 45 Abs. 1 WEG, so dass die sofortige Beschwerde nach dieser Vorschrift nicht einschlägig wäre (vgl. BayObLG WuM 1999, 652; WuM 1990, 371; Kammergericht OLGZ 1984, 62, 63).Eine solche Zwischenentscheidung könnte allenfalls nach den §§ 43 Abs. 1, 19 FGG mit der unbefristeten Beschwerde anfechtbar sein (vgl. BayObLG WuM 1999, 652 m. w. N.; Kammergericht OLGZ 1984, 62, 63;… vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rz. 10;… Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 45 WEG Rz. 7).
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Verfügung für sich alleine betrachtet von einem Beteiligten ein bestimmtes Verhalten verlangt und damit in so erheblichem Maße in seine Rechte eingreift, dass eine selbstständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (BayObLG WuM 1999, 652; Kammergericht, OLGZ 1984, 62, 64, jeweils m. w. N.;… Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 45 WEG Rz. 7;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rz. 10).
Verfahrensfehler im Zusammenhang mit der formellen Beteiligung der Antragsgegner am gerichtlichen Verfahren sind im Rahmen einer Anfechtung der Hauptsacheentscheidung zu prüfen (so ausdrücklich auch BayObLG WuM 1999, 652; vgl. Senat, Beschluss vom 11.04.2001, 20 W 67/01).
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