Rechtsprechung
| LG Dresden, 06.02.2009 - 4 S 91/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Errechnung der Heizkosten unter Zugrundelegung eines Verteilungsmaßstabes nach Wohnfläche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- heinrich-heiden.eu (Kurzinformation)
Heizkostenverteilung bei vertikalen Einrohrheizungen
Verfahrensgang
- AG Dresden, 11.01.2008 - 140 C 2621/06
- LG Dresden, 06.02.2009 - 4 S 91/08
Papierfundstellen
- WuM 2009, 292
Wird zitiert von ... (6)
- AG Brandenburg, 07.10.2009 - 34 C 119/08
Heizkosten bei Wohnungsmiete: Kürzungsrecht bei Heizkostenabrechnung ohne …
Die nunmehr hierzu - soweit ersichtlich - veröffentlichte Rechtsprechung (vgl. u. a.: LG Dresden, WuM 2009, Seiten 292 f.; LG Mühlhausen, WuM 2009, Seiten 234 f.; LG Gera, WuM 2007, Seiten 511 f.; LG Halle/Saale, ZMR 2003, Seiten 428 f.; LG Meiningen, WuM 2003, Seiten 453 ff.; AG Hohenschönhausen, Das Grundeigentum 2008, Seiten 933 ff.; AG Halle-Saalkreis, ZMR 2006, Seite 536; AG Neukölln, WuM 2003, Seiten 325 f.; AG Lübben, NZM 2000, Seite 907; AG Brandenburg an der Havel Urteil vom 27.07.2007, Az.: 37 C 200/05) stellt insofern dann aber darauf ab, dass mangels Anbringung von Heizkostenverteilern auch an dem Einrohrwärmestrang keine ordnungsgemäße Erfassung der Wärmeabgabe vorliege, so dass eine verbrauchsabhängige Kostenverteilung nicht möglich sei und somit nur der Wohnflächenmaßstab gemäß § 556 a Abs. 1 Satz 1 BGB eingreife.Eine solche Regulierung ist aber bei den Einrohrheizungen jedenfalls bezüglich des ungedämmten Wärmerohres - wie auch hier - objektiv nicht möglich (BGH, Urteil vom 08.10.2003, Az.: VIII ZR 67/03, in: NJW 2004, Seiten 285 f. = ZMR 2004, Seiten 99 f. = NZM 2004, Seiten 24 f. = Das Grundeigentum 2004, Seite 106; AG Hohenschönhausen, Das Grundeigentum 2008, Seiten 933 f.; jurisPR-MietR 18/2009 Anm. 2, Prof. Dr. Siegbert Lammel zu der Entscheidung des LG Dresden in: WuM 2009, Seiten 292 f.).
Dieser vermeintliche "Erfassungsfehler" ist jedoch mangels grundsätzlicher Anwendung der HeizkostenVO gemäß § 11 HeizkostenVO hier völlig unbeachtlich, da unstreitig hier davon auszugehen, dass das betroffene Gebäude bereits vor den oben genannten Stichtag (01.01.1991) bezugsfertig geworden ist und mit diesem Heizungssystem ausgestattet wurde, so dass damit die HeizkostenVO (und insofern auch § 12 der HeizkostenVO) auf dieses Gebäude hier für den nunmehr streitigen Zeitraum bis zum 31.12.2007 gerade nicht zur Anwendung gelangen kann (BGH, Urteil vom 08.10.2003, Az.: VIII ZR 67/03, in: NJW 2004, Seiten 285 f. = ZMR 2004, Seiten 99 f. = NZM 2004, Seiten 24 f. = Das Grundeigentum 2004, Seite 106; LG Halle/Saale, ZMR 2003, Seiten 428 f.; AG Lübben, NZM 2000, Seite 907; Prof. Dr. Siegbert Lammel, in: jurisPR-MietR 18/2009 Anm. 2 zu der Entscheidung des LG Dresden [in: WuM 2009, Seiten 292 f.]) und - mangels anderweitiger Vereinbarung - somit hier auch nur der reine Wohnflächenmaßstab für die Verteilung der Heizkosten gemäß § 556 a Abs. 1 Satz 1 BGB zum Tragen kommt, d.h. ohne Beachtung von § 12 HeizkostenVO.
