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Rechtsprechung
   LG Rostock, 27.02.2009 - 1 S 200/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9251
LG Rostock, 27.02.2009 - 1 S 200/08 (https://dejure.org/2009,9251)
LG Rostock, Entscheidung vom 27.02.2009 - 1 S 200/08 (https://dejure.org/2009,9251)
LG Rostock, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - 1 S 200/08 (https://dejure.org/2009,9251)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beendeter Wohnraummietvertrag: Nachforderung erhöhter Grundsteuer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 199, 556
    Umlegung einer rückwirkend eingetretenen Erhöhung der Grundsteuer auch nach Mietende; Betriebskosten

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neue Grundsteuer: Nachforderung nach Ablauf der Abrechnungsfrist?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechtigung des Vermieters zur rückwirkenden Erhebung eines Erhöhungsbetrages zur Umlage bzgl. einer Grundsteuer bei rückwirkender Erhöhung der nach dem Mietvertrag umzulegenden Grundsteuer; Möglichkeit einer Nachforderung von Betriebskosten aufgrund einer Korrektur ...

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Nachforderung von Betriebskosten aufgrund nachträglich erhöhter Grundsteuern

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskostennachforderung wegen Grundsteueränderung auch nach 12 Monaten noch möglich! (IMR 2010, 1038)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 924
  • WuM 2009, 232
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist zur Abrechnung der Nebenkosten durch den …

    Auszug aus LG Rostock, 27.02.2009 - 1 S 200/08
    Eine Grundsteuernachforderung aufgrund von Steuerbescheiden nach Ablauf der Abrechnungsfrist hat der Vermieter regelmäßig nicht zu vertreten (BGH- Urteil vom 05.07.2006, NZM 2006, 740; LG Halle WuM 2006, 643; LG Berlin Grundeigentum 2005, 1249;… Hannemann/Wiegner Wohnraummietrecht 2. Auflage 2005 § 36 Rn 64;… Gramlich, Mietrecht 10. Auflage 2007 § 556 Rn 7).
  • BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 90.81

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen - …

    Auszug aus LG Rostock, 27.02.2009 - 1 S 200/08
    Die sich daraus eventuell ergebende Nichtumlegbarkeit der Grundsteuer begründet keine Unbilligkeit gegenüber dem Vermieter (vgl. hierzu auch BVerwG NJW 1982, 2682).
  • LG Frankfurt/Main, 13.11.2001 - 11 S 191/01
    Auszug aus LG Rostock, 27.02.2009 - 1 S 200/08
    Rn. 27 Soweit vom Landgerichts Frankfurt (LG Frankfurt NZM 2002, 336) gefordert wird, dass die Kosten in der Mietzeit fällig geworden sind und damit einem Nutzungsvorteil des Mieters entsprechen, bezieht sich das auf die inzwischen außer Kraft gesetzte Regelung des § 4 MHRG.
  • AG Bremen, 23.10.2007 - 4 C 274/07
    Auszug aus LG Rostock, 27.02.2009 - 1 S 200/08
    Rn. 28 Soweit das Amtsgericht Bremen (AG Bremen NJOZ 2008, 2133) in einer dem hier vorliegenden Fall ähnlichen Konstellation ebenfalls ein fortbestehendes Mietverhältnis fordert, ist jedoch auf die genaue Gestaltung der Betriebskostenabrechnung abzustellen.
  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12

    Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung des Vermieters …

    Rn. 10 Ohne Erfolg macht die Revision - unter Berufung auf die Entscheidungen der Landgerichte Düsseldorf (NJW 2011, 688) und Rostock (WuM 2009, 232) - geltend, dass die Verjährungsfrist für Nebenkostennachforderungen des Vermieters stets durch die erstmalige Erteilung einer Betriebskostenabrechnung in Gang gesetzt werde, selbst wenn der Vermieter darin auf eine zu erwartende eigene Nachbelastung mit Betriebskosten hinweise und später die in der ursprünglichen Abrechnung vorbehaltene Korrektur erfolge.
  • LG Düsseldorf, 22.09.2010 - 23 S 430/09

    Beginn der Verjährungsfrist wird nicht geändert durch eine nachträgliche …

    Eine Grundsteuernachforderung aufgrund von Steuerbescheiden nach Ablauf der Abrechnungsfrist hat der Vermieter daher regelmäßig nicht zu vertreten, unabhängig davon, ob die Neufestsetzung zu erwarten war oder nicht (BGH, NZM 2006, 740 ; LG Halle (Saale), Urteil vom 08.02.2006, Az. 2 S 230/05; LG Rostock, Urteil vom 27.02.2009, Az. 1 S 200/08).

    Insbesondere aus Gründen der Rechtssicherheit ist für den Beginn der Verjährungsfrist nicht auf den Zeitpunkt der Korrektur der Nebenkostenabrechnung aufgrund des Anspruchs auf Zahlung der erhöhten Grundsteuer, sondern auf den Zugang der ursprünglichen Nebenkostenabrechnung beim Mieter abzustellen (LG Rostock, Urteil vom 27.02.2009, Az. 1 S 200/08;… Gramlich, Mietrecht, 10. Auflage 2007, § 556 Rn. 7).

  • LG Berlin, 14.05.2012 - 67 S 344/11

    Verjährung von Nachforderungen zur Betriebskostenabrechnung

    a) Ohne Erfolg wendet die Beklagte sich gegen die zutreffenden Feststellungen des Amtsgerichts, mit denen dieses - in Abweichung zur Rechtsauffassung des LG Rostock (Urt. v. 27.02.2009 - 1 S 200/08 in Grundeigentum 2009, 1253f., zit. nach [...]) und des LG Düsseldorf (…Urt. v. 22.09.2010 - 23 S 430/09 in Grundeigentum 2011, 695, zit. nach [...]) - eine Verjährung der Nachforderungen der Klägerin verneint hat.
  • LG Berlin, 19.04.2016 - 67 S 25/16

    Betriebskostennachforderung bei Wohnraummiete: Beginn der Verjährungsfrist nach …

    Eine nachträgliche Korrektur einzelner Positionen vermag daher nicht eigenständig den Lauf einer neuen Verjährungsfrist auszulösen (…vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 22.9.2010 - 23 S 430/09; LG Rostock, Urt. v. 27.2.2009 - 1 S 200/08, jew. zit. nach juris).
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