Rechtsprechung
| KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderung des in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer festgelegten Kostenverteilungschlüssels; Bindung an Vereinbarungen und Eigentümerbeschlüsse im Fall der unangemessenen Diskrepanz zwischen der in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Kostenverteilung und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg - 70 II 183/85
- LG Berlin - 191 T 138/86
- KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 1169
- ZMR 1991, 404
- WuM 1991, 366
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84
Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers
Auszug aus KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90
Ein Wohnungseigentümer hat gegen die übrigen Teilhaber der Gemeinschaft einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Änderung von Vereinbarungen oder Beschlüssen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an einer Vereinbarung oder an einem Eigentümerbeschluß als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben ( § 242 BGB ) verstoßend erscheinen lassen, wobei bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. hierzu BGHZ 95, 137, 141 ff. = NJW 1985, 2832; BayObLGZ 1985, 47, 50; BayObLGZ 1987, 66, 68 f.). - BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83
Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden …
Auszug aus KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90
Es ist darüber hinaus anerkannt, daß jeder Wohnungseigentümer für Betriebskosten und Instanhaltungskosten in gleicher Weise auch dann aufkommen muß, wenn er bestimmte Einrichtungen wie z.B. Treppenhaus, Aufzug, Kinderspielplatz, Fahrradkeller oder Garageneinstellplätze nicht benutzt (vgl. BGHZ 92, 18 = NJW 1984, 2576). - BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90
Ein Wohnungseigentümer hat gegen die übrigen Teilhaber der Gemeinschaft einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Änderung von Vereinbarungen oder Beschlüssen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an einer Vereinbarung oder an einem Eigentümerbeschluß als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben ( § 242 BGB ) verstoßend erscheinen lassen, wobei bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. hierzu BGHZ 95, 137, 141 ff. = NJW 1985, 2832; BayObLGZ 1985, 47, 50; BayObLGZ 1987, 66, 68 f.). - BayObLG, 24.01.1985 - BReg. 2 Z 63/84
Wohnungseigentümer; Anspruch; Änderung; Miteigentumsquote
Auszug aus KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90
Ein Wohnungseigentümer hat gegen die übrigen Teilhaber der Gemeinschaft einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Änderung von Vereinbarungen oder Beschlüssen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an einer Vereinbarung oder an einem Eigentümerbeschluß als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben ( § 242 BGB ) verstoßend erscheinen lassen, wobei bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. hierzu BGHZ 95, 137, 141 ff. = NJW 1985, 2832; BayObLGZ 1985, 47, 50; BayObLGZ 1987, 66, 68 f.).
- BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94
Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung
b) Die Rechtsprechung vertritt dabei jedoch, soweit ersichtlich, einhellig die Auffassung, daß nur ein Anspruch auf Änderung bestehe, diese danach erst mit der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung vollzogen sei (OLG Düsseldorf NJW 1985, 2837, 2838; BayObLG NJW-RR 1987, 714, 716 [BayObLG 19.02.1987 - 2 BReg Z 114/86]; 1992, 342, 343; KG NJW-RR 1991, 1169, 1170; KG ZMR 1992, 509, 510). - BGH, 17.12.2010 - V ZR 131/10
Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Schließlich hat es auch berücksichtigt, dass die zuletzt genannten Umstände nicht überbewertet werden dürfen, wenn sich die ursprünglich vereinbarte Regelung von Anfang an oder auf Grund nach der Aufteilung in Wohnungseigentum eingetretener Umstände als verfehlt oder unzweckmäßig erweist (BayObLG, NJW-RR 1992, 342, 343; WuM 1997, 61, 62; KG, NJW-RR 1991, 1169, 1170). - OLG Hamm, 23.02.2006 - 15 W 135/05
Auslegung des Kostenverteilungsschlüssels einer Teilungserklärung, Belastung von …
Eine gerichtliche Änderung des Kostenverteilungsschlüssels kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich die Regelung in der Teilungserklärung im Zusammenleben der Wohnungseigentümer als von Anfang an verfehlt oder unzweckmäßig erweist, etwa weil sie zu wenig auf die Besonderheiten der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft abgestimmt ist (vgl. Senat FGPrax 1996, 176, 177; KG, NJW-RR 1991, 1169, 1170).
- KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92
Anwendbarkeit einer vom Gericht ausgesprochene Änderung des …
In einem anderen Verfahren hat der Senat mit Beschluß vom 1. Oktober 1990 (NJW-RR 1991, 1169 = ZMR 1991, 404 = DWE 1992, 29 = WuM 1991, 366) die Entscheidung des Landgerichts bestätigt, daß die Eigentümer zur Zustimmung zu einer Änderung der Lasten und Kosten dahingehend verpflichtet sind, daß entgegen § 10 der Gemeinschaftsordnung nicht die Miteigentumsanteile, sondern die Wohn-/Nutzflächen der Wohnungs- bzw. Teileigentumseinheiten maßgebend seien.Erst durch den rechtskräftigen Beschluß des Senats vom 1. Oktober 1990 (24 W 184/90) sind die widerstrebenden Miteigentümer zur Zustimmung zu einer Änderung der Lasten und Kosten dahingehend verpflichtet worden, daß entgegen § 10 der Teilungserklärung vom 18. August 1980 nicht die Miteigentumsanteile, sondern die Wohn-/Nutzflächen der Wohnungs- bzw. Teileigentumseinheiten maßgebend sind.
Hier besteht allenfalls ein Änderungsanspruch, wobei im Interesse der Rechtssicherheit in der Gemeinschaft ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. BayObLG WuM 1991, 365; Senat NJW-RR 1991, 1169 ).
Vor der rechtskräftigen Änderung des Kostenschlüssels sind die Miteigentumsanteile maßgebend (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 714, 716; NJW-RR 1992, 342 ; Senat NJW-RR 1991, 1169 ).
- OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99
Rechtsfolgen fehlgeschlagener Begründung eines Sondernutzungsrechts
Diese engen Voraussetzungen können aber insbesondere dann vorliegen, wenn die in der Teilungserklärung getroffene Regelung sich von Anfang an als verfehlt oder unzweckmäßig erweist (BayObLGZ 1991, 396,. 398 = NJW-RR 1992, 342; KG NJW-RR 1991, 1169; OLG Köln NZM 1998, 484, 485). - OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 358/06
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
2 Z 124/91">BayObLGZ 1991, 396, 397ff.; NJW-RR 1987, 715; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 101f.; OLG Frankfurt NZM 2001, 140; OLG Zweibrücken WE 1999, 192,193; OLG Köln FGPrax 1995, 105; KG NJW-RR 1991, 1169, 1170; Senat ZMR 2003, 286).Eine gerichtliche Änderung des Kostenverteilungsschlüssels kam nach Maßgabe der bisherigen Rechtslage insbesondere dann in Betracht, wenn sich die Regelung in der Teilungserklärung bzw. die beschlossene Regelung im Zusammenleben der Wohnungseigentümer als von Anfang an verfehlt oder unzweckmäßig erweist, etwa weil sie zu wenig auf die Besonderheiten der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft abgestimmt ist (vgl. Senat FGPrax 1996, 176, 177; KG NJW-RR 1991, 1169, 1170).
- OLG Saarbrücken, 20.04.2004 - 5 W 208/03
Wohnungseigentum: Unwirksamkeit eines dinglichen Sondernutzungsrechts; Anspruch …
Diese engen Voraussetzungen können aber insbesondere dann vorliegen, wenn die in der Teilungserklärung getroffene Regelung sich von Anfang an als verfehlt oder unzweckmäßig erweist (OLG Hamm, WE 2000, 126, 128; OLG Köln, NZM 1998, 484, 485; BayObLG, NJW-RR 1992, 342; KG, NJW-RR 1991, 1169). - OLG Hamm, 09.09.2002 - 15 W 235/00
Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels
2 Z 124/91">BayObLGZ 1991, 396, 397ff.; NJW-RR 1987, 715; OLG Düsseldorf, FGPrax 2001, 101f.; OLG Frankfurt, NZM 2001, 140; Pfälzisches OLG Zweibrücken WE 1999, 192, 193; OLG Köln, FGPrax 1995, 105; KG, NJW-RR 1991, 1169, 1170; Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl., § 10 WEG Rdnr. 21; Rechtsprechungsüberblick bei Wendel, ZWE 2001, 408).Eine gerichtliche Änderung des Kostenverteilungsschlüssels kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich die Regelung in der Teilungserklärung im Zusammenleben der Wohnungseigentümer als von Anfang an verfehlt oder unzweckmäßig erweist, etwa weil sie zu wenig auf die Besonderheiten der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft abgestimmt ist (vgl. Senat, FGPrax 1996, 176, 177; KG, NJW-RR 1991, 1169, 1170).
