Rechtsprechung
| BGH, 04.07.2017 - VIII ZR 101/17 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Räumungsvollstreckung: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach Auszug des Mieters; unersetzlicher Nachteil des Mieters
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 321 ZPO, § 711 ZPO, § 719 Abs 2 ZPO
Räumungsvollstreckung: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach Auszug des Mieters; unersetzlicher Nachteil des Mieters - IWW
§ 719 Abs. 2 ZPO, § 711 ZPO, § 708 Nr. 10 ZPO, §§ 716, 321 ZPO, § 522 Abs. 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Beantragung der Einstellung der Vollstreckung der Zahlung rückständiger Miete und Nebenkosten; Berufungsgerichtliche Unterlassung einer Entscheidung über eine Abwendungsbefugnis
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO §§ 711, 719 Abs. 2
Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revision bei fehlender Entscheidung über eine Abwendungsbefugnis nach § 711 ZPO - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beantragung der Einstellung der Vollstreckung der Zahlung rückständiger Miete und Nebenkosten; Berufungsgerichtliche Unterlassung einer Entscheidung über eine Abwendungsbefugnis
- datenbank.nwb.de
Räumungsvollstreckung: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach Auszug des Mieters; unersetzlicher Nachteil des Mieters
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ohne Entscheidung zur Abwendungsbefugnis keine Einstellung der Zwangsvollstreckung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- WuM 2017, 607
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.01.2007 - X ZR 147/06
Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen eines nicht zu ersetzenden Nachteils; …
Auszug aus BGH, 04.07.2017 - VIII ZR 101/17
Insoweit ist aber weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht, dass den Beklagten durch die Vollstreckung der Geldforderung ein unersetzlicher Nachteil (§ 719 Abs. 2 ZPO) droht; insbesondere ist nicht ersichtlich, dass die Gläubiger im Falle der Aufhebung des Vollstreckungstitels - etwa wegen Mittellosigkeit - nicht in der Lage sein würden, beigetriebene Geldbeträge zurückzuzahlen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZR 147/06, MDR 2007, 737). - BGH, 28.10.2008 - V ZB 109/08
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Ergänzung der Zurückweisung der …
Auszug aus BGH, 04.07.2017 - VIII ZR 101/17
Diese Möglichkeit besteht auch, wenn wie hier das Berufungsgericht durch einen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO entschieden hat (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - V ZB 109/08, NJW-RR 2009, 209 Rn. 4). - BGH, 30.06.2008 - VIII ZR 98/08
Voraussetzungen der vorläufigen Einstellung der Zwangsvollstreckung in der …
Auszug aus BGH, 04.07.2017 - VIII ZR 101/17
Rn. 4 Zudem kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 719 Abs. 2 ZPO ohnehin nicht in Betracht, wenn das Berufungsgericht eine Entscheidung über eine Abwendungsbefugnis nach § 711 ZPO unterlassen hat und der Schuldner daraufhin keinen Antrag auf Urteilsergänzung stellt (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2008 - VIII ZR 98/08, WuM 2008, 613, Rn. 1, 3 mwN).
