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   BFH, 16.05.2001 - X R 14/97   

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https://dejure.org/2001,1643
BFH, 16.05.2001 - X R 14/97 (https://dejure.org/2001,1643)
BFH, Entscheidung vom 16.05.2001 - X R 14/97 (https://dejure.org/2001,1643)
BFH, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - X R 14/97 (https://dejure.org/2001,1643)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendung - Vorkosten - Eigennutzung - Ausbaukosten - Finanzierungskosten - Einkommensteuer

  • Judicialis

    EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 2; ; EStG § 10e Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10e Abs. 1, 2, 6
    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG a.F.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausbau und Erweiterung als Vorkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind steuerliche Vorkosten für den Ausbau einer später erworbenen Wohnung absetzbar? (IBR 2002, 533)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 6
    Fremder Grund und Boden; Vorkosten; Zeitlicher Zusammenhang; Zinsen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 195, 355
  • NJW 2002, 3048 (Ls.)
  • NZM 2002, 538
  • BB 2001, 1622 (Ls.)
  • DB 2001, 1703
  • BStBl II 2001, 578
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 25/96

    Anschaffungskosten bei Verzicht auf Aufwendungsersatzanspruch

    Auszug aus BFH, 16.05.2001 - X R 14/97
    Werden die Umbaumaßnahmen --wie im Streitfall-- im Hinblick auf den künftigen Eigentumserwerb vorgenommen, entsteht ein Aufwendungsersatzanspruch erst dann, wenn feststeht, dass der bezweckte Erfolg (die Eigentumsübertragung) nicht eintritt bzw. in dem Zeitpunkt, in dem feststeht, dass die Bereicherung (mangels Eigentumsübertragung) ungerechtfertigt ist (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1996 X R 262/93, BFHE 182, 149, BStBl II 1998, 100; vom 30. September 1997 IX R 25/96, BFH/NV 1998, 167; jeweils unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs --BGH--).
  • BFH, 14.02.2001 - X R 127/96

    Wohneigentumsförderung nach § 10 e EStG; Vorkostenabzug; Dauerwohnrecht

    Auszug aus BFH, 16.05.2001 - X R 14/97
    Aus der Verweisung auf § 10e Abs. 6 Satz 1 EStG, der wiederum auf § 10e Abs. 1 EStG Bezug nimmt, folgt, dass die Aufwendungen nur als Vorkosten abziehbar sind, wenn sie bis zum Beginn der erstmaligen Nutzung des Ausbaus/der Erweiterung zu eigenen Wohnzwecken entstanden sind und unmittelbar mit dem Ausbau oder der Erweiterung an einer eigenen Wohnung zusammenhängen (BFH-Urteil vom 14. Februar 2001 X R 127/96, zur Veröffentlichung vorgesehen in BFH/NV 2001, Heft 9).
  • BFH, 27.06.1995 - IX R 48/93

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG - bei einer vor dem 1. 1. 1987

    Auszug aus BFH, 16.05.2001 - X R 14/97
    b) Bei Anschaffung oder Herstellung einer eigenen Wohnung mit Kreditmitteln ist nach der Rechtsprechung stets ein unmittelbarer Zusammenhang der Schuldzinsen mit der Anschaffung oder Herstellung der Wohnung gegeben (BFH-Urteil vom 27. Juni 1995 IX R 48/93, BFHE 178, 155, BStBl II 1996, 151, unter 3. b; Senatsurteile vom 20. September 1995 X R 94/92, BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 186, unter 4. b; vom 1. April 1998 X R 125/94, BFH/NV 1998, 1347, unter II. 2. a; vom 4. November 1998 X R 140/95, BFHE 187, 465, BStBl II 1999, 93, unter II. 1.).
  • BFH, 11.09.1996 - X R 46/93

    Eine Wohnung i. S. von § 10 e Abs. 1 Satz 2 EStG wird nicht schon dadurch

    Auszug aus BFH, 16.05.2001 - X R 14/97
    aa) Unter Anschaffung ist nur der entgeltliche Erwerb zu verstehen (zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. September 1996 X R 46/93, BFHE 181, 294, BStBl II 1998, 94, unter II. 3., m.w.N.).
  • BFH, 11.12.1996 - X R 262/93

    Aufwendungen für Umbaumaßnahmen an einem fremden bebauten Grundstück im Hinblick

    Auszug aus BFH, 16.05.2001 - X R 14/97
    Werden die Umbaumaßnahmen --wie im Streitfall-- im Hinblick auf den künftigen Eigentumserwerb vorgenommen, entsteht ein Aufwendungsersatzanspruch erst dann, wenn feststeht, dass der bezweckte Erfolg (die Eigentumsübertragung) nicht eintritt bzw. in dem Zeitpunkt, in dem feststeht, dass die Bereicherung (mangels Eigentumsübertragung) ungerechtfertigt ist (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1996 X R 262/93, BFHE 182, 149, BStBl II 1998, 100; vom 30. September 1997 IX R 25/96, BFH/NV 1998, 167; jeweils unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs --BGH--).
  • BFH, 05.11.2003 - X R 55/99

