Rechtsprechung
| LG Hamburg, 29.03.2001 - 307 S 143/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit der Zustimmung des neuen Beklagten zu einem Parteiwechsel; Mietzinsvereinbarung infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum; Bindungswirkung negativer Rechtsentscheide
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Wandsbek, 08.12.2000 - 712d C 233/99
- LG Hamburg, 29.03.2001 - 307 S 143/00
Papierfundstellen
- WuM 2001, 362
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.04.1996 - VIII ZR 108/95
Zulässigkeit der Berufung gegen ein ein mangels Zustellung nicht existentes …
Auszug aus LG Hamburg, 29.03.2001 - 307 S 143/00
Die Berufung der Beklagten zu 2. und 3. gegen das nicht ordnungsgemäß verkündete "Schein-Urteil" vom 19. Mai 2000 hätte nicht wiederholt werden müssen, da die Berufung gegen das Urteil vom 19. Mai 2000 auch die Berufung gegen das nachträglich existent gewordene, am 8. Dezember 2000 verkündete Urteil umfasst (vgl. auch BGH, NJW 1996, Seite 1969, 1970). - BGH, 07.05.1991 - XII ZR 146/90
Klage auf Zahlung rückständiger Mietzinsen; Eintritt der Verjährung; …
Auszug aus LG Hamburg, 29.03.2001 - 307 S 143/00
Der die Verjährungseinrede entkräftende Einwand der unzulässigen Rechtsausübung kann auch darauf gestützt werden, dass der Schuldner den Gläubiger - wie vorliegend - von der rechtzeitigen Klagerhebung abgehalten hat, auch wenn dies unabsichtlich geschehen sein mag (vgl. BGH, NJW-RR 1991, Seite 1033). - OLG Frankfurt, 15.08.2000 - 20 REMiet 1/99
Rechtsentscheid in Mietsachen: Wegfall eines Bereicherungsanspruchs wegen …
Auszug aus LG Hamburg, 29.03.2001 - 307 S 143/00
Denn nach den maßgeblichen Rechtsentscheiden des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 3. März 1999 (NZM 1999, Seite 363) sowie des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 15. August 2000 (NZM 2000, Seite 1219) führt bei einem unter Verstoß gegen § 5 WiStG geschlossenen und deshalb hinsichtlich der Mietzinsvereinbarung teilweise nichtigen Mietvertrag auch der spätere Wegfall des Merkmals eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum nicht dazu, dass von dem Zeitpunkt des Wegfalls an auch der auf § 812 BGB gestützte Rückforderungsanspruch des Mieters wegfällt. - OLG Hamburg, 03.03.1999 - 4 REMiet U 131/98
Ende der Teilnichtigkeit von Mietzinsvereinbarungen wegen der Höhe des …
Auszug aus LG Hamburg, 29.03.2001 - 307 S 143/00
Denn nach den maßgeblichen Rechtsentscheiden des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 3. März 1999 (NZM 1999, Seite 363) sowie des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 15. August 2000 (NZM 2000, Seite 1219) führt bei einem unter Verstoß gegen § 5 WiStG geschlossenen und deshalb hinsichtlich der Mietzinsvereinbarung teilweise nichtigen Mietvertrag auch der spätere Wegfall des Merkmals eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum nicht dazu, dass von dem Zeitpunkt des Wegfalls an auch der auf § 812 BGB gestützte Rückforderungsanspruch des Mieters wegfällt. - OLG Braunschweig, 21.10.1999 - 1 REMiet 3/99
Mietzinszahlungen
Auszug aus LG Hamburg, 29.03.2001 - 307 S 143/00
Diese Rechtsauffassung der Kammer steht auch nicht der (negative) Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 21. Oktober 1999 (WuM 1999, Seite 684) entgegen.
- LG Zwickau, 06.12.2002 - 6 S 176/02
Übersendung von Belegkopien an den Mieter
Nur ausnahmsweise besteht ein Anspruch des Mieters auf Übersendung von Belegkopien gegen entsprechende Kostenerstattung, nämlich dann, wenn für den Mieter eine Einsichtnahme am Sitz des Vermieters oder der beauftragten Hausverwaltung unzumutbar ist, was bei einer erheblichen Entfernung der Mietwohnung vom Sitz des Vermieters bzw. der Hausverwaltung der Fall sein kann (…Palandt/Weidenkaff 61. Auflage § 535 Rn. 97; OLG Düsseldorf WuM 1993, 411 [OLG Düsseldorf 22.04.1993 - 10 U 193/92] ; LG Berlin Grundeigentum 2002, 860; LG Hamburg WuM 2000, 1997; LG Frankfurt WuM 1999, 576; a.A. AG Bremen WuM 2002, 32 [AG Bremen 15.10.2001 - 8 C 148/01] ; AG Hamburg-Wansbeck WuM 2001, 362; AG Wiesbaden WuM 2000, 312 [AG Wiesbaden 19.04.2000 - 92 C 461/00 28] ; AG Köpenick MM 2000, 333).
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