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Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.02.2009

Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2009 - IV ZR 193/07   

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https://dejure.org/2009,1923
BGH, 18.02.2009 - IV ZR 193/07 (https://dejure.org/2009,1923)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2009 - IV ZR 193/07 (https://dejure.org/2009,1923)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - IV ZR 193/07 (https://dejure.org/2009,1923)
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Volltextveröffentlichungen (15)

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  • lexetius.com

    ZPO § 233

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ZPO § 233

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Versäumung der Frist zur Wiedereinsetzung wegen des Antritts eines Urlaubs nach einem ergangenen Urteil

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Mitwirkungspflichten des Mandanten

  • ra.de
  • anwaltsblatt-datenbank.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Versäumung der Frist zur Wiedereinsetzung wegen des Antritts eines Urlaubs nach einem ergangenen Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Reiseantritt der Partei trotz ergangenen Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaub und die Berufungsfrist

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fristversäumung durch überraschenden Auslandsaufenthalt

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 43 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Reise der Partei während der Rechtsmittelfrist

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Reise der Partei während der Rechtsmittelfrist

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 43 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Reise der Partei während der Rechtsmittelfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1608
  • MDR 2009, 644
  • FamRZ 2009, 868
  • VersR 2009, 701
  • AnwBl 2009, 387
  • WuM 2009, 248
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.07.2000 - II ZB 22/99

    Schuldhafte Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 18.02.2009 - IV ZR 193/07
    Bleibt die Partei stattdessen untätig, trifft sie ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden, weil sie nicht die Sorgfalt aufgewendet hat, die man verständigerweise von ihr erwarten konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99 - NJW 2000, 3143 unter II und vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94 - VersR 1995, 810 unter 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.12.1994 - II ZR 174/94

    Bestehen eines Anspruchs auf Herausgabe von Teppichen und eines Anspruchs auf …

    Auszug aus BGH, 18.02.2009 - IV ZR 193/07
    Bleibt die Partei stattdessen untätig, trifft sie ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden, weil sie nicht die Sorgfalt aufgewendet hat, die man verständigerweise von ihr erwarten konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99 - NJW 2000, 3143 unter II und vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94 - VersR 1995, 810 unter 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2018 - IX ZA 14/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen …

    Ist die Partei bereits an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt oder hat sie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein solches gegen sie beginnen und während ihrer Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt oder Termine bestimmt werden, so obliegt es ihr, ihren Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (BVerfG, NJW 2007, 3486, 3487 f; Beschluss vom 19. Oktober 1983 - VIII ZB 30/83, VersR 1984, 81, 82 unter 2 a; vom 8. Juni 1988 - IVb ZB 68/88, NJW 1988, 2672, 2673 mwN;… vom 21. September 1988 - VIII ZB 26/88, juris Rn. 5; vom 27. November 1991 - IV ZR 237/91, VersR 1992, 1373; vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94, VersR 1995, 810, 811 unter 2, mwN; vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99, NJW 2000, 3143 mwN; vom 18. Februar 2009 - IV ZR 193/07, NJW 2009, 1608 Rn. 3; ebenso zum Mahnverfahren BGH, Beschluss vom 14. Juli 1987 - IX ZB 48/87, VersR 1988, 158).
  • LG Dortmund, 14.02.2012 - 12 O 501/10

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit Anwaltshaftung

    Rn. 48 Wegen der weiteren Einzelheiten des Schreibens wird auf Blatt 7 der Beiakte des Bundesgerichtshof - IV ZR 193/07 - Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Schriftsatzes vom 24. Juni 2007 wird auf Blatt 2 der Beiakte des Bundesgerichtshofs (IV ZR 193/07) Bezug genommen.

    Rn. 51 Wegen der weiteren Einzelheiten des Beschlusses wird auf Blatt 17 ff. der Beiakte des Bundesgerichtshof (IV ZR 193/07) Bezug genommen.

    Rn. 67 Die Akten des Landgerichts Verden (8 O449/05 = 8 U 225/06 OLG Celle) sowie des Bundesgerichtshofes (IV ZR 193/07) sind beigezogen worden und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • BGH, 18.02.2025 - VIII ZA 17/24

    Klage betreffend die Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung sowie die Zahlung …

    Rn. 18 Insbesondere stehen die vom Berufungsgericht insoweit unter Berücksichtigung der Umstände des Streitfalls gestellten Anforderungen an die für die Zeit der (geplanten) Ortsabwesenheit zu treffenden Vorkehrungen des Beklagten zur Sicherstellung seiner Erreichbarkeit für den Bevollmächtigten und an die Bemühungen um einen (zumindest telefonischen) Kontakt zum Bevollmächtigten während der krankheitsbedingten Verzögerung der Rückreise im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur BVerfG, NJW 2007, 3486, 3487 f. mwN) und des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1972 - IV ZB 26/72, VersR 1972, 975;… vom 21. September 1988 - VIII ZB 26/88, juris Rn. 5; vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99, NJW 2000, 3143 unter II; vom 5. November 2002 - VI ZB 54/01, NJW 2003, 903 unter II 1, 2 mwN; vom 18. Februar 2009 - IV ZR 193/07, NJW 2009, 1608 Rn. 3;… vom 10. Juni 2015 - IV ZB 27/14, juris Rn. 10, 14 mwN).
  • OLG Hamm, 18.04.2013 - 28 U 113/12

