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Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.09.2005

Rechtsprechung
   BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 52/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1269
BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 52/04 (https://dejure.org/2005,1269)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2005 - VIII ZB 52/04 (https://dejure.org/2005,1269)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - VIII ZB 52/04 (https://dejure.org/2005,1269)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BRAGO § 6 Abs. 1

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mehrere Mieter vertreten - erhöhte Vergütung für den Anwalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3786
  • MDR 2006, 437
  • NZM 2005, 942
  • ZMR 2006, 106
  • AnwBl 2006, 74
  • Rpfleger 2006, 99
  • WuM 2005, 792
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95

    Geltendmachung des Herausgabe- und Räumungsanspruchs nach Beendigung des …

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 52/04
    Mehrere Mieter schulden die Rückgabe als gleiche unteilbare Leistung und haften dafür gemäß § 431 BGB als Gesamtschuldner (Senat, BGHZ 131, 176, 183; 65, 226, 227).
  • BVerwG, 10.04.2000 - 6 C 3.99

    Erhöhung der Geschäftsgebühr des Anwalts bei einer Mehrzahl von Auftraggebern; …

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 52/04
    bb) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass Eheleute - wie hier der verstorbene Beklagte zu 1 und die Beklagte zu 2 - als mehrere Auftraggeber im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 BRAGO anzusehen sind (BVerwG, Urteil vom 10. April 2000 - 6 C 3/99, NJW 2000, 2288 unter II; OLG Celle, JurBüro 1979, 1005).
  • BGH, 29.10.1975 - VIII ZR 136/74

    Rückgabepflicht mehrerer Mieter

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 52/04
    Mehrere Mieter schulden die Rückgabe als gleiche unteilbare Leistung und haften dafür gemäß § 431 BGB als Gesamtschuldner (Senat, BGHZ 131, 176, 183; 65, 226, 227).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 10 W 12/98

    Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung mehrerer Mieter im Räumungsprozeß

    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 52/04
    Danach steht dem Rechtsanwalt ein Mehrvertretungszuschlag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO zu (OLG Hamm, Rpfleger 2000, 40; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1998, 372;… Schnapp in Gebauer/Schneider, BRAGO, § 6 Rdnr. 33).
  • OLG Hamm, 21.10.1999 - 23 W 484/99
    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 52/04
    Danach steht dem Rechtsanwalt ein Mehrvertretungszuschlag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO zu (OLG Hamm, Rpfleger 2000, 40; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1998, 372;… Schnapp in Gebauer/Schneider, BRAGO, § 6 Rdnr. 33).
  • OLG Hamburg, 12.05.1998 - 8 W 106/98
    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 52/04
    In diesem Fall stehen dem Prozessbevollmächtigten die üblichen Gebühren aus dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag und der ungerechtfertigen Bereicherung zu (HansOLG Hamburg, MDR 1998, 1123;… Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., §§ 103, 104 Rdnr. 21 "Prozessfähigkeit";… Gerold/Schmidt/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 1 Rdnrn. 13, 14).
  • OLG Köln, 19.11.1991 - 17 W 470/91
    Auszug aus BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 52/04
    Das Oberlandesgericht Köln lehnt dagegen eine Erhöhung der Prozessgebühr mit der Begründung ab, in einem solchen Fall sei der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit nicht derselbe (AnwBl. 2000, 375; JurBüro 1992, 318).
  • BGH, 10.12.2014 - VIII ZR 25/14

    Wohnraummiete: Kündigung gegenüber den Erben des Mieters

    Die Rückgabepflicht mehrerer Mieter ist eine Gesamtschuld, die gegen jeden der Schuldner besonders geltend gemacht werden kann, §§ 427, 431 BGB (RGZ 89, 203, 207; vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 22. November 1995 - VIII ARZ 4/95, NJW 1996, 515 unter III 2 a, vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 52/04, NJW 2005, 3786 unter II 2 b cc).
  • BGH, 30.04.2020 - I ZB 61/19

    Grenzen der Zuständigkeit des vollbesetzten Spruchkörpers nach sofortige …

    Mehrere Mieter sind materiell-rechtlich selbständig zur Räumung und Herausgabe verpflichtet (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. November 1995 - VIII ARZ 4/95, NJW 1996, 515, 516 [juris Rn. 22]; Beschluss vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 52/04, NJW 2005, 3786, 3787 [juris Rn. 11];… Urteil vom 10. Dezember 2014 - VIII ZR 25/14, NJW 2015, 473 Rn. 19).

