Rechtsprechung
| BGH, 21.03.2019 - V ZR 127/18 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtzulassungsbeschwerde: Ermittlung des Werts der Beschwer bei Klage auf Unterlassung einer Eigentumsstörung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1004 BGB, § 26 Nr 8 ZPOEG, § 3 ZPO
Nichtzulassungsbeschwerde: Ermittlung des Werts der Beschwer bei Klage auf Unterlassung einer Eigentumsstörung - IWW
- Wolters Kluwer
Erreichung des Beschwerdewerts i.S.d.§ 26 Nr. 8 EGZPO bei Abweisung einer Klage auf Unterlassung einer Eigentumsstörung; Anspruch auf Herstellung eines Tritt- und Schallschutze
- Wolters Kluwer
Erreichung des Beschwerdewerts i.S.d.§ 26 Nr. 8 EGZPO bei Abweisung einer Klage auf Unterlassung einer Eigentumsstörung; Anspruch auf Herstellung ei...
- ra.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 1004; EGZPO § 26 Nr. 8
Beschwerdewert bei abgewiesener Unterlassungsklage - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGZPO § 26 Nr. 8
Erreichung des Beschwerdewerts i.S.d.§ 26 Nr. 8 EGZPO bei Abweisung einer Klage auf Unterlassung einer Eigentumsstörung; Anspruch auf Herstellung eines Tritt- und Schallschutze - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Homburg, 13.10.2016 - 2 C 559/16
- LG Frankfurt/Main, 14.05.2018 - 9 S 103/16
- BGH, 21.03.2019 - V ZR 127/18
Papierfundstellen
- WuM 2019, 349
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.01.2016 - V ZR 94/15
Auswirkungen der Aufschüttung auf einem Nachbargrundstück auf den Abfluss von …
Auszug aus BGH, 21.03.2019 - V ZR 127/18
Rn. 4 1. Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 26 Nr. 8 EGZPO ist der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend; um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZR 94/15, juris Rn. 5 mwN).Rn. 6 Bei der Abweisung einer Klage auf Unterlassung einer Eigentumsstörung ist auf das Interesse des Klägers an der Unterlassung dieser Störung abzustellen und dieses nach § 3 ZPO zu bestimmen (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZR 94/15, juris Rn. 7 mwN).
- BGH, 29.10.2020 - V ZR 273/19
Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Angebot des Beschwerdeführers …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen muss, dass er mit der Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (Senat…, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 5; Beschluss vom 21. März 2019 - V ZR 127/18, WuM 2019, 349 Rn. 4 jeweils mwN;… Beschluss vom 23. Januar 2020 - V ZR 170/19, NJW-RR 2020, 525 Rn. 4). - BGH, 07.03.2024 - V ZR 113/23
Maßgeblichkeit des Werts des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten …
Rn. 4 1. Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend; um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (vgl. Senat…, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZR 94/15, juris Rn. 5; Beschluss vom 21. März 2019 - V ZR 127/18, WuM 2019, 349 Rn. 4).Die Kosten, die für die Beklagten mit der zu unterlassenden Handlung verbunden sind, entsprechen dagegen nicht dem Interesse der Klägerin an der Unterlassung der Störung (vgl. Senat, Beschluss vom 21. März 2019 - V ZR 127/18, WuM 2019, 349 Rn. 6).
Die Klägerin erkennt zwar, dass die Kosten, die die Beklagten im Zusammenhang mit der Beseitigung der Mauer aufwenden müssen, nicht ihrem Interesse an der Unterlassung der Eigentumsstörung entsprechen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. März 2019 - V ZR 127/18, WuM 2019, 349 Rn. 6).
- BGH, 30.07.2020 - III ZR 106/19
Störung des Grundstückseigentums durch Einwirkung: Bemessung des Streitwerts bei …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich das - glaubhaft zu machende - Interesse eines Klägers an der Unterbindung einer Eigentumsstörung nach § 3 ZPO (BGH, Beschlüsse vom 21. März 2019 - V ZR 127/18, BeckRS 2019, 6980 Rn. 6 …und vom 14. Januar 2016 - V ZR 94/15, BeckRS 2016, 2869 Rn. 7).
- BGH, 06.05.2021 - V ZR 189/20
Beschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde: Abweisung einer Klage auf Abbau einer …
Rn. 4 1. Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend; um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (Senat…, Beschluss vom 24. September 2020 - V ZR 296/19, juris Rn. 4; Beschluss vom 21. März 2019 - V ZR 127/18, WuM 2019, 349 Rn. 4). - BGH, 19.12.2019 - V ZR 81/19
Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde: Feststellung der Beschwer eines …
Rn. 4 1. Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 26 Nr. 8 EGZPO ist der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend; um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (Senat…, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZR 100/16, WuM 2017, 174 Rn. 5; Beschluss vom 21. März 2019 - V ZR 127/18, WuM 2019, 349 Rn. 4 jeweils mwN). - BGH, 24.09.2020 - V ZR 296/19
Anspruch des Klägers u.a. auf Unterlassung der Kameraüberwachung des Vorplatzes …
Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend; um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (…Senat, Beschlüsse vom 14. Januar 2016 - V ZR 94/15, juris Rn. 5 und vom 21. März 2019 - V ZR 127/18, WuM 2019, 349 Rn. 4). - BGH, 23.01.2020 - V ZR 170/19
Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Nichtzulassungsbeschwerde
Rn. 4 1. Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 26 Nr. 8 EGZPO aF (jetzt § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) ist der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend; um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (Senat…, Beschluss vom 19. Januar 2017 - V ZR 100/16, WuM 2017, 174 Rn. 5; Beschluss vom 21. März 2019 - V ZR 127/18, WuM 2019, 349 Rn. 4 jeweils mwN). - BGH, 16.05.2024 - V ZR 183/23
Nichtzulassungsbeschwerde: Bemessung des Beschwerdewertes bei Verurteilung zur …
Um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzungen zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (vgl. Senat…, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - V ZR 273/19, MDR 2021, 380 Rn. 4;… Beschluss vom 24. September 2020 - V ZR 296/19, juris Rn. 4; Beschluss vom 21. März 2019 - V ZR 127/18, WuM 2019, 349 Rn. 4). - BGH, 07.03.2024 - V ZR 96/23
Bemessen des Streitwerts und der Beschwer nach dem Wert eines Grundstücks; …
Um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzungen zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (vgl. Senat…, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - V ZR 273/19, MDR 2021, 380 Rn. 4;… Beschluss vom 24. September 2020 - V ZR 296/19, juris Rn. 4; Beschluss vom 21. März 2019 - V ZR 127/18, WuM 2019, 349 Rn. 4). - BGH, 21.09.2023 - V ZR 241/22
Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ; Abweisung …
Rn. 4 1. Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend; um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (vgl. Senat…, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZR 94/15, juris Rn. 5; Beschluss vom 21. März 2019 - V ZR 127/18, WuM 2019, 349 Rn. 4). - BGH, 24.11.2022 - V ZR 79/22
Anforderungen an die Glaubhaftmachung und Darlegung der Wertgrenze der …
- BGH, 08.08.2019 - VII ZR 296/17
Nichtzulassungsbeschwerde: Wert des Beschwerdegegenstandes aus dem beabsichtigten …
- BGH, 26.11.2020 - V ZR 21/20
Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Wert der Beschwer bei Verlangen des …
- BGH, 18.03.2021 - V ZR 156/20
Geltendmachung des Anspruchs einer Grundstückseigentümerin auf Unterlassung ohne …
- BGH, 16.11.2021 - X ZR 56/20
Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels Erreichens des Beschwerdewerts
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