Rechtsprechung
| OLG Köln, 09.05.2007 - 16 Wx 13/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Vorliegen einer baulichen Veränderung bei Einbau einer Türsprech-/Videoanlage mit technischen Vorrichtungen zur Beobachtung des Eingangsbereichs sowie zum Einbau von Zusatzgeräten
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Videokamera in einer Klingelanlage kann eine erhebliche bauliche Veränderung i.S.d. § 22 Abs. 1 WEG darstellen.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 22
Einbau einer Türsprech- und Videoanlage als bauliche Veränderung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einbau einer Videokamera als bauliche Veränderung i.S.d. § 22 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Mehr als eine unerhebliche Beeinträchtigung für Wohnungseigentümer durch den Einbau einer Kamera; Eine über das übliche Maß hinausgehende Beobachtungs- und Kontrollmöglichkeit von ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einbau einer Türsprech-/Videoanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Türsprech-/Videoanlage ist bauliche Veränderung!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Videokamera am Eingang einer Wohnanlage - Videoanlage muss von allen Wohnungseigentümern gebilligt werden
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Einbau einer Türsprech-/Videoanlage
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Videoanlage an Haustür: Verletzung des Persönlichkeitsrechts? (IMR 2008, 56)
Verfahrensgang
- AG Köln - 204 II 145/01
- LG Köln, 18.12.2006 - 29 T 50/03
- OLG Köln, 09.05.2007 - 16 Wx 13/07
Papierfundstellen
- ZMR 2008, 559
- BauR 2008, 408
- WuM 2007, 646
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 27.10.2004 - 2Z BR 124/04
Eigentümerbeschluss zur Videoüberwachung des Hauseingangsbereichs der …
Auszug aus OLG Köln, 09.05.2007 - 16 Wx 13/07
Insofern findet die solche Anlagen betreffende Rechtsprechung der Obergerichte keine unmittelbare Anwendung (so z.B. KG, NZM 2002, 702; BayObLG, WuM 2005, 478).Es kann dahinstehen, ob für die Wohnungseigentumsanlage mit lediglich vier Wohnungen schon eine übliche Türsprech/Videoanlage erforderlich ist, d.h. deren Einbau ordnungsgemäßer Verwaltung entspräche (zu dieser str. Frage BayObLG, WuM 2005, 478 mwN.).
- KG, 26.06.2002 - 24 W 309/01
Videoüberwachung der Wohnanlage; zusätzliche Messkosten
Auszug aus OLG Köln, 09.05.2007 - 16 Wx 13/07
Insofern findet die solche Anlagen betreffende Rechtsprechung der Obergerichte keine unmittelbare Anwendung (so z.B. KG, NZM 2002, 702; BayObLG, WuM 2005, 478).
- BGH, 24.05.2013 - V ZR 220/12
Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Überwachung des Eingangsbereichs einer …
In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird eine Befugnis des einzelnen Wohnungseigentümers zur Überwachung von Teilen des Gemeinschaftseigentums mit der Möglichkeit einer Speicherung der Bildaufzeichnungen verneint (KG, ZWE 2002, 409, 412 und OLG Köln, WuM 2007, 646 [beide Hauseingangsbereich]; OLG Düsseldorf, NJW 2007, 780, 781 [eigener KfZ-Stellplatz im Innenhof der Anlage]). - AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 30.09.2008 - 72 C 26/08
Erfordernis eines Eigentümerbeschlusses im Falle der Montage von Videokameras …
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Einbau von Videoanlagen als bauliche Veränderung sind (siehe OLG Köln, Entscheidung vom 09. Mai 2007, Az.: 16 Wx 13/07 ; OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Januar 2007, Az.: 3 Wx 199/06; Kammergericht, Beschluss vom 26. Juni 2002, Az.: 24 W 309/01 ).
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