Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 7 - Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern (§§ 420 - 432) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 427 BGB
591 Entscheidungen zu § 427 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 25.01.2023 - VIII ZR 230/21
Wirtschaftlichkeitsgebot gilt nicht für Verträge vor Mietbeginn
- BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 147/19
Kündigung namens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- BGH, 24.03.2021 - VIII ZR 205/18
Fernwärmelieferungsvertrag: Rückzahlung überzahlter Entgelte aufgrund unwirksamer ...
- BGH, 10.03.2021 - VIII ZR 200/18
Ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel in ...
- BGH, 24.03.2021 - VIII ZR 207/18
Energielieferungsvertrag: Rückzahlungsanspruch auf überzahlte Entgelte bei ...
- BGH, 24.03.2021 - VIII ZR 202/18
Rückerstattung der auf die Anpassung des Arbeitspreises entfallenden ...
- OLG Braunschweig, 15.06.2017 - 8 U 59/16
Schadenersatz wegen Bauzeitverzögerungen
- BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 45/19
Wohnraummietrecht: Rückzahllungs- und Auskunftsanspruch eines Mieters bei ...
- OLG Köln, 07.10.2021 - 15 U 221/20
Grenzwertrelevanz
- BFH, 12.05.2009 - VII B 262/08
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage zur haftungsrechtlichen ...