- BGH, 11.08.2026 - VIII ZR 92/26
Erfolgloser Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; …
Rn. 11 aa) Zwar kann ein solcher Nachteil dann vorliegen, wenn der Gläubiger im Falle der Aufhebung des Vollstreckungstitels - etwa wegen Mittellosigkeit - nicht in der Lage sein wird, beigetriebene Geldbeträge an den Schuldner - hier die Beklagte - zurückzuzahlen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2007 - X ZR 147/06, NJW-RR 2007, 1138 Rn. 6;… vom 19. Januar 2016 - VI ZR 675/15, juris Rn. 6; vom 4. Juli 2017 - VIII ZR 101/17, WuM 2017, 607 Rn. 3). - BGH, 27.02.2018 - VIII ZR 39/18
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren: Vorliegen …
Rn. 7 Dass das Berufungsgericht es (rechtsfehlerhaft) unterlassen hat, den Beklagten gemäß § 711 ZPO eine Abwendungsbefugnis einzuräumen, rechtfertigt schon deshalb keine andere Entscheidung, weil die Beklagten es versäumt haben, im Hinblick auf die versehentlich nicht angeordnete Abwendungsbefugnis einen Antrag auf Urteilsergänzung gemäß §§ 716, 321 ZPO zu stellen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. August 2004 - VIII ZR 178/04, aaO unter II 2 a; vom 4. Juli 2017 - VIII ZR 101/17, WuM 2017, 607 Rn. 4; jeweils mwN). - BGH, 23.01.2018 - VI ZR 453/17
Beantragung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung; Versäumung …
Eine Ergänzung der Entscheidung gemäß §§ 716, 321 ZPO, die auch möglich ist, wenn wie hier das Berufungsgericht durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO entschieden hat (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2017 - VIII ZR 101/17, WuM 2017, 607 Rn. 4) und die auch den Fall erfasst, dass ein Antrag nach § 712 ZPO übergangen wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - VIII ZR 34/13, GuT-W 2013, 108; vom 30. Juni 2008 - VIII ZR 98/08, WuM 2008, 613; vom 24. November 1999 - XII ZR 69/99, NJW-RR 2000, 746;… Götz in MünchKomm-ZPO, 5. Aufl., § 712 Rn. 2 und § 716 Rn. 1;… Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 716 Rn. 1;… Giers in Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 3. Aufl., § 716 Rn. 2, 5;… Herget in Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 716 Rn. 1;… Kroppenberg in Prütting/Gehrlein, ZPO, 9. Aufl., § 716 Rn. 1;… Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 38. Aufl., § 716 Rn. 1), hat der Beklagte beim Berufungsgericht nicht beantragt. - BGH, 12.10.2018 - IV ZR 224/18
Unzulässiger Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in ein …
Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass die Kläger im Falle der Aufhebung des Vollstreckungstitels - etwa wegen Mittellosigkeit - nicht in der Lage wären, beigetriebene Geldbeträge zurückzuzahlen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2017 - VIII ZR 101/17, WuM 2017, 607 Rn. 3;… vom 29. November 2016 - VI ZR 25/16, NJW-RR 2017, 127 Rn. 5, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
| AG München, 02.03.2017 - 424 C 26626/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- ibr-online
Einwendung der Verwirkung gegen einen Räumungstitel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Wer zu spät kommt...
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zwangsräumung - mit einem 13 Jahre altem Titel
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Auch ein Räumungsanspruch verwirkt!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zwangsräumung 13 Jahre aufgeschoben - Kommunale Vermieterin wartet zu lange und verwirkt so ihr Recht auf Räumung
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Räumungsurteil - Anspruch des Vermieters kann verwirkt sein
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Einwendung der Verwirkung gegen einen Räumungstitel (IVR 2018, 59)
Papierfundstellen
- ZMR 2017, 902
- WuM 2017, 607
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87
Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B
Auszug aus AG München, 02.03.2017 - 424 C 26626/16
Rn. 15 Der Beklagten ist Recht zu geben darin, dass nach der höchstrichterlichen Rechtssprechung, welcher sich auch das Gericht anschließt, für den Einwand der Verwirkung zu einem reinen Zeitablauf besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten müssen, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (BGHZ 105, 290, 298). - BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64
Verwirkung des Beschwerderechts
Auszug aus AG München, 02.03.2017 - 424 C 26626/16
Weiter hat die Beklagte Recht, dass der Vertrauenstatbestand nicht durch bloßen Zeitablauf geschaffen werden kann (BGHZ 43, 289, 292).
- AG Darmstadt, 28.02.2019 - 308 C 7/19
Verwirkung eines Räumungstitels nach 12 Jahren ununterbrochener Mietzahlung
Vorliegend kann der Sachverhalt mit dem verglichen werden, der dem AG München zur Entscheidung vorlag: "Kommt zum Zeitablauf von mehr als 13 1/2 Jahren ab Erlass Räumungstitels als Umstandsmoment die Anmahnung von Soll- "Miete" nach der Durchsicht von " Mieter konten" hinzu, so ist - da an das Umstandsmoment nach so langer Zeit keine großen Anforderungen zu stellen sind - von einer Verwirkung des Räumungsurteils auszugehen (AG München Urteil v. 02.03.2017 - 424 C 26626/16).
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