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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 10.03.2004

Rechtsprechung
   BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 266/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8299
BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 266/03 (https://dejure.org/2004,8299)
BayObLG, Entscheidung vom 26.02.2004 - 2Z BR 266/03 (https://dejure.org/2004,8299)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 2Z BR 266/03 (https://dejure.org/2004,8299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    WEG § 27 Abs. 1 Nr. 3

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 27 Abs. 1 Nr. 3
    Voraussetzungen für die Annahme von Eilbedürftigkeit in WEG -Sachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zum Vorliegen eines dringenden Falles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen einer Notmaßnahme des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anbringen einer Aussenentwässerung; Unmöglcihkeit der vorherigen Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung auf Grund der Dringlichkeit; Gefährdung der Erhaltung des gemeinschaftlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 390
  • ZMR 2004, 604
  • WuM 2004, 426
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 21.05.1992 - 2Z BR 6/92

    Schadensersatz wegen von einem Wohnungseigentümer nicht oder verspätet …

    Auszug aus BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 266/03
    Weil es aber in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst ist, für die Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum zu sorgen (§ 21 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2 WEG), beschränkt sich die Verpflichtung des Verwalters grundsätzlich darauf, Mängel festzustellen, die Wohnungseigentümer darüber zu unterrichten und eine Entscheidung der Wohnungseigentümer über das weitere Verfahren herbeizuführen (BayObLGZ 1992, 146/148; BayObLG ZMR 1999, 654; NJW-RR 2001, 1020 f.).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 13/01

    Der Gemeinschaftsordnung widersprechende Sonderumlage für Teileigentumseinheiten

    Auszug aus BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 266/03
    Weil es aber in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst ist, für die Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum zu sorgen (§ 21 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2 WEG), beschränkt sich die Verpflichtung des Verwalters grundsätzlich darauf, Mängel festzustellen, die Wohnungseigentümer darüber zu unterrichten und eine Entscheidung der Wohnungseigentümer über das weitere Verfahren herbeizuführen (BayObLGZ 1992, 146/148; BayObLG ZMR 1999, 654; NJW-RR 2001, 1020 f.).
  • BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 11/97

    Kein Anerkenntnis durch Verwalter einer Wohnanlage - Erledigung dringender …

    Auszug aus BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 266/03
    Entscheidend ist, ob die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums gefährdet wäre, wenn nicht umgehend gehandelt würde (BayObLG NJWE-MietR 1997, 163).
  • OLG Hamm, 19.07.2011 - 15 Wx 120/10

    Umfang der Notgeschäftsführungsbefugnis des Verwalters; Beauftragung umfassender …

    Rn. 25 Um einen dringenden Fall im Sinne des § 27 Abs. 1 Nr. 3 WEG handelt es sich nach gefestigter Rechtsprechung nur dann, wenn die Maßnahme zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums in solchem Maße eilbedürftig ist, dass eine vorherige Einberufung der Eigentümerversammlung nicht möglich ist (vgl. etwa BayObLG NZM 2004, 390;… Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., § 27 Rdnr. 61).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 115/06

    Wohnungseigentum: Sorgfaltspflichten und Haftung des Wohnungseigentumsverwalters …

    Wie die Vorinstanzen bereits ohne Rechtsfehler ausgeführt haben, beschränkt sich die Verpflichtung des Verwalters gemäß § 27 Abs. 1 Ziff. 2 WEG entgegen dem Gesetzeswortlaut (auch in der Neufassung des Gesetzes) darauf, die erforderlichen Maßnahmen festzustellen, die Wohnungseigentümer hierüber zu unterrichten und deren Entscheidung herbei zuführen, während es in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst ist, gemäß § 21 Abs. 5 Ziff. 2 WEG für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zu sorgen (BayObLG NZM 2004, 390; Oberlandesgericht Düsseldorf ZWE 2007, 92, 94;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten: WEG, 8. Aufl., § 27, Rdnr. 15;… Bärmann : WEG, 10. Aufl., § 27, Rdnr. 36).
  • LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 91/12

    Wohnungseigentum: Verwalterentlastung trotz mögliche Schadensersatzansprüche; …

    Neben dieser Kontrollpflicht hat der Verwalter - nach etwaiger Feststellung erforderlicher Maßnahmen - die Wohnungseigentümer hierüber zu unterrichten und deren Entscheidung herbeizuführen (vgl. BayObLG, NZM 2004, 390;… Abramenko, a.a.O., Rn. 22a); denn die Entscheidung über die Notwendigkeit, die Art und den Umfang solcher Maßnahmen fällt nach § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG in die Entscheidungskompetenz der Wohnungseigentümer (…vgl. dazu etwa nur Hügel, in: Bamberger/Roth, BeckOK-BGB, Ed. 26 [2/2013], § 27 WEG, Rn. 6 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Oder, 02.10.2012 - 16 S 11/12

    Wohnungseigentum: Abberufung des Verwalters wegen Zerstörung des …

    Als dringend im Sinne der Norm sind solche Fälle einzustufen, die wegen ihrer Eilbedürftigkeit eine vorherige Einberufung einer Eigentümerversammlung nicht zulassen (BayObLG NZM 2004, 390;… Bärmann/Merle, a.a.O. § 27 Rn. 61 m.w.N.).

