Rechtsprechung
| LG Augsburg, 21.01.2003 - 4 S 3689/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Erstattung von Betriebskosten für einen Aufzug bei gemieteter Erdgeschoßwohnung; Aufhebung von Urteil wegen Rechtsverletzung; Vertragliche Einbeziehung der AGB über Umlegung von Aufzugskosten; Kriterien für unangemessene Benachteiligung wegen mangelndem Bedürfnis an der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Aufzugskosten auch für Mieter im Erdgeschoß?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Aufzugskosten werden "umgelegt" - Muss sich auch die Mieterin einer Wohnung im Parterre daran beteiligen?
- vdiv.de (Kurzinformation)
§ 556 BGB
Betriebskosten für Aufzug - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Beteiligung des Mieters einer Erdgeschosswohnung an den Aufzugskosten
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 31.07.2002 - 16 C 2173/02
- LG Augsburg, 21.01.2003 - 4 S 3689/02
Papierfundstellen
- ZMR 2003, 836
- WuM 2003, 270
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- LG Berlin, 13.02.1995 - 62 S 350/94
Auszug aus LG Augsburg, 21.01.2003 - 4 S 3689/02
Die Revision war zuzulassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat und die Sicherung einer' einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordern, § 543 II ZPO , Es handelt sich vorliegend um eine oft verwendete AGB-Klausel, deren Wirksamkeit von verschiedenen Gerichten unterschiedlich beurteilt wurde (nach Juris-Recherche für Wirksamkeit; AG Flensburg 61 C 454/98, AG Köln 220 C 137/97, LG Berlin 62 S 350/94, AG Düsseldorf 22 C 7597/89 und AG Frankfurt 33 C.493/89; gegen Wirksamkeit: AG Braunschweig 114 C 3016/95, AG Berlin-Schöneberg 15 C 350/93 und das gegenständliche Urteil des AG Augsburg). - AG Braunschweig, 27.09.1995 - 114 C 3016/95
Auszug aus LG Augsburg, 21.01.2003 - 4 S 3689/02
Die Revision war zuzulassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat und die Sicherung einer' einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordern, § 543 II ZPO , Es handelt sich vorliegend um eine oft verwendete AGB-Klausel, deren Wirksamkeit von verschiedenen Gerichten unterschiedlich beurteilt wurde (nach Juris-Recherche für Wirksamkeit; AG Flensburg 61 C 454/98, AG Köln 220 C 137/97, LG Berlin 62 S 350/94, AG Düsseldorf 22 C 7597/89 und AG Frankfurt 33 C.493/89; gegen Wirksamkeit: AG Braunschweig 114 C 3016/95, AG Berlin-Schöneberg 15 C 350/93 und das gegenständliche Urteil des AG Augsburg). - AG Flensburg, 03.09.1998 - 61 C 454/98
Auszug aus LG Augsburg, 21.01.2003 - 4 S 3689/02
Die Revision war zuzulassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat und die Sicherung einer' einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordern, § 543 II ZPO , Es handelt sich vorliegend um eine oft verwendete AGB-Klausel, deren Wirksamkeit von verschiedenen Gerichten unterschiedlich beurteilt wurde (nach Juris-Recherche für Wirksamkeit; AG Flensburg 61 C 454/98, AG Köln 220 C 137/97, LG Berlin 62 S 350/94, AG Düsseldorf 22 C 7597/89 und AG Frankfurt 33 C.493/89; gegen Wirksamkeit: AG Braunschweig 114 C 3016/95, AG Berlin-Schöneberg 15 C 350/93 und das gegenständliche Urteil des AG Augsburg).
- AG Berlin-Schöneberg, 19.11.1993 - 15 C 350/93
Auszug aus LG Augsburg, 21.01.2003 - 4 S 3689/02
Die Revision war zuzulassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat und die Sicherung einer' einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordern, § 543 II ZPO , Es handelt sich vorliegend um eine oft verwendete AGB-Klausel, deren Wirksamkeit von verschiedenen Gerichten unterschiedlich beurteilt wurde (nach Juris-Recherche für Wirksamkeit; AG Flensburg 61 C 454/98, AG Köln 220 C 137/97, LG Berlin 62 S 350/94, AG Düsseldorf 22 C 7597/89 und AG Frankfurt 33 C.493/89; gegen Wirksamkeit: AG Braunschweig 114 C 3016/95, AG Berlin-Schöneberg 15 C 350/93 und das gegenständliche Urteil des AG Augsburg). - AG Düsseldorf, 14.03.1990 - 22 C 7597/89
Auszug aus LG Augsburg, 21.01.2003 - 4 S 3689/02
Die Revision war zuzulassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat und die Sicherung einer' einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordern, § 543 II ZPO , Es handelt sich vorliegend um eine oft verwendete AGB-Klausel, deren Wirksamkeit von verschiedenen Gerichten unterschiedlich beurteilt wurde (nach Juris-Recherche für Wirksamkeit; AG Flensburg 61 C 454/98, AG Köln 220 C 137/97, LG Berlin 62 S 350/94, AG Düsseldorf 22 C 7597/89 und AG Frankfurt 33 C.493/89; gegen Wirksamkeit: AG Braunschweig 114 C 3016/95, AG Berlin-Schöneberg 15 C 350/93 und das gegenständliche Urteil des AG Augsburg). - AG Köln, 08.10.1997 - 220 C 137/97
Auszug aus LG Augsburg, 21.01.2003 - 4 S 3689/02
Die Revision war zuzulassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat und die Sicherung einer' einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordern, § 543 II ZPO , Es handelt sich vorliegend um eine oft verwendete AGB-Klausel, deren Wirksamkeit von verschiedenen Gerichten unterschiedlich beurteilt wurde (nach Juris-Recherche für Wirksamkeit; AG Flensburg 61 C 454/98, AG Köln 220 C 137/97, LG Berlin 62 S 350/94, AG Düsseldorf 22 C 7597/89 und AG Frankfurt 33 C.493/89; gegen Wirksamkeit: AG Braunschweig 114 C 3016/95, AG Berlin-Schöneberg 15 C 350/93 und das gegenständliche Urteil des AG Augsburg).
- BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 103/06
Beteiligung des Erdgeschossmieters an den Aufzugskosten
Auch in Rechtsprechung und Schrifttum ist die Meinung verbreitet, dass die formularmäßige Vereinbarung, die im Erdgeschoss wohnenden Mieter unabhängig vom konkreten Nutzen an den Betriebskosten eines Fahrstuhls zu beteiligen, nicht gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB verstößt (LG Hannover, WuM 1990, 228; LG Duisburg, WuM 1991, 597;… Weitemeyer aaO, § 556a Rdnr. 22;… Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 9. Aufl., Rdnrn. 4164, 5156 f.; vgl. auch LG Augsburg, WuM 2003, 270). - LG Gießen, 22.03.2006 - 1 S 45/06
Umlagefähigkeit der Kosten für den Betrieb eines Personenaufzugs oder …
Entgegen der vom Amtsgericht und auch ansonsten zum Teil vertretenen Auffassung, dass die Mieter der Erdgeschosswohnung, die keinen Nutzen von dem Aufzug haben, durch die Umlage von Aufzugskosten unangemessen benachteiligt werden, geht die Kammer davon aus, dass eine solche Vereinbarung wirksam ist (so auch LG Augsburg, Urteil vom 21.01.2003, 4 S 3689/02 m.w.N., zitiert nach juris;… Bub in: Bub/Treier, Kap. II Rdnr. 437 b).
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