    Abgrenzung entgeltliches Übertragungsgeschäft - private Versorgungsrente

    Im Übrigen war der Vater mit der Übertragung des Eigentums durch die Baumaßnahmen an dem Grundstück auch nicht mehr bereichert (Senatsurteil vom 16. Mai 2001 X R 14/97, BFHE 195, 355, BStBl II 2001, 578).
  • BFH, 24.06.2004 - III R 42/02

    Wirtschaftliches Eigentum - Wohnungsrecht

    Selbst das eigentumsähnlich gestaltete (veräußerliche und vererbliche) Dauerwohnrecht i.S. der §§ 31 ff. des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wird nur als wirtschaftliches Wohnungseigentum beurteilt, wenn die vereinbarten Rechte und Pflichten wirtschaftlich den Rechten und Pflichten eines Wohnungseigentümers gleichstehen, der Wohnberechtigte die Finanzierung des Grundstückserwerbs sowie der Gebäudeerrichtung übernimmt und ihm für den Fall der Beendigung des Dauerwohnrechts eine angemessene Entschädigung zusteht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. Oktober 1985 IX R 48/82, BFHE 145, 161, BStBl II 1986, 258, und vom 16. Mai 2001 X R 14/97, BFHE 195, 355, BStBl II 2001, 578, m.w.N.).
  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 215/00

    Unentgeltliche Grundstücksübertragung trotz vorheriger Bauaufwendungen des

    Auch der Aufwendungsersatzanspruch § 951 Abs. 1 Satz 1 BGB führt in diesen Fällen grundsätzlich nicht zu geldwerten Anschaffungskosten als Eigentumsübertragung gegen Verzicht auf Aufwendungsersatz für die bereits am Grundstücksgebäude durchgeführten Baumaßnahmen (BFH, BStBl II 1998, 100; Urteil vom 16. Mai 2001 X R 14/97, BStBl II 2001 578).

    Denn dieser nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung abzuwickelnde zivilrechtliche Ersatzanspruch entfällt mangels einer fortbestehenden Bereicherung des Grundstückseigentümers, wenn die Grundstücksübertragung später erwartungsgemäß unentgeltlich stattfindet (ständige Rechtsprechung des BFH im Anschluss an den BGH, vgl. BFH, BStBl II 1998, 100; BStBl II 2001, 578; Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98, BStBl II 2002, 741), so dass dem Bauenden seine am bestehenden Wohnraum bereits durchgeführten baulichen Veränderungen ungeschmälert erhalten bleiben, ohne dass dem bisherigen Grundstückseigentümer dadurch ein finanzieller und folglich auch kein als Anschaffungskosten abzugeltender Vorteil im Sinne des § 10e Abs. 1 Satz 4 EStG erwächst.

  • FG Hamburg, 25.09.2014 - 2 K 28/14

    Einkommensteuergesetz: Schuldzinsenabzug bei Vermietung eines teilweise

    Selbst das eigentumsähnlich gestaltete (veräußerliche und vererbliche) Dauerwohnrecht i.S. der §§ 31 ff. des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wird nur als wirtschaftliches Wohnungseigentum beurteilt, wenn die vereinbarten Rechte und Pflichten wirtschaftlich den Rechten und Pflichten eines Wohnungseigentümers gleichstehen, der Wohnberechtigte die Finanzierung des Grundstückserwerbs sowie der Gebäudeerrichtung übernimmt und ihm für den Fall der Beendigung des Dauerwohnrechts eine angemessene Entschädigung zusteht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. Oktober 1985 IX R 48/82, BStBl II 1986, 258, vom 16. Mai 2001 X R 14/97, BStBl II 2001, 578 und vom 24. Juni 2004 III R 42/02, BFH/NV 2005, 164).
  • FG Baden-Württemberg, 07.09.2001 - 3 K 265/01

    Vor Bezug einer bis zum Grundstückserwerb unentgeltlich genutzten Wohnung

    b) Nach neuerer Erkenntnis des BFH (vgl. das zu Schuldzinsen ergangene Urteil vom 16. Mai 2001 X R 14/97, BStBl II 2001, 578 ) beeinträchtigt es den Vorkostenabzug allerdings nicht, wenn die Aufwendungen zwar noch vor dem Grundstückserwerb entstehen, dieser aber im weiteren Verlauf des entsprechenden Jahres nachfolgt.
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