- KG, 14.06.1993 - 24 W 5328/92
Umfang ordnungsgemäßer Instandhaltung - Instandhaltungskosten - Anfechtbarkeit …
bb) Im übrigen weist der Senat in diesem Zusammenhang bereits jetzt auf folgendes hin: Die Regelung in der Teilungserklärung, nach der die Antragsteller als Eigentümer einer Wohnung in der Altbau - Villa die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung der Grünflächen im Bereich des Neubauteils mitzutragen haben, erweist sich nicht als grob unbillig bzw. als von Anfang an verfehlt oder unzweckmäßig (vgl. BGHZ 95, 137, 141 = NJW 1985, 2832; Senat, Beschluß vom 1. Oktober 1990 - 24 W 184/90 -, NJW-RR 1991, 1169 = ZMR 1991, 404 = WuM 1991, 366), so daß insoweit eine gerichtliche Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nicht in Betracht kommt. - BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
Zur Berücksichtigung von Hobbyräumen bei der Festlegung des Verteilungsschlüssels …
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Miteigentumsanteile nicht sachgerecht festgelegt sind (BayObLGZ 1991, 396/398; BayObLG NJW-RR 1994, 145 f.; KG WuM 1991, 366). - KG, 14.06.2004 - 24 W 32/04
Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei …
- KG, 10.01.1994 - 24 W 4817/93
Anspruch einzelner Wohnungseigentümer auf Änderung des in der Teilungserklärung …
- KG, 01.09.2003 - 24 W 285/02
Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels wegen …
- AG Hamburg-Wandsbek, 08.10.2009 - 740 C 26/09
Kein Anspruch auf "Personenschlüssel"
- BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91
Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel
- LG Freiburg, 18.05.2006 - 4 T 97/06
Wohnungseigentum: Änderung der Teilungserklärung wegen grob unbilliger Regelung; …
- OLG Stuttgart, 11.01.1994 - 8 W 611/93
Zulässigkeit der Mitwirkung von insgesamt zwei Richtern auf Probe oder Richtern …
- OLG Hamburg, 18.08.1994 - 2 Wx 27/93
Vorliegen von rechtsmissbräuchlichem Handeln des Antragsgegners bei Verfolgung …
- OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 56/98
Änderung des Verteilungsschlüssels hinsichtlich der Wasserabrechnung
- OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01
WEG -Recht: Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels aus …
- KG, 07.03.2001 - 24 W 6265/00
Voraussetzungen für die Aufhebung eines angefochtenen Beschlusses; Umfang der …
- BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95
Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch …
- BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99
Zur Zustellung an den persönlich oder als Eigentümer an einem …
- OLG Frankfurt, 13.04.2000 - 20 W 485/98
Mündliche Verhandlung in Wohneigentumssachen; Abänderung eines …
- OLG Hamm, 03.07.1995 - 15 W 93/95
Beschluss der Eigentümerversammlung ; Anfechtung eines Beschlusses; Beschränkung …
- KG, 26.07.2004 - 24 W 31/03
Wohnungseigentumssache: Teilungserklärung mit Öffnungsklausel zur Änderung des …
- OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 412/95
Verteilung der Kosten und Lasten, insbesondere hinsichtlich der Versicherungen, …
- BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 131/94
Einwand der unzulässigen Rechtsausübung, wenn der Kostenverteilungsschlüssel zu …
- OLG Braunschweig, 29.07.2004 - 3 W 21/04
30%; Abänderungsanspruch; Dachbodenumbau; Dachgeschoßausbau; Grenzwert; grob …
- OLG Zweibrücken, 19.02.1999 - 3 W 24/99
Kostenverteilungsschlüssel nach baulichen Veränderungen
- BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 3/96
Einrede eines Wohnungseigentümers, der Kostenverteilungsschlüssel widerspreche …
- BayObLG, 17.08.1995 - 2Z BR 19/95
Abänderung der gesetzlichen Regelung zum Mitgebrauch gemeinschaftlichen Eigentums
- BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 146/91
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung einer Regelung in einer …
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