Rechtsprechung
| BayObLG, 24.04.2003 - 2Z BR 14/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 21 Abs. 4; BGB § 242
Anspruch auf Ersetzung eines Verbrauchserfassungssystems - Wolters Kluwer
Geltendmachung eines Anspruchs auf Einbau eines Wärmemengenzählers auf Grund erheblicher Unterschiede der Heizkosten innerhalb der Gemeinschaft der Wohnungserbbauberechtigten; Belastung mit unverhältnismäßig höheren Kosten durch den Verzicht auf Austausch der Heizkörper
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auswechslung des Verbrauchserfassungssystem?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines Wohnungserbbauberechtigten auf Umgestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums; Veränderung der Heizungsanlage und der Verbrauchserfassung; Eignung von Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip bei Einrohrheizung; Größerer Wärmebedarf wegen baulicher ...
Verfahrensgang
- AG Augsburg - II 81/98
- AG Augsburg, 20.09.2001 - 3 UR II 81/98
- LG Augsburg, 10.01.2003 - 7 T 4437/01
- BayObLG, 24.04.2003 - 2Z BR 14/03
Papierfundstellen
- ZMR 2003, 856
- WuM 2003, 519
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 04.09.1997 - 2Z BR 105/97
Ansprüche der Wohnungseigentümer bei ordnungswidriger Abrechnung über Heizungs- …
Auszug aus BayObLG, 24.04.2003 - 2Z BR 14/03
Der Antragsteller verlangte von den Antragsgegnern, gestützt auf das in einem früheren, durch Beschluss des Senats vom 4.9.1997 (BayObLGZ 1997, 278 = ZMR 1998, 177) abgeschlossenen gerichtlichen Verfahren erstatteten Sachverständigengutachtens, "die Einstellung und Verplombung der Ventile sowie die Durchführung des hydraulischen Ausgleichs".2 Z 141/90">WE 1992, 52), vom 28.1.1993 (BayObLGZ 1993, 94 = NJW-RR 1993, 663) und vom 4.9.1997 (BayObLGZ 1997, 278 = ZMR 1998, 177) mit den rechtlichen Folgen des Umstands befasst, dass der Antragsteller auf Grund der baulichen Gegebenheiten seiner Wohnung und des Erfassungssystems der Heizungsanlage für Heizung mit unverhältnismäßig höheren Kosten als die anderen Wohnungserbbauberechtigten der Wohnanlage belastet wird.
Dieser entspricht auch bei der hier gegebenen Einrohrleitung mit einer Wärmeerfassung an den Heizkörpern mittels Verdunstungsgeräten der Heizkostenverordnung (BayObLGZ 1993, 34/37 und 1997, 278/280).
Ein dahingehender Anspruch war Gegenstand der Ausführungen des Senats in dem Beschluss vom 4.9.1997, der Antragsteller könne, falls sich die Heizungsanlage nicht in ordnungsmäßigem Zustand befinde, weil sie nicht so "einregeliert" sei, dass die Wärme durch die Heizkostenverteiler ordnungsgemäß erfasst werde, einen Anspruch auf Abhilfe, nämlich auf Instandhaltung der Heizungsanlage insoweit verlangen (BayObLGZ 1997, 278/280 f.).
- BayObLG, 28.01.1993 - 2Z BR 125/92
Erfassung des Wärmeverbrauchs an Heizkörpern
Auszug aus BayObLG, 24.04.2003 - 2Z BR 14/03
2 Z 141/90">WE 1992, 52), vom 28.1.1993 (BayObLGZ 1993, 94 = NJW-RR 1993, 663) und vom 4.9.1997 (BayObLGZ 1997, 278 = ZMR 1998, 177) mit den rechtlichen Folgen des Umstands befasst, dass der Antragsteller auf Grund der baulichen Gegebenheiten seiner Wohnung und des Erfassungssystems der Heizungsanlage für Heizung mit unverhältnismäßig höheren Kosten als die anderen Wohnungserbbauberechtigten der Wohnanlage belastet wird.b) Der Senat hat am 28.1.1993 (BayObLGZ 1993, 34) entschieden, dass die Erfassung des Wärmeverbrauchs an den Heizkörpern durch Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip auch bei einer Einrohrheizung, die nicht über den Bereich einer Nutzungseinheit hinaus verwendet wird, ein geeignetes Erfassungssystem ist, obgleich bei einer solchen Heizung ein großer Teil der verbrauchten Wärme nicht über die Heizkörper sondern die Ringleitung abgegeben wird.
Dieser entspricht auch bei der hier gegebenen Einrohrleitung mit einer Wärmeerfassung an den Heizkörpern mittels Verdunstungsgeräten der Heizkostenverordnung (BayObLGZ 1993, 34/37 und 1997, 278/280).
Der Senat hat am 28.1.1993 die Entscheidung des Landgerichts als rechtsfehlerfrei bestätigt, wonach die Grenze des § 242 BGB bei der zwar den gesetzlichen vorgaben entsprechenden, aber gleichwohl nicht zu einer "gerechten" Verteilung der Kosten auf alle Wohnungserbbauberechtigte führenden Abrechnung nicht überschritten ist (BayObLGZ 1993, 34/39).
- LG Mühlhausen, 29.01.2009 - 1 S 182/08
Erfassung des Wärmeverbrauchs durch Heizkostenverteiler
Dies entspricht keiner gerechten Verteilung der Kosten und ist damit nicht mit Treu und Glauben vereinbar (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24.04.2003, WuM 2003, 519 ff.; LG Gera, Urteil vom 04.04.2007, WuM 2007, 511 ff.; LG Meiningen, Urteil vom 23.09.2002, WuM 2003, 453 ff.).
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