Rechtsprechung
| LG Neuruppin, 19.01.2001 - 4 S 287/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Versorgung mit Gas, Hausstrom und Wasser bei fehlendem Versorgungsvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Trotz Vorauszahlung kein Gas und Strom
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 242 § 535 § 536 § 862
Mieterrechte bei Einstellung der Energie- und Wasserversorgung wegen Zahlungsrückstands des Vermieters
Verfahrensgang
- AG Neuruppin, 23.06.2000 - 42 C 111/00
- LG Neuruppin, 19.01.2001 - 4 S 287/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1667
- NZM 2001, 1028
- WuM 2001, 346
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- AG Neuruppin, 23.06.2000 - 42 C 111/00
Auszug aus LG Neuruppin, 19.01.2001 - 4 S 287/00
Die Berufung der Verfügungskläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Neuruppin vom 23. Juni 2000 - Az. 42 C 111/00 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
- BGH, 28.01.2004 - VIII ZR 190/03
Begriff de Ausnutzung eines geringen Angebots; Darlegungs- und Beweislast
Die daraus folgende Vermutung habe der Vermieter zu entkräften (vgl. z.B. LG Hamburg, WuM 2000, 426; LG Heidelberg, WuM 2001, 346;… Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 8. Aufl., § 5 WiStG Rdnr. 76 und 95). - SG Aachen, 22.10.2014 - S 14 AS 1004/14
Kosten für Unterkunft und Heizung umfasst nicht Übernahme rückständiger …
Auch wird entsprechend - unter weitgehender Begünstigung der Privatautonomie zu Lasten des sozialstaatsprinzipiellen Antagonisten der Daseinsvorsorge im Rahmen der am Einzelfall orientierten Verhältnismäßig-keitsabwägung - angenommen, eine wirtschaftliche oder soziale Notlage des Haushaltskunden stehe dem Recht des Grundversorgers sich auf die Unzumutbarkeit zu berufen, nicht entgegen (LG Neuruppin, WuM 2001, S. 346 ff.;… Eder, in: Danner/ Theobald (Hrsg.), Energierecht, Band I, Stand April 2014, § 36 EnWG, Rn. 79). - SG Aachen, 22.10.2014 - S 14 AS 1005/14 Auch wird entsprechend - unter weitgehender Begünstigung der Privatautonomie zu Lasten des sozialstaatsprinzipiellen Antagonisten der Daseinsvorsorge im Rahmen der am Einzelfall orientierten Verhältnismäßig-keitsabwägung - angenommen, eine wirtschaftliche oder soziale Notlage des Haushaltskunden stehe dem Recht des Grundversorgers sich auf die Unzumutbarkeit zu berufen, nicht entgegen (LG Neuruppin, WuM 2001, S. 346 ff.;… Eder, in: Danner/ Theobald (Hrsg.), Energierecht, Band I, Stand April 2014, § 36 EnWG, Rn. 79).
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