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   BGH, 05.10.2000 - X ZB 13/00   

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BGH, 05.10.2000 - X ZB 13/00 (https://dejure.org/2000,3803)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2000 - X ZB 13/00 (https://dejure.org/2000,3803)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2000 - X ZB 13/00 (https://dejure.org/2000,3803)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 571
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.06.1994 - IV ZB 6/94

    Sorgfaltspflichten des Zustellungsempfängers bei Niederlegung eines Schriftstücks

    Auszug aus BGH, 05.10.2000 - X ZB 13/00
    Eine damit nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand allenfalls festzustellende Unkenntnis der Tochter des Beklagten von dem Benachrichtigungsschein verletzt die von einer Prozeßpartei zu fordernde Sorgfalt allein noch nicht, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (Beschl. v. 15.06.1994 - IV ZB 6/94, MDR 1994, 1035 = NJW 1994, 2898).
  • BFH, 28.07.2015 - VIII R 50/13

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde - Anforderungen an einen Gegenbeweis zur

    Dabei dürfen an den Gegenbeweis i.S. des § 418 Abs. 2 ZPO keine überspannten Anforderungen gestellt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH-Urteile vom 2. November 2006 III ZR 10/06, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2007, 603, unter II.1.; vom 17. Februar 2012 V ZR 254/10, NJW-RR 2012, 701, Rz 7; BGH-Beschlüsse vom 5. Oktober 2000 X ZB 13/00, NJW-RR 2001, 571; vom 15. September 2005 III ZB 81/04, NJW 2005, 3501, unter II.; vom 3. Juli 2008 IX ZB 169/07, NJW 2008, 3501, unter II.1.c; vom 8. Oktober 2013 VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179).

    Diese Bindung fehlt allerdings, wenn das Gericht --rechtsfehlerhaft-- keine umfassende Würdigung vornimmt, dabei der Beweiskraft der Urkunde nicht diejenige des Gegenbeweismittels gegenüberstellt und beides nicht ausreichend gegeneinander abwägt (BGH-Beschluss in NJW-RR 2001, 571).

    bb) Insbesondere kommt eine Wiedereinsetzung nach der Rechtsprechung auch in den Fällen in Betracht, in denen dem Rechtsbehelfsführer der Gegenbeweis i.S. des § 418 Abs. 2 ZPO nicht gelingt (vgl. BGH-Beschluss in NJW-RR 2001, 571, mit dem Hinweis, dass dem Empfänger das Übersehen des zugestellten Schriftstücks in der nicht immer sorgfältig durchgesehenen Werbung nicht generell vorgeworfen --und damit keine Fahrlässigkeit angenommen-- werden kann).

  • BGH, 12.08.2020 - III ZR 160/19

    Notarielle Beglaubigung - und der Beweis ihrer Unrichtigkeit

    Erforderlich ist eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Gegenbeweismitteln und der von ihnen ausgehenden Überzeugungskraft (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2000 - X ZB 13/00, NJW-RR 2001, 571).
  • OLG Dresden, 03.02.2014 - 22 UF 1113/13

    Den Mahnbescheid habe ich nicht erhalten...

    Daher muss dem Vortrag dieser Umstände eine hinreichende Wahrscheinlichkeit erreichen, um die mit der Zustellung verbundene Kenntnisnahme in Form des Gegenbeweises erschüttern zu können (§ 418 Abs. 2 ZPO, vgl. BGH v. 5.10.2000, X ZB 13/00 - juris, Rn.5; BVerfG vom 14.10.1997, 2 BvR 1007/97 - juris, Rz. 7; vom 12.03.2003, 1 BvR 2240/02 - juris).
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 732/08

    Nachträgliche Klagezulassung

    Es ist nicht gesichert, dass durch den Einwurf eines Schreibens in einen Hausbriefkasten eines Arbeitnehmers er stets von ihm Kenntnis hätte nehmen können (BGH 5. Oktober 2000 - X ZB 13/00 - NJW-RR 2001, 571, 572).
  • BGH, 15.09.2005 - III ZB 81/04

    Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des gerichtlichen

    Dafür bot der Sachverhalt - anders als in den von der Rechtsbeschwerde herangezogenen Entscheidungen (BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2004 aaO, vom 5. Oktober 2000 - X ZB 13/00 - NJW-RR 2001, 571 und vom 7. Oktober 1992 aaO) - keinen hinreichenden Anhalt.
  • BGH, 06.12.2004 - AnwZ (B) 92/03

    Vermerk des Postzustellers über die Zustellung eines Schriftstücks begründet

    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, daß zwar die Unkenntnis des Empfängers von einer durch Niederlegung bewirkten Zustellung - auch wenn eine Mitteilung über die Niