Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - 3 Wx 276/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 5; BGB § 94
Abwasserhebeanlage; Sondereigentum; Falleitung; Gemeinschaftseigentum; Abwasser; Hebeanlage - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 5 Abs. 1; BGB § 94 Abs. 2
Sondereigentum an einer Abwasserhebeanlage - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Sondereigentum an Abwasserhebeanlage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abwasserhebeanlage; Abwasserentsorgung; Eigentumswohnung; Sondereigentum; Entwässerungsleitungen ; Entsorgungsanlage
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 04.07.2000 - 25 T 144/00
- OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - 3 Wx 276/00
Papierfundstellen
- NZM 2001, 752
- FGPrax 2001, 16
- ZMR 2001, 216
- BauR 2001, 1000 (Ls.)
- BauR 2001, 1155 (Ls.)
- WuM 2001, 36
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- LG Frankfurt/Main, 01.03.1989 - 9 T 1212/88
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - 3 Wx 276/00
Andererseits kann sich die Zugehörigkeit zu einem Sondereigentum auch daraus ergeben, daß sich der Bestandteil außerhalb des betreffenden Sondereigentumsraumes befindet, mit diesem aber in einem funktionalen, dienenden Zusammenhang steht (…Staudinger/Rapp a.a.O. Rdnr. 22; Landgericht Frankfurt am Main NJW-RR 89, 1166;… Weitnauer a.a.O.).
- LG München I, 05.11.2012 - 1 S 1504/12
Sondereigentum an Bauteilen einer Doppelstockgarage; Teilungserklärung
Rn. 33 Gleiches gilt für Ver- und Entsorgungsleitungen für Wasser, Gas, Strom und Telefon, wenn und soweit sie sich im Sondereigentumsbereich befinden und nur der Versorgung des jeweiligen Sondereigentums dienen, d.h. ab Abzweigung von der gemeinschaftlichen Hauptleitung (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2001, 752; BayObLG, … - OLG Hamburg, 14.03.2003 - 2 Wx 2/00
Eigentumsverhältnisse an einem Lüftungsrohr für den Dunstabzug einer Gaststätte
Soweit die Antragsgegner unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes (vgl. BayObLG WuM 1991, 706-707, aber auch OLG Düsseldorf, WuM 2001 36-37), der Ansicht sind, dass eine vorgeschriebene Anlage, die ausschließlich einem Entsorgungszweck für einen Sondereigentumsanteil und nicht dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dient, nicht zwingend dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen ist, ist dem nicht zu widersprechen. - LG Berlin, 04.03.2016 - 55 S 21/15
Wohnungseigentumssache: Kostentragung eines Wohnungseigentümers für die …
Allerdings nur, wenn sie ohne Eingriff in das Gemeinschaftseigentum verlegt werden können (Armbrüster in Bärmann, WEG, 13.Auflage RN 98 zu § 5; so wohl auch OLG Düsseldorf ZMR 2001, 216 für eine Hebeanlage und deren Zuleitung zur Abwasserleitung für eine einzige Einheit). - OLG Schleswig, 29.09.2006 - 2 W 108/06
Kein Mitsondereigentum an wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes
Dass sie damit mittelbar auch dem Schutz des Gebäudes vor einer Überschwemmung mit Abwasser diene, genüge nicht, um sie zwingend dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen (OLG Düsseldorf NZM 2001, 752; BayOblG … - LG Dortmund, 07.02.2023 - 1 S 116/22
Beschlussersetzung durch das Gericht sowohl über das "Ob" als auch über das "Wie" …
Zudem sei unter Berücksichtigung des Beschlusses des OLG Düsseldorf vom 30.10.2000 (3 Wx 276/00) fraglich, ob überhaupt eine gemeinschaftliche Aufgabe bzw. Verpflichtung gegeben sei, da die zu installierende Abwasserhebeanlage Sondereigentum sein könnte.30.10.2000 (3 Wx 276/00) führt zu keiner anderen Entscheidung.
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