    Wegen der Primärzuständigkeit der Eigentümerversammlung muss der Verwalter auch in eilbedürftigen Fällen möglichst einen Beschluss der Wohnungseigentümer herbeiführen, ggf auch unter Verkürzung der Ladungsfrist (BayObLG NZM 2004, 390).

  • VG Freiburg, 19.03.2013 - 4 K 184/13

    Zur Vertretungsmacht des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    In diesem Zusammenhang sind auch Struktur und Größe der Gemeinschaft zu berücksichtigen (vgl. hierzu BayObLG, Beschluss vom 26.02.2004 - 2 Z BR 266/03 -, juris;… Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 27 Rn. 12;… MüKo-BGB, 5. Aufl., § 27 WEG Rn. 10).
  • LG Frankfurt/Oder, 15.12.2009 - 6a S 41/09

    Wohnungseigentumssache: Wahrung der Anfechtungsfrist bei verzögerter Zustellung …

    In diesen Fällen besteht die konkrete Gefahr nicht sachgerechter Unterrichtung der übrigen Wohnungseigentümer (vgl. BayObLG WuM 1991, 131; OLG Düsseldorf ZMR 1994, 521;… Staudinger/Bub, WEG (2005) § 27 Rn. 234;… Wenzel in Bärmann a.a.O. § 45 Rn. 19; a. A. KG NZM 2003, 604; BayObLG ZMR 1997, 613; BayObLG WuM 2004, 426;… Jennißen/Suilmann a.a.O. § 45 Rn. 17 mwN).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 238/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7746
BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 238/03 (https://dejure.org/2004,7746)
BayObLG, Entscheidung vom 10.03.2004 - 2Z BR 238/03 (https://dejure.org/2004,7746)
BayObLG, Entscheidung vom 10. März 2004 - 2Z BR 238/03 (https://dejure.org/2004,7746)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 26

  • rechtsportal.de

    WEG § 26
    Bekannte Abberufungsgründe nach Bestandskraft eines Eigentümerbeschlusses über die Verlängerung des Verwaltervertrags

  • ibr-online

    Verwirkung der Verwalterkündigung aus wichtigem Grund

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestandskraft eines Eigentümerbeschlusses über die Verlängerung des Verwaltervertrags; Berufung der Wohnungseigentümer auf ein Fehlverhalten des Verwalters als wichtigen Grund für dessen Abberufung; Kenntnis des Fehlverhaltens zum Zeitpunkt der Beschlussfassung

Verfahrensgang

  • AG Erding - UR II 15/01
  • LG Landshut - 80 T 1159/02
  • BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 238/03

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 659 (Ls.)
  • WuM 2004, 426
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • KG, 11.06.2003 - 24 W 77/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Vertretung der Wohnungseigentümer durch den Verwalter …

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 238/03
    Gegen die rein passive Zustellungsvertretung des Verwalters in einem Verfahren, in dem ein Wohnungseigentümer die Abberufung des Verwalters verlangt, bestehen nach einhelliger Meinung keine Bedenken (so zuletzt auch KG ZMR 2004, 142 f.).
  • OLG Köln, 22.11.2002 - 16 Wx 153/02

    Abberufung des WEG -Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 238/03
    Sollte nämlich der Eigentümerbeschluss vom 17.6.2002 bestandskräftig werden, können sich weder der Antragsteller noch die übrigen Wohnungseigentümer nicht mehr auf ein mögliches Fehlverhalten des Antragsgegners berufen, das vor der Abstimmung vom 17.6.2002 vorgelegen haben könnte und das hier im Wesentlichen Gegenstand der Vorwürfe gegen den Antragsgegner ist (OLG Köln ZMR 2003, 703 f.; OLG Celle NZM 1999, 481).
  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 61/96

    Vertretungsrecht des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 238/03
    Über die Entgegennahme der Zustellungen hinaus wird aber der Verwalter nicht Verfahrensvertreter der Wohnungseigentümer und darf keine Verfahrenshandlungen für sie vornehmen (BayObLG NJW-RR 1997, 396).
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