Rechtsprechung
| LG Itzehoe, 08.05.2003 - 4 S 176/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit des neuen Mietrechts auf ein neu begründetes Mietrechtsverhältnis; Vertragliche Vereinbarung über den Eintritt in ein Mietverhältnis statt Abschluss eines neuen Mietvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 573c Abs. 4 ; EGBGB Art. 229 § 3 Abs. 10
Wirksamkeit (und Fortgeltung) einer Vereinbarung über den - befristeten - Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung im Falle eines "Alt-Wohnraummietvertrags", in den ein neuer Mieter anstelle des alten Mieters nach dem 1.9.2001 eingetreten ist
Verfahrensgang
- AG Itzehoe, 05.12.2002 - 51 C 1523/02
- LG Itzehoe, 08.05.2003 - 4 S 176/02
Papierfundstellen
- WuM 2003, 329
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 155/04
Wirksamkeit einer langen Kündigungsfrist in Altfällen
Nach überwiegend vertretener Auffassung wird Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB dagegen nicht von Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB verdrängt (LG Duisburg, NJW 2004, 3125; LG Itzehoe, WuM 2003, 329; AG Heilbronn, WuM 2004, 540 f.; Beuermann, GE 2004, 146;… Blank/Börstinghaus, Miete, 2. Aufl., § 573 c Rdnr. 24; Fellner, MDR 2004, 1389, 1390; Hinz, JR 2004, 152, 154; Lützenkirchen, ZMR 2004, 323;… Palandt/Weidenkaff, aaO, 64. Aufl., § 573 c Rdnr. 3;… Palandt/Heinrichs, aaO, EGBGB Art. 229 § 5 Rdnr. 7; Schimmel/Meyer, NJW 2004, 1633; Wiek, WuM 2004, 407 f. m.w.Nachw.).
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