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Rechtsprechung
   LG Gera, 04.04.2007 - 1 S 332/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,27333
LG Gera, 04.04.2007 - 1 S 332/06 (https://dejure.org/2007,27333)
LG Gera, Entscheidung vom 04.04.2007 - 1 S 332/06 (https://dejure.org/2007,27333)
LG Gera, Entscheidung vom 04. April 2007 - 1 S 332/06 (https://dejure.org/2007,27333)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Heizkostenverteiler unzulänglich - Dann muss die Vermieterin die Heizkosten nach Wohnfläche umlegen

  • heinrich-heiden.eu (Kurzinformation)

    Heizkostenverteilung bei vertikalen Einrohrheizungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2007, 511
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.2006 - VIII ZR 159/05

    Umlegung der Betriebskosten bei Leerstand von Wohnungen

    Auszug aus LG Gera, 04.04.2007 - 1 S 332/06
    Nach dem Urteil des BGH vom 31.05.2006, Az.: VIII ZR 159/05 , MDR 5/2007, Seite 264, hat der Vermieter die auf leerstehende Wohnungen entfallenden ("kalten") Betriebskosten grundsätzlich selbst zu tragen, was auch für verbrauchsabhängige Betriebskosten, die wegen fehlender Erfassung des Verbrauchs der einzelnen Mieter nach der Wohnfläche abgerechnet werden, gelten soll.
  • LG Meiningen, 23.09.2002 - 6 S 169/00

    Rechtmäßigkeit der Umlegung von Betriebskosten; Zulässigkeit der Berechnung einer …

    Auszug aus LG Gera, 04.04.2007 - 1 S 332/06
    In durch die Kammer nicht zu beanstandender Weise ist das Amtsgericht vorliegend auch unter Berücksichtigung dessen, dass im zu Grunde liegenden Fall eine Umlage der Heizkosten nach dem Verteilungsschlüssel von 50 % verbrauchsabhängiger und 50 % verbrauchsunabhängiger Kosten erfolgt, in Anlehnung an das Urteil des Landgerichtes Meiningen vom 23.09.2002 ( WuM 2003, 453 [LG Meiningen 23.09.2002 - 6 S 169/00] ) davon ausgegangen, dass die Heizkosten vorliegend nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden dürfen, sondern nach einem verbrauchsunabhängigem Maßstab, konkret nach dem Verhältnis der Wohnflächen, wobei hinsichtlich der für die maßgeblichen Abrechnungszeiträume umzulegenden Heizkosten auf die auf Seiten 3, 4 der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils dargelegte Berechnung in Ansehung des insoweit nicht gegebenen Berufungsangriffes sowie zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.
  • AG Halle/Saale, 22.10.2004 - 96 C 5306/03

    Betriebskostennachforderung nach Beendigung des Mietverhältnisses; …

    Auszug aus LG Gera, 04.04.2007 - 1 S 332/06
    Soweit die Klägerin mit der Berufung maßgeblich die Auffassung vertritt, im Hinblick auf den von ihr bereits erstinstanziell problematisierten, im Verlaufe des streitgegenständlichen Abrechnungszeitraumes zunehmenden Leerstand des Mietobjektes könne das Risiko nicht allein auf Seiten des Vermieters liegen, und insoweit auf die Entscheidung des Amtsgerichtes Halle - Saalkreis vom 22.10.2004 ( ZMR 2005, 201 [AG Halle-Saalkreis 22.10.2004 - 96 C 5306/03] ) nimmt, kann ihr dies nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BGH, 10.12.2014 - VIII ZR 9/14

    Warmwasserkosten bei hohem Wohnungsleerstand

    Rn. 19 2. Allerdings ist das Berufungsgericht - ähnlich einer in der Instanzrechtsprechung und in der Literatur vertretenen Meinung (Wall in Eisenschmid/Wall, Betriebskostenkommentar, 3. Aufl., Rn. 3030 unter Hinweis auf LG Gera, WuM 2007, 511) - der Auffassung, dass der Zweck der Heizkostenverordnung dann nicht mehr zum Tragen kommen könne, wenn die von der Heizkostenverordnung vorgeschriebene Kostenverteilung zu unzumutbaren Belastungen der verbleibenden Mieter/Nutzer führe.
  • LG Mühlhausen, 29.01.2009 - 1 S 182/08

