Rechtsprechung
| OLG Hamm, 18.11.2008 - I-15 WX 139/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
WärmeschutzVO § 8; ; EnergiesparVO § 9; ; WEG § 21; ; WEG § 22; ; Stichwort: Erneuerung der Hausfassade
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Beschlussfassung über erforderliche Wärmeschutzmaßnahmen an Gebäudefassade durch Wohnungseigentümergemeinschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit der Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über die Sanierung von Schäden an der Fassade des Hauses
- rechtsportal.de
Ordnungsmäßigkeit der Erneuerung von Teilen der Hausfassade; Anwendbarkeit der WärmeschutzVO
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erneuerung der Hausfassade
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erneuerung der Hausfassade
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fassadensanierungen und Wärmeschutz (IMR 2009, 210)
Verfahrensgang
- AG Essen, 18.12.2006 - 195 II 20/06
- LG Essen, 11.01.2008 - 9 T 15/07
- OLG Hamm, 18.11.2008 - I-15 WX 139/08
Papierfundstellen
- WuM 2009, 252
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 25.09.2001 - 2Z BR 95/01
Erneuerung einer Eternit-Fassade in Eigentumswohnanlage
Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2008 - 15 Wx 139/08
Auch die Erneuerung einer Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes war nach diesen Grundsätzen zu beurteilen (Senat FGPrax 2007, 69 = ZMR 2007, 131; BayObLG NZM, 2002, 75 = ZMR 2002, 209; KG FGPrax 1996, 95; OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067;… MünchKommBGB/Engelhardt, 4. Aufl., § 21 WEG Rn. 10).Die von dem Beteiligten zu 1) aufgeworfene Frage einer Amortisation der zusätzlichen Wärmedämmung stellt sich nur in diesem Fall nicht (BayObLG NZM 2002, 75 = ZMR 2002, 209).
- KG, 02.02.1996 - 24 W 7880/95
WEG -Beschluß zur modernisierenden Instandsetzung
Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2008 - 15 Wx 139/08
Auch die Erneuerung einer Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes war nach diesen Grundsätzen zu beurteilen (Senat FGPrax 2007, 69 = ZMR 2007, 131; BayObLG NZM, 2002, 75 = ZMR 2002, 209; KG FGPrax 1996, 95; OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067;… MünchKommBGB/Engelhardt, 4. Aufl., § 21 WEG Rn. 10).Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. KG FGPrax 1996, 95) liegt der maximale Zeitraum, bei dem noch von einer wirtschaftlich sinnvollen Amortisation der Mehraufwendungen für modernisierende Instandsetzungen gesprochen werden kann, bei etwa 10 Jahren.
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2008 - 15 Wx 139/08
Solche Beschlüsse sind objektiv nach ihrem im Protokoll niedergelegten Inhalt auszulegen, ohne das es auf die subjektiven Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten ankommt, weil die Sondernachfolger diese Vorstellungen nicht kennen und daher auf das objektiv Erklärte vertrauen müssen (BGHZ 139, 288 = NJW 1998, 3713).
- OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06
Modernisierende Instandsetzung
Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2008 - 15 Wx 139/08
Auch die Erneuerung einer Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes war nach diesen Grundsätzen zu beurteilen (Senat FGPrax 2007, 69 = ZMR 2007, 131; BayObLG NZM, 2002, 75 = ZMR 2002, 209; KG FGPrax 1996, 95; OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067;… MünchKommBGB/Engelhardt, 4. Aufl., § 21 WEG Rn. 10). - BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92
Beschwerdeberechtigung im Beschlußanfechtungsverfahren nach …
Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2008 - 15 Wx 139/08
Im Beschlussanfechtungsverfahren nach dem WEG ist nämlich ein Beschwerdeführer, der den Anfechtungsantrag nicht gestellt hat, nur dann beschwerdeberechtigt, wenn er den Antrag im Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung noch wirksam stellen könnte (BGHZ 120, 396 = NJW 1993, 662 NJW 1993, 662). - OLG Düsseldorf, 26.04.2000 - 3 Wx 81/00
Entscheidung der Eigentümergemeinschaft über die Sanierung einer durchfeuchteten …
Auszug aus OLG Hamm, 18.11.2008 - 15 Wx 139/08
Auch die Erneuerung einer Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes war nach diesen Grundsätzen zu beurteilen (Senat FGPrax 2007, 69 = ZMR 2007, 131; BayObLG NZM, 2002, 75 = ZMR 2002, 209; KG FGPrax 1996, 95; OLG Düsseldorf NZM 2000, 1067;… MünchKommBGB/Engelhardt, 4. Aufl., § 21 WEG Rn. 10).
- OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 2 U 2777/21
Folgen der WEG-Reform für Vergemeinschaftungsbeschlüsse
Ob ein Beschluss mangels Beschlusskompetenz nichtig ist, bestimmt sich demgemäß nach der gesetzlichen Regelung im Zeitpunkt der Beschlussfassung (BGH…, Urteil vom 15.10.2021 - V ZR 225/20 -, juris Rn. 7;… Urteil vom 26.02.2021 - V ZR 33/20 -, juris Rn. 6;… Urteil vom 16.01.2009 - V ZR 74/08 -, juris Rn. 12; OLG Hamm, Beschluss vom 18.11.2008 - 15 Wx 139/08 -, juris Rn. 39;… Wicke in Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 48 WEG Rn. 5; Vogel, ZMR 2021, 181, 185). - AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Vergleichsangebote …
Die Frage der Amortisation der Kosten stellt sich dann nicht, weil die Wärmedämmung zwingend vorgeschrieben ist (OLG Hamm WuM 2009, 252 sowie Drabek/Graf in Riecke/Schmid, WEG, 5. Aufl., § 21 WEG, Rn. 207). - OLG Frankfurt, 15.11.2010 - 20 W 138/08
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Vollwärmedämmung einer …
Dabei spielten für die Beurteilung der Frage, wo im Einzelfall die Grenzen ordnungsmäßiger Instandsetzung liegen, verschiedene Gesichtspunkte eine Rolle, insbesondere der bisherige Zustand, das Verhältnis zwischen wirtschaftlichem Aufwand und zu erwartendem Erfolg, und schließlich auch, inwieweit sich die geplante Modernisierung bereits bewährt und durchgesetzt hat (vgl. OLG Hamm WuM 2009, 252;… Bärmann/Merle, a.a.O., § 21 Rz. 101 ff.;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 21 Rz. 84).Auch die Erneuerung einer Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes war nach diesen Grundsätzen zu beurteilen (vgl. die Nachweise bei OLG Hamm WuM 2009, 252).
- LG München I, 09.11.2022 - 1 S 3113/22
Anspruch der Wohnungseigentümer auf Folgenbeseitigung nach Aufhebung vollzogenen …
Während die Instandhaltung sich auf Maßnahmen bezieht, die normale und gebrauchsbedingte Abnutzungserscheinungen beseitigen und vor drohenden Schäden schützen sollen, ist unter Instandsetzung die Wiederherstellung des ursprünglichen ordnungsgemäßen Zustand zu verstehen (BSG BeckRS 2015, 65733; OLG Hamm ZWE 2009, 261; BayObLG ZWE 2002, 222 (223)). - AG Konstanz, 31.01.2013 - 12 C 620/12
Kosten-Nutzen-Analyse fehlt: WEG-Beschluss anfechtbar!
Solange dies jedoch nicht der Fall ist, so erfordert die Einholung einer Kosten-Nutzen-Analyse insbesondere die Prüfung, ob eine Amortisierung (sei es durch Energieersparnis oder entsprechende Mieterhöhungen) wohl in einem Zeitraum von zehn Jahren eintreten wird (siehe OLG Hamm, WuM 2009, 252 am Ende, KG FGPrax 1996, 95, BayObLG FGPrax 2005, 108, OLG Köln, WuM 2007, 86).Mit dem Umfang des Sanierung, das heißt der Anzahl der betroffenen Balkone hat sich die Gemeinschaft explizit auseinanderzusetzen (OLG Hamm, WuM 2009, 252).
- LG Berlin, 16.06.2017 - 55 S 76/15
Fassadendämmung: Modernisierung oder Instandsetzung?
Auch das Anbringen einer Wärmedämmung im Rahmen einer Fassadenrenovierung kann unter diesen Voraussetzungen eine Maßnahme der modernisierenden Instandsetzung darstellen (vgl. OLG Hamm, WuM 2009, 252; OLG Düsseldorf, NZM 2000, 1067).
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