    Mehrere Mieter schulden die Rückgabe der Mietsache als Gesamtschuldner nach § 431 BGB selbständig, wenn auch unteilbar und inhaltsgleich (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 52/04, NJW 2005, 3786, 3787 [juris Rn. 11]).

  • BGH, 27.07.2010 - VI ZR 261/09

    Freistellungsanspruch für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten: Tätigkeit in …

    Insofern mag es sich um verschiedene Gegenstände handeln (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 52/04 - NJW 2005, 3786, 3787; vom 15. April 2008 - X ZB 12/06 - AnwBl. 2008, 638; OLG Stuttgart, JurBüro 1998, 302 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.09.2005 - VIII ZB 35/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5196
BGH, 21.09.2005 - VIII ZB 35/04 (https://dejure.org/2005,5196)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2005 - VIII ZB 35/04 (https://dejure.org/2005,5196)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2005 - VIII ZB 35/04 (https://dejure.org/2005,5196)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    BRAGO § 6; ; BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 103 Abs. 1

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Forderungen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts: GbR muss klagen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhöhung der Prozessgebühr bei Vertretung mehrerer Gesellschafter durch einen Rechtsanwalt; Bestimmung der Notwendigkeit der Kosten für die Rechtsverfolgung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; BRAGO § 6 Abs. 1 S. 2
    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Geltendmachung von Ansprüchen einer BGB -Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Erhöhungsgebühr beim Aktivprozeß der Gesellschafter einer GbR

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 941
  • ZMR 2006, 184
  • WuM 2005, 792
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - VIII ZB 35/04
    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist selbst in einem Fall, in dem wenige Monate nach Veröffentlichung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2001 (BGHZ 146, 341), in dem der Außengesellschaft des bürgerlichen Rechts Rechts- und Parteifähigkeit zugebilligt wurde, Klage erhoben worden ist, die Gewährung der Erhöhungsgebühr gerechtfertigt (Beschluss vom 18. Juni 2002 - VIII ZB 6/02, NJW 2002, 2958).
  • BGH, 18.06.2002 - VIII ZB 6/02

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - VIII ZB 35/04
    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist selbst in einem Fall, in dem wenige Monate nach Veröffentlichung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2001 (BGHZ 146, 341), in dem der Außengesellschaft des bürgerlichen Rechts Rechts- und Parteifähigkeit zugebilligt wurde, Klage erhoben worden ist, die Gewährung der Erhöhungsgebühr gerechtfertigt (Beschluss vom 18. Juni 2002 - VIII ZB 6/02, NJW 2002, 2958).
  • BGH, 26.02.2003 - VIII ZB 69/02

    Erfallen der Erhöhungsgebühr bei Prozeßvertretung einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - VIII ZB 35/04
    Die dadurch entstandenen Kosten sind in vollem Umfang als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) anzusehen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. Februar 2003 - VIII ZB 69/02, JurBüro 2004, 145).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06

    Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vollstreckung aus einem die einzelnen …

