Rechtsprechung
| KG, 17.01.2001 - 24 W 5898/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 23 IV, 28 V
Bestandskraft des Jahresabrechnungsbeschlusses auch bei Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- jurpage.net (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WEG § 23 Abs. 4 § 28 Abs. 5
Keine Nichtigkeit eines Jahresabrechnungsbeschlusses bei Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umlage einzelner Posten der Jahresabrechnung auf einen einzelnen Wohnungseigentümer im Vertrauen auf eine Erstattungszusage; Wirksamkeit dieses Abrechnungsbeschlusses; Anfechtbarkeit und Beschlussanfechtungsfrist
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg - 70 II 237/96
- LG Berlin, 19.05.2000 - 85 T 96/00
- KG, 17.01.2001 - 24 W 5898/00
Papierfundstellen
- NZM 2001, 294
- FGPrax 2001, 68
- ZMR 2001, 307
- WuM 2001, 148
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus KG, 17.01.2001 - 24 W 5898/00
Dieses Merkmal der Abgrenzung zwischen nur anfechtbaren Eigentümerbeschlüssen einerseits und auch ohne gerichtliche Anfechtung nichtigen Eigentümerbeschlüssen andererseits ist durch die Entscheidung des BGH vom 20. September 2000 (NJW 2000, 3500 = ZMR 2000, 771 = NZM 2000, 1184) näher bestimmt worden. - BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95
Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer
Auszug aus KG, 17.01.2001 - 24 W 5898/00
Diesen Nichtigkeitsgrund hat der BGH in seinen Entscheidungen vom 16. September 1994 (BGHZ 127, 99 = NJW 1994, 3230) und 4. Mai 1995 (BGHZ 129, 329 = NJW 1995, 2036) präzisiert. - BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93
Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; …
Auszug aus KG, 17.01.2001 - 24 W 5898/00
Diesen Nichtigkeitsgrund hat der BGH in seinen Entscheidungen vom 16. September 1994 (BGHZ 127, 99 = NJW 1994, 3230) und 4. Mai 1995 (BGHZ 129, 329 = NJW 1995, 2036) präzisiert.
- KG, 26.03.2003 - 24 W 189/02
Wohnungseigentum: Aufnahme der Sonderbelastung eines Wohnungseigentümers in die …
Ausgaben der Gemeinschaft, die nur einen Wohnungseigentümer betreffen, können in die Jahresgesamtabrechnung aufgenommen und vollständig in die Einzelabrechnung des betreffenden Wohnungseigentümers eingestellt und damit auch bestandskräftig festgelegt werden (Senat vom 17. Januar 2001, 24 W 5898/00, NZM 2001, 294 = ZMR 2001, 307).Ein solcher Abrechnungsbeschluss ist nur anfechtbar, nicht aber wegen Überschreitung der absoluten Beschlusskompetenz nichtig, weil die Wohnungseigentümer grundsätzlich berechtigt sind, über die interne Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben abzurechnen (Senat NZM 2001, 294 = ZMR 2001, 307).
- KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04
Wohnungseigentum: Sonderbelastungen einzelner Wohnungseigentümer in der …
Da diese Entscheidung von der Beschlusskompetenz der Gemeinschaft umfasst ist, können derartige Sonderbelastungen bestandskräftig werden (KG NZM 2001, 294 = ZMR 2001, 307). - LG Konstanz, 20.12.2006 - 62 T 26/06
Errichtung einer Garage
Der Beschluss wäre, wenn er sich auf G 10 beziehen würde, zudem nichtig, da ein Eingriff in den dinglichen Gehalt des Sondereigentums durch Dauerregelung (KG WuM 2001, 148; NZM 2001, 294; OLG München NZM 2006, 587; vgl. auch zur Schaffung und zum Entzug von Sondernutzungsrechten BGH NJW 2000, 3500; BayObLG -2 ZBR 64/00 - 18.01.2001) zur Nichtigkeit des Beschlusses führt.
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