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   BFH, 25.07.2012 - X S 14/12 (PKH)   

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https://dejure.org/2012,27974
BFH, 25.07.2012 - X S 14/12 (PKH) (https://dejure.org/2012,27974)
BFH, Entscheidung vom 25.07.2012 - X S 14/12 (PKH) (https://dejure.org/2012,27974)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 2012 - X S 14/12 (PKH) (https://dejure.org/2012,27974)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung bei Versäumung der Rechtsmittelfrist und PKH-Antrag

  • openjur.de

    Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung bei Versäumung der Rechtsmittelfrist und PKH-Antrag

  • Bundesfinanzhof

    ZPO § 114, ZPO § 117 Abs 1 S 2, ZPO § 117 Abs 2 S 1, FGO § 56, FGO § 62 Abs 4
    Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung bei Versäumung der Rechtsmittelfrist und PKH-Antrag

  • Bundesfinanzhof

    Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung bei Versäumung der Rechtsmittelfrist und PKH-Antrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 ZPO, § 117 Abs 1 S 2 ZPO, § 117 Abs 2 S 1 ZPO, § 56 FGO, § 62 Abs 4 FGO
    Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung bei Versäumung der Rechtsmittelfrist und PKH-Antrag

  • rewis.io

    Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung bei Versäumung der Rechtsmittelfrist und PKH-Antrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1; FGO § 116 Abs. 2 S. 1
    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde, da die Monatsfrist des § 116 Abs. 1 FGO versäumt ist

  • datenbank.nwb.de

    Kein Vertretungszwang für PKH-Antrag; Voraussetzung für die Gewährung von Wiedereinsetzung bei Versäumung der Rechtsmittelfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.09.2005 - X S 15/05

    PKH; Wiedereinsetzung; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 25.07.2012 - X S 14/12
    Dies gebietet der Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung, weil eine Auslegung als Nichtzulassungsbeschwerde zur Unzulässigkeit dieses --nicht von einem Prozessbevollmächtigten eingelegten-- Rechtsmittels und zur Kostenpflicht des Antragstellers führen würde (vgl. zu einer solchen Auslegung auch Senatsbeschluss vom 28. September 2005 X S 15/05 (PKH), BFH/NV 2005, 2249, unter II.1.).

    Hierzu gehört es auch, dem PKH-Antrag die nach § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2005, 2249, unter II.2.b).

    Auch eine etwaige Rechtsunkenntnis --zu der der Antragsteller im Übrigen nichts vorgetragen hat-- würde ihn nicht entschuldigen, da es ihm zuzumuten gewesen wäre, sich beim Prozessgericht über die formalen Erfordernisse zu erkundigen, die für die Stellung eines wirksamen und die Versäumung der Beschwerdefrist heilenden PKH-Antrags gelten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. April 1997 VII S 6/97, BFH/NV 1997, 800, und in BFH/NV 2005, 2249, unter II.2.b).

  • BFH, 27.10.2004 - VII S 11/04

    Nachholung der Begründung eines Prozesskostenhilfeantrags innerhalb der in § 116

    Auszug aus BFH, 25.07.2012 - X S 14/12
    Lediglich dem Erfordernis, das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen (§ 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO), ist aus Gründen der --verfassungsrechtlich gebotenen-- Gleichbehandlung mit vertretenen Antragstellern auch dann genügt, wenn eine laienhafte Substantiierung des Rechtsmittelbegehrens innerhalb der zweimonatigen Beschwerdebegründungsfrist des § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO beim BFH eingeht (BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2004 VII S 11/04 (PKH), BFHE 208, 26, BStBl II 2005, 139).
  • BFH, 16.09.2010 - XI S 18/10

    Kein Vertretungszwang vor dem BFH im PKH-Verfahren - Entscheidung durch

    Auszug aus BFH, 25.07.2012 - X S 14/12
    Denn für PKH-Anträge gilt der in § 62 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) angeordnete Vertretungszwang nicht (BFH-Beschluss vom 16. September 2010 XI S 18/10 (PKH), BFH/NV 2010, 2295).
  • BFH, 29.04.1997 - VII S 6/97

    Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung als Voraussetzung für die Bewilligung von

    Auszug aus BFH, 25.07.2012 - X S 14/12
    Auch eine etwaige Rechtsunkenntnis --zu der der Antragsteller im Übrigen nichts vorgetragen hat-- würde ihn nicht entschuldigen, da es ihm zuzumuten gewesen wäre, sich beim Prozessgericht über die formalen Erfordernisse zu erkundigen, die für die Stellung eines wirksamen und die Versäumung der Beschwerdefrist heilenden PKH-Antrags gelten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. April 1997 VII S 6/97, BFH/NV 1997, 800, und in BFH/NV 2005, 2249, unter II.2.b).
  • BFH, 23.06.2020 - IV S 3/19

    Bewilligung von PKH - Beiordnung eines Prozessvertreters für Verfahren mit

    Dies gebietet der Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung, weil eine Auslegung der genannten Schreiben als Nichtzulassungsbeschwerde zur Unzulässigkeit dieses Rechtsmittels und zur Kostenpflicht des Antragstellers führen würde (BFH-Beschluss vom 25.07.2012 - X S 14/12 (PKH), Rz 2).

    Insbesondere konnte er durch den nicht postulationsfähigen Antragsteller selbst ohne Mitwirkung eines Prozessbevollmächtigten wirksam gestellt werden, weil der in § 62 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) angeordnete Vertretungszwang nicht für PKH-Anträge gilt (z.B. BFH-Beschluss vom 25.07.2012 - X S 14/12 (PKH), Rz 3).

  • BFH, 16.02.2022 - X S 16/21

    Gebührenhöhe für nach dem 31.12.2020 eingegangene Anhörungsrügen

    a) Es ist allgemein anerkannt, dass einem Beteiligten, der ein dem Vertretungszwang gemäß § 62 Abs. 4 FGO unterliegendes Rechtsmittel wegen Mittellosigkeit nicht einlegen kann, gemäß § 56 Abs. 1 FGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, sofern er innerhalb der Rechtsmittelfrist PKH für das Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde beantragt und innerhalb dieser Frist alles ihm Zumutbare unternimmt, um das Hindernis seiner Mittellosigkeit zu beseitigen, insbesondere ein vollständiges PKH-Gesuch einreicht (statt vieler Senatsbeschluss vom 25.07.2012 - X S 14/12 (PKH), BFH/NV 2012, 1821, Rz 6 f.).
  • BFH, 21.04.2020 - X B 13/20

    Anforderungen an einen krankheitsbedingten Terminverlegungsantrag

    Insbesondere muss er innerhalb der Monatsfrist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der PKH schaffen (Senatsbeschluss vom 25.07.2012 - X S 14/12 (PKH), BFH/NV 2012, 1821, unter 3.).
  • BFH, 25.02.2016 - X S 23/15

    Trotz gegebener Verfahrensmängel keine PKH-Gewährung für eine

    Insbesondere muss er innerhalb der Monatsfrist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der PKH schaffen (Senatsbeschluss vom 25. Juli 2012 X S 14/12 (PKH), BFH/NV 2012, 1821, unter 3.).
  • BFH, 10.08.2023 - X B 136/22

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei rechtswidriger Fesselungsanordnung

    Insbesondere muss er innerhalb der Monatsfrist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der PKH geschaffen haben (Senatsbeschluss vom 25.07.2012 - X S 14/12 (PKH), BFH/NV 2012, 1821, unter 3.).
  • BFH, 12.03.2013 - X S 12/13

    Keine Verkürzung der Sechs-Monats-Frist des § 198 Abs. 5 Satz 1 GVG - Fristbeginn

    Hat ein Beteiligter die für die Einlegung eines Rechtsmittels geltende Frist versäumt, weil er wegen Mittellosigkeit keinen Prozessbevollmächtigten beauftragen kann, kann ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (Senatsbeschluss vom 25. Juli 2012 X S 14/12 (PKH), BFH/NV 2012, 1821).
  • BFH, 29.04.2013 - III S 29/12

    Kein Vertretungszwang für PKH-Antrag - Wiedereinsetzung in die versäumte

    Dies gebietet der Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung, weil eine Auslegung als Nichtzulassungsbeschwerde zur Unzulässigkeit dieses --nicht von einem Prozessbevollmächtigten eingelegten-- Rechtsmittels und zur Kostenpflicht des Antragstellers führen würde (vgl. zu einer solchen Auslegung auch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH--vom 28. September 2005 X S 15/05 (PKH), BFH/NV 2005, 2249; vom 25. Juli 2012 X S 14/12 (PKH), BFH/NV 2012, 1821).
  • BFH, 02.04.2014 - XI S 5/14

    Auslegung einer Nichtzulassungsbeschwerde als Antrag auf Bewilligung von

    Dies gebietet der Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung, weil eine Auslegung als Nichtzulassungsbeschwerde zur Unzulässigkeit dieses --nicht von einem Prozessbevollmächtigten eingelegten-- Rechtsmittels und zur Kostenpflicht des Antragstellers führen würde (vgl. zu einer solchen Auslegung Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2012 X S 14/12 (PKH), BFH/NV 2012, 1821; vom 29. April 2013 III S 29/12 (PKH), BFH/NV 2013, 1116; zur rechtsschutzgewährenden Auslegung im finanzgerichtlichen Verfahren s.a. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 25. Januar 2014  1 BvR 1126/11, Neue Juristische Wochenschrift 2014, 991).
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