Rechtsprechung
| BGH, 22.01.2013 - VIII ZR 329/11 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnraummiete: Haltung eines Bearded Collie in der Mietwohnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 535 BGB
Wohnraummiete: Haltung eines Bearded Collie in der Mietwohnung - IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Große Hunde in Mietwohnung: Vermieter-Einschätzung zu artgerechter Haltung nicht relevant
- Wolters Kluwer
Bedeutung der artgerechten Haltung eines Hundes im Zusammenhang mit einem mietrechtlichen Streit über die Haltung eines Bearded Collie in einer Wohnung
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Hundehaltung in Mietwohnung kann nicht mit allgemeinen Erwägungen verboten werden; § 535 BGB
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 535
Hundehaltung in einer Großstadt; Tierhaltung - ra.de
- mietrechtsiegen.de
Hundehaltung im Mietrecht: Wann ein Verbot ohne konkrete Schäden scheitert
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bearded Collie auch in Altbau-Etagenwohnung erlaubt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)
Urteile zu Hundehaltung in Haus und Garten
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Hundehaltung - ist artgerechte Haltung Pflicht?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Großer Hund in Mietwohnung artgerecht? - Vermieter fordert vom Mieter, seinen Bearded Collie zu entfernen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Erlaubte Haltung eines "großen Hundes" in Mietwohnung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Mieter darf "Bearded Collie" in 95 m² großer Mietwohnung halten
- haufe.de (Kurzinformation)
Mieter darf großen Hund halten
- haufe.de (Kurzinformation)
Mieter darf großen Hund halten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Collie kann in großer Wohnung gehalten werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zulässigkeit einer Hundehaltung in einer Wohnung bestimmt sich nach dem Mietvertrag - Frage der artgerechten Haltung spielt keine Rolle
Besprechungen u.ä. (2)
- schneideranwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)
Tierhaltung in der Mietwohnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vermieter kann nicht über artgerechte Tierhaltung wachen! (IMR 2013, 89)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 23.02.2011 - 46 C 114/10
- LG Hamburg, 01.11.2011 - 316 S 50/11
- BGH, 25.09.2012 - VIII ZR 329/11
- BGH, 22.01.2013 - VIII ZR 329/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 522
- NZM 2013, 265
- ZMR 2013, 425
- WuM 2013, 152
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12
Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine …
Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, ist schon für einen derartigen schrankenlosen Erlaubnisvorbehalt kein berechtigtes Interesse des Vermieters erkennbar und eine entsprechende Formularklausel wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam (Hinweisbeschluss des Senats vom 25. September 2012 - VIII ZR 329/11; bestätigt durch Senatsbeschluss vom 22. Januar 2013 - VIII ZR 329/11, WuM 2013, 152). - AG Paderborn, 28.10.2019 - 51 C 112/19
Zustimmung Vermieter zur Haltung eines großen Hundes in Mietswohnung
Rn. 37 Ob eine artgerechte Haltung des Tieres in der Wohnung tatsächlich nicht möglich ist - wie von der Beklagten behauptet - ist für den vorliegenden Rechtsstreit nicht entscheidend, da für die unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des § 535 BGB allein maßgebliche mietrechtliche Betrachtung der Haltung des Hundes die Frage nach dessen artgerechter Haltung keine Rolle spielt (vgl. BGH, Beschluss vom 22.01.2013 - VIII ZR 329/11 - zitiert nach juris). - AG Köln, 07.07.2021 - 210 C 208/20
Hundehaltung in Mietwohnung zulässig!
Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung sowie des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter, und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung durch den Vermieter sowie besondere Bedürfnisse des Mieters (BGH, NJW 2013, 1526; BGH, VIII ZR 340/06, NZM 2008, 78; BGH ,VIII ZB 57/16, NZM 2018, 462; BGH, VIII ZR 329/11, WuM 2013, 152).Rn. 27 Überdies kommt es nach der Rechtsprechung des BGH für die mietrechtliche Frage der Haltungserlaubnis nicht auf die Frage der artgerechten Haltung an, vgl. BGH, VIII ZR 329/11, WuM 2013, 152.
- LG Berlin, 02.07.2013 - 63 S 493/12
Mietvertrag - Wirksamkeit einer Tierhaltungsklausel
Ob die Hunde in der streitgegenständlichen Wohnung artgerecht gehalten werden können, spielt für die hier allein maßgebliche mietrechtliche Betrachtung keine Rolle (vgl. BGH, Beschluss v. 22. Januar 2013 - VIII ZR 329/11 - Grundeigentum 2013, 346f, Tz 3). - AG Waiblingen, 14.06.2013 - 9 C 327/13
Hundehaltung in der Mietwohnung ist grundsätzlich zulässig!
Für einen derartigen schrankenlosen Erlaubnisvorbehalt sei kein berechtigtes Interesse des Vermieters erkennbar, so dass eine Formularklausel wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 unwirksam ist (vgl. BGH, Hinweisbeschluss vom 25.09.2012, Az.: VIII ZR 329/11; BGH, WUM 2013, 152). - AG Bielefeld, 25.07.2018 - 401 C 275/17
Halten von Waranen und Aufzucht von Chamäleons rechtfertigen fristlose Kündigung
Zu den Beurteilungskriterien zählen insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung sowie des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter, und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung des Vermieters sowie besondere Bedürfnisse des Mieters (BGH WuM 2013, 152). - LG Köln, 28.11.2013 - 1 S 300/12
Zulässigkeit einer Mietklausel über die generelle Untersagung der Haltung eines …
Derartige Fälle sind, wie der Bundesgerichtshof betont hat, nur aufgrund einer Abwägung im Einzelfall zu bewerten, (vgl. dazu BGH WuM 2013, 152; dort wurde ausdrücklich erklärt, dass die Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision nicht vorgelegen hatten).
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