    Die hierdurch ausgelöste Mehrvertretungsgebühr (so zutreffend OLG Köln NJW 2006, 706; OLG Zweibrücken JurBüro 2006, 536; OLG Dresden ZMR 2005, 970; OLG Brandenburg JurBüro 2006, 475; a.A. OLG Koblenz JurBüro 2006, 315; vgl. für die GbR: BGH, Beschl. v. 18. Juni 2002, VIII ZB 6/02, NJW 2002, 2958; Beschl. v. 21. September 2005, VIII ZB 35/04, NZM 2005, 941) war auch in Ansehung der Möglichkeit, einen Wohnungseigentümer das Verfahren als Prozessstandschafter führen zu lassen (…vgl. Senat, Urt. v. 24. Juni 2005, V ZR 350/03, NJW 2005, 3146 m.w.N.), zur Rechtsverfolgung notwendig, denn es kann einem Gläubiger nur ausnahmsweise zugemutet werden, aus Kostengründen einen Prozess nicht selbst zu führen (…vgl. BGH, Beschl. v. 18. Juni 2002, VIII ZB 6/02, aaO).
  • BGH, 08.02.2007 - VII ZB 89/06

    Erfallen der Erhöhungsgebühr bei Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Es gilt nichts anderes als in den vom Bundesgerichtshof bereits entschiedenen Fällen, in denen die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Klage erhoben hatten, bevor eine gesicherte Rechtsprechung vorlag, die der Außengesellschaft des bürgerlichen Rechts Rechts- und Parteifähigkeit zubilligte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. September 2005 - VIII ZB 35/04, WuM 2005, 792; Beschluss vom 26. Februar 2003 - VIII ZB 69/02, JurBüro 2004, 145, 146; Beschluss vom 18. Juni 2002 - VIII ZB 6/02, JurBüro 2003, 89, 90).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2006 - 24 U 185/05

    Zum Rückzahlungsanspruch gegen Rechtsanwalt bei unzulässiger Vereinbarung eines …

    Einer solchen Fehlbezeichnung ist durch Berichtigung des Rubrums Rechnung zu tragen (BGH NJW-RR 2006, 42; WuM 2005, 792; NJW 2003, 1043 f.).
  • OLG Stuttgart, 17.06.2008 - 8 W 239/08

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Beauftragung …

    Die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch sämtliche Miteigentümer entstandenen Kosten können allerdings in vollem Umfang als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anzusehen sein, wenn diese neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Zeitpunkt der Beauftragung ihres Prozessbevollmächtigten noch nicht bekannt sein konnte bzw. musste (vgl. BGH ZMR 2006, 184; JurBüro 2004, 145; NJW 2002, 2958; jeweils zur vergleichbaren Problematik der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der GbR).
  • OLG Koblenz, 25.08.2017 - 14 W 372/17

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr wegen Mann Datierung des Rechtsanwalts …

    Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass bei Klageerhebung bzw. Beauftragung des Prozessbevollmächtigten vor der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft eine durch die Mandatierung durch die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft persönlich entstandene Erhöhungsgebühr auch erstattungsfähig ist (vgl. BGH, NJW 2007, 1464 m.w.N.; siehe auch BGH, NZM 2005, 941 zur parallel gelagerten Konstellation bei einer GbR).
  • OLG Zweibrücken, 10.05.2006 - 3 W 63/06

    Rechtsanwaltsgebühren im Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit des …

    Diese Betrachtungsweise steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Erstattungsfähigkeit des Mehrvertretungszuschlags nach der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rechts- und Parteifähigkeit der Außengesellschaft des bürgerlichen Rechts (BGH NJW 2002, 2958; BGH JurBüro 2004, 145 f; BGH NZM 2005, 941 f).
  • OLG Stuttgart, 29.07.2008 - 8 W 307/08

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Beauftragung …

    Rn. 11 Die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch sämtliche Miteigentümer entstandenen Kosten können allerdings in vollem Umfang als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anzusehen sein, wenn diese neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Zeitpunkt der Beauftragung ihres Prozessbevollmächtigten noch nicht bekannt sein konnte bzw. musste (vgl. BGH ZMR 2006, 184; JurBüro 2004, 145; NJW 2002, 2958; jeweils zur vergleichbaren Problematik der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der GbR).
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