    Erfassung des Wärmeverbrauchs durch Heizkostenverteiler

    Dies entspricht keiner gerechten Verteilung der Kosten und ist damit nicht mit Treu und Glauben vereinbar (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24.04.2003, WuM 2003, 519 ff.; LG Gera, Urteil vom 04.04.2007, WuM 2007, 511 ff.; LG Meiningen, Urteil vom 23.09.2002, WuM 2003, 453 ff.).
  • LG Neubrandenburg, 17.11.2010 - 12 S 9/10

    Heizkostenabrechnung ist nach § 7 HeizkV aufgrund lediglicher Erfassung von nur …

    Ein verbrauchsabhängige Abrechnung nach § 7 HeizkV ist bei dieser Sachlage nicht zulässig, da aufgrund der geringen Erfassung des tatsächlichen Verbrauchs keine ordnungsgemäße Erfassung vorliegt (vgl. LG Gera, Urteil vom 04.04.2007, 1 S 332/06. LG Dresden Urteil vom 06.02.2009, 4 - S 91/08 bei [...]).
  • AG Brandenburg, 07.10.2009 - 34 C 119/08

    Heizkosten bei Wohnungsmiete: Kürzungsrecht bei Heizkostenabrechnung ohne …

    Die nunmehr hierzu - soweit ersichtlich - veröffentlichte Rechtsprechung (vgl. u. a.: LG Dresden, WuM 2009, Seiten 292 f.; LG Mühlhausen, WuM 2009, Seiten 234 f.; LG Gera, WuM 2007, Seiten 511 f.; LG Halle/Saale, ZMR 2003, Seiten 428 f.; LG Meiningen, WuM 2003, Seiten 453 ff.; AG Hohenschönhausen, Das Grundeigentum 2008, Seiten 933 ff.; AG Halle-Saalkreis, ZMR 2006, Seite 536; AG Neukölln, WuM 2003, Seiten 325 f.; AG Lübben, NZM 2000, Seite 907; AG Brandenburg an der Havel Urteil vom 27.07.2007, Az.: 37 C 200/05) stellt insofern dann aber darauf ab, dass mangels Anbringung von Heizkostenverteilern auch an dem Einrohrwärmestrang keine ordnungsgemäße Erfassung der Wärmeabgabe vorliege, so dass eine verbrauchsabhängige Kostenverteilung nicht möglich sei und somit nur der Wohnflächenmaßstab gemäß § 556 a Abs. 1 Satz 1 BGB eingreife.
  • AG Brühl, 26.04.2010 - 23 C 587/08

    Abrechnung bei unzureichender Wärmeverbrauchserfassung

    Es ist vielmehr nach einem nicht verbrauchabhängigen Maßstab, d.h. der Wohnfläche oder dem umbauten Raum der beheizten Räume abzurechnen (vgl. LG Meiningen vom 23.09.2002, 6 S 169/00; LG Gera vom 04.04.2007, 1 S 332/06).
  • AG Emmendingen, 10.04.2012 - 3 C 115/10

    Ungedämmte Rohre unter dem Estrich: Korrektur der Heizkostenabrechnung?

    In derartigen Fällen ist eine unkorrigierte Wärmeerfassung durch Heizkostenverteiler an Heizungen gem. § 5 Heizkostenverordnung ungeeignet, weil 80% des Wärmeverbrauchs nicht in die Messungen einfließen (vgl. LG Meiningen, WuM 2003, 453; LG Gera, WuM 2007, 511; LG Mühlhausen, WuM 2009, 234; LG Dresden, WuM 2009, 292; a. A. AG Halle-Saalkreis, ZMR 2006, 536).
  • LG Dortmund, 23.01.2020 - 11 S 79/18
    Dieses Vorgehen war bereits vor Inkrafttreten der Vorschrift des § 7 Abs. 1 S. 3 HeizkV in den Fällen, in denen es aufgrund einer Rohrwärmeproblematik zu erheblichen Kostenverzerrungen gekommen war, in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. LG Meiningen, Urteil vom 23. September 2002 - 6 S 169/00 -, juris; LG Dresden, BeckRS 2009, 16475; LG Neubrandenburg, BeckRS 2011, 4063; LG Gera, BeckRS 2008, 17016).
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