Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 7 - Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern (§§ 420 - 432) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 430 BGB
215 Entscheidungen zu § 430 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 27.12.2022 - 6 U 154/19
- BGH, 17.10.2017 - VI ZR 423/16
Haftung bei Kfz-Unfall: Aktivlegitimation eines geschädigten Beifahrers gegenüber ...
- BFH, 23.11.2011 - II R 33/10
Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto als freigebige Zuwendung ...
Zum selben Verfahren:
- FG Nürnberg, 25.03.2010 - 4 K 654/08
Einzahlungen auf ein sog. Oder-Konto durch einen Ehegatten als freigebige ...
- FG Nürnberg, 25.03.2010 - 4 K 654/08
- BGH, 06.12.2022 - VI ZR 377/21
Fortgeltung des sog. Quotenvorrechts des Beamten gegenüber dem Beihilfeträger
- OLG Hamm, 20.01.2017 - 3 UF 225/16
Ansprüche unter Ehegatten wegen Abhebungen eines Ehegatten von dem gemeinsamen ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 24.03.2017 - 3 UF 225/16
Ansprüche unter Ehegatten wegen Abhebungen eines Ehegatten von dem gemeinsamen ...
- OLG Hamm, 24.03.2017 - 3 UF 225/16
- OLG München, 06.04.2016 - 20 U 3830/15
Erbenauseinandersetzung bei Geltung italienischen Rechts
- BFH, 08.06.2021 - II R 23/19
Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei ...
Zum selben Verfahren:
Querverweise
Auf § 430 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Rechtsfolgen
- § 10 (Gewinnabschöpfung)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Wettbewerbsbeschränkungen
- Befugnisse der Kartellbehörden, Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
- Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
- § 34a (Vorteilsabschöpfung durch Verbände)