Rechtsprechung
| LG Görlitz, 09.08.2000 - 2 S 4/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,20584) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB a. F. § 548; BGB n. F. § 538
Abnutzung; Teppichboden; Gebrauchsspuren; Endreinigung; Beweislast; übermäßige Abnutzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Teppich nur saugen
Verfahrensgang
- AG Görlitz, 26.11.1999 - 2 C 755/99
- LG Görlitz, 09.08.2000 - 2 S 4/00
Papierfundstellen
- WuM 2000, 570
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LG Stuttgart, 03.05.1989 - 13 S 32/89
Auszug aus LG Görlitz, 09.08.2000 - 2 S 4/00
Eine weitergehende Verpflichtung der Kläger, den Teppich auf eigene Kosten von einer Fachfirma reinigen zu lassen, besteht, wie das Amtsgericht bereits zutreffend ausführte, nicht (LG Stuttgart, Urteil v. 3.5.1989, NJW-RR 1989, 1170).
- OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 3 U 200/05
Rückgabe von gewerblich genutzten Mieträumen
Somit könnte es hier höchstens um die Beseitigung des sich allmählich ansammelnden Schmutzes gehen; diese lässt sich jedoch in keinem Falle unter den Begriff der Schönheitsreparaturen fassen (a.A. offenbar LG Görlitz, Urt. v. 09.08.2000 - 2 S 4/00, WuM 2000, 570 [LS]).Hinsichtlich des Reinigens von Teppichböden sind - soweit ersichtlich ist - bisher nur wenige gerichtliche Entscheidungen veröffentlich worden, aus denen sich kein einheitliches Bild ergibt (vgl. einerseits LG Görlitz, Urt. v. 09.08.2000 - 2 S 4/00, WuM 2000, 570 [LS] und andererseits AG Braunschweig, Urt. v. 01.04.1986 - 115 C 741/86, WuM 1986, 310).
dejure.org
Übersicht LG Görlitz
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.