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens im Anwaltsregressprozess

    Rn. 29 Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wies den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 18.02.2009 zurück - IV ZR 193/07 -.
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2012 - 13 U 80/11

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Unerreichbarkeit einer Partei

    Zwar liegt ein Verschulden des Mandanten vor, wenn der Anwalt ein Rechtsmittel nicht einlegt, weil der Mandant in Kenntnis eines bereits ergangenen Urteils eine Reise antritt und es unterlässt, vor der Reise Kontakt zu seinem Anwalt aufzunehmen oder sonst wie sicherzustellen, dass rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfristen zumindest telefonisch eine Entscheidung über die Rechtsmitteleinlegung getroffen werden kann (vgl. BGH NJW 2009, 1608).
  • OLG Hamm, 07.04.2025 - 10 U 24/25

    Hinweisbeschluss; Pachtvertrag; Versäumnisurteil; Einspruch; Wiedereinsetzung in …

    Bleibt die Partei aber in einer solchen Situation untätig, trifft sie ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden, weil sie nicht die Sorgfalt aufgewendet hat, die man verständigerweise von ihr erwarten konnte (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - IV ZR 193/07 -, juris; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99 -, juris).
  • BPatG, 15.07.2010 - 10 W (pat) 27/08

    Patentbeschwerdeverfahren - Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist …

    Wird dagegen - wie hier - eine wichtige Frist auch deshalb versäumt, weil der Mandant untätig geblieben ist und folglich keine Entscheidung über die Vornahme einer fristgebundenen Handlung getroffen werden konnte, so trifft ihn ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden (vgl. BGH NJW 2009, 1608).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 36/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4840
BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 36/08 (https://dejure.org/2009,4840)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2009 - VIII ZR 36/08 (https://dejure.org/2009,4840)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 36/08 (https://dejure.org/2009,4840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2009, 248
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.2003 - VIII ZR 262/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 36/08
    Es leidet deshalb an einem von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangel (BGHZ 154, 99, 101) .

    Es muss zumindest deutlich werden, ob der Rechtsmittelführer seinen erstinstanzlichen Sachantrag in vollem Umfang weiterverfolgt oder - bei nur teilweiser Anfechtung - in welchem Umfang der Streitgegenstand in die Berufung gelangt ist (BGHZ 154, 99, 101 ; Senatsurteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 178/05, NZM 2006, 459 = WuM 2006, 248, Tz. 8).

  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

    Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 36/08
    Der Auffassung des Amtsgerichts, die Klägerin habe den Verzug nicht zu vertreten, weil sie davon habe ausgehen dürfen, dass die Miete gemindert sei, stehe das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2006 (VIII ZR 102/06) entgegen.
  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 178/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans für vom Mieter vorzunehmende …

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 36/08
    Es muss zumindest deutlich werden, ob der Rechtsmittelführer seinen erstinstanzlichen Sachantrag in vollem Umfang weiterverfolgt oder - bei nur teilweiser Anfechtung - in welchem Umfang der Streitgegenstand in die Berufung gelangt ist (BGHZ 154, 99, 101 ; Senatsurteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 178/05, NZM 2006, 459 = WuM 2006, 248, Tz. 8).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 152/04

    Fachanwälte

    Auszug aus BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 36/08
    Lässt das Berufungsgericht die Revision zu, muss aus dem Berufungsurteil zu ersehen sein, von welchem Sach- und Streitstand es ausgegangen ist, welches Rechtsmittelbegehren die Parteien verfolgt haben und welche tatsächlichen Feststellungen der Entscheidung zugrunde liegen (BGH, Urteil vom 29. März 2007 - I ZR 152/04, NJW 2007, 2334, Tz. 5).
  • BGH, 24.02.2011 - VII ZR 169/10

    Anforderungen an ein Berufungsurteil bei Zulassung der Revision; Anspruch auf …

    Lässt das Berufungsgericht die Revision zu, muss aus dem Berufungsurteil zu ersehen sein, von welchem Sach- und Streitstand es ausgegangen ist, welches Rechtsmittelbegehren die Parteien verfolgt haben und welche tatsächlichen Feststellungen der Entscheidung zugrunde liegen (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2007 - I ZR 152/04, NJW 2007, 2334; Urteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 36/08, WuM 2009, 248).
  • BGH, 01.03.2011 - VIII ZR 19/10

    Beschwerdewert bei Nichtzulassungsbeschwerde im Mietrechtsstreit: …

    Mit ihrer vom Landgericht zugelassenen Revision hat die Klägerin im Verfahren VIII ZR 36/08 die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils erstrebt.

    Der Senat hat das Urteil des Landgerichts aufgehoben (Senatsurteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 36/08, WuM 2009, 248) und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Im Revisionsverfahren VIII ZR 36/08 sind Gerichtskosten nicht erhoben worden.

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