Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 7 - Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern (§§ 420 - 432) |
pflicht, Forderungsübergang § 427Gemeinschaftliche vertragliche Verpflichtung § 428Gesamtgläubiger § 429Wirkung von Veränderungen § 430Ausgleichungspflicht der Gesamtgläubiger § 431Mehrere Schuldner einer unteilbaren Leistung § 432Mehrere Gläubiger einer unteilbaren Leistung
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Rechtsprechung zu § 430 BGB
231 Entscheidungen zu § 430 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 16.09.2026 - V ZB 78/25
Sicherung eines Auflassungsanspruchs von Gesamtgläubigern durch Eintragung einer ...
- OLG Düsseldorf, 08.05.2026 - 7 U 11/25
- KG, 07.03.2024 - 16 UF 112/23
Versorgungsausgleich: Ausschluss des Ausgleichs bei grober Unbilligkeit wegen ...
- BGH, 17.10.2017 - VI ZR 423/16
Haftung bei Kfz-Unfall: Aktivlegitimation eines geschädigten Beifahrers gegenüber ...
- OLG Brandenburg, 27.12.2022 - 6 U 154/19
Einhaltung der Berufungsfrist bezüglich des erstinstanzlichen Widerklageantrags ...
- KG, 08.04.2024 - 16 UF 111/23
Ehegattenstreit um Anspruch auf Rückforderung nach heimlicher Abhebung vom ...
- FG München, 24.08.2015 - 4 K 3124/12
Kontoübertragung durch Ehegatten auf liechtensteinische Familienstiftung
- BFH, 23.11.2011 - II R 33/10
Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto als freigebige Zuwendung ...
Zum selben Verfahren:
- FG Nürnberg, 25.03.2010 - 4 K 654/08
Einzahlungen auf ein sog. Oder-Konto durch einen Ehegatten als freigebige ...
- FG Nürnberg, 25.03.2010 - 4 K 654/08
- LG Köln, 29.03.2022 - 14 O 227/21
Querverweise
Auf § 430 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Rechtsfolgen
- § 10 (Gewinnabschöpfung)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Wettbewerbsbeschränkungen
- Befugnisse der Kartellbehörden, Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
- Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
- § 34a (Vorteilsabschöpfung durch Verbände)