- AG Leipzig, 03.11.2009 - 165 C 8097/08
Abrechenbarkeit von Heizkosten in einer Mietwohnung nach einem …
Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn nur unter 50 % des erfassten Verbrauches an den regulierbaren Heizkörpern erfasst werden (so im Ergebnis auch Lammel in Anmerkung zum LG Dresden, 4. Zivilkammer, Urteil vom 06.02.2009, Az.: 4 S 91/08 in [...] PR-MietR 18/2009 Anmerkung 2 grundsätzlich für alle ungedämmten Einrohrleitungen).Es ist aber keine Kürzung um 15 % gemäß § 12 Abs. 1 Heizkostenverordnung vorzunehmen (so aber LG Dresden, WuM 2009, 292 und LG Meiningen, WuM 2003, 453).
Wie bereits ausgeführt, hilft das Anbringen von Heizkostenverteilern an den ungedämmten Leitungen in den Wohnungen nicht weiter, da auch dann nur unter 50 % des Verbrauches vom Nutzer beeinflussbar wären (dieser Umstand wird in den Entscheidungen des LG Dresden WuM 2009, 292 und des LG Meinigen WuM 2003, 453 [LG Meiningen 23.09.2002 - 6 S 169/00] nicht problematisiert, auf § 11 Abs. 1 Nr. 1 b Heizkostenverordnung wird nicht eingegangen).
- AG Flensburg, 05.03.2019 - 62 C 73/17
Wohnraummiete: Verteilung der Heizkosten nach Wohnfläche und Kürzung bei geringem …
Rn. 20 Der Verbrauchsanteil fällt dafür zu gering aus (vgl. LG Dresden, Urteil vom 06.02.2009, Aktenzeichen: 4 S 91/08, juris; LG Leipzig, Beschluss vom 07.10.2013, Aktenzeichen: 02 S 66/13, beck-online).
- AG Emmendingen, 10.04.2012 - 3 C 115/10
Ungedämmte Rohre unter dem Estrich: Korrektur der Heizkostenabrechnung?
In derartigen Fällen ist eine unkorrigierte Wärmeerfassung durch Heizkostenverteiler an Heizungen gem. § 5 Heizkostenverordnung ungeeignet, weil 80% des Wärmeverbrauchs nicht in die Messungen einfließen (vgl. LG Meiningen, WuM 2003, 453; LG Gera, WuM 2007, 511; LG Mühlhausen, WuM 2009, 234; LG Dresden, WuM 2009, 292; a. A. AG Halle-Saalkreis, ZMR 2006, 536). - AG Gera, 28.02.2012 - 7 C 1632/11
Spätere Regelung zur Bestimmung des Wärmeverbrauchs zulässig?
Es kann dahinstehen, ob bei dem von den Beklagten behaupteten erfassten Verbrauchswärmeanteil von 8, 38% die Heizkostenverordnung wegen § 11 Abs. 1 Nr. 1 c Heizkostenverordnung überhaupt Anwendung findet (vgl. Prof. Dr. Siegbert Lammel, WuM 2009, 726 ff), da sich am Ergebnis der rechtlichen Würdigung auch ohne Anwendung der vorrangigen Heizkostenverordnung (§ 3 Heizkostenverordnung) nichts ändert. - LG Dortmund, 23.01.2020 - 11 S 79/18 Dieses Vorgehen war bereits vor Inkrafttreten der Vorschrift des § 7 Abs. 1 S. 3 HeizkV in den Fällen, in denen es aufgrund einer Rohrwärmeproblematik zu erheblichen Kostenverzerrungen gekommen war, in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. LG Meiningen, Urteil vom 23. September 2002 - 6 S 169/00 -, juris; LG Dresden, BeckRS 2009, 16475; LG Neubrandenburg, BeckRS 2011, 4063; LG Gera, BeckRS 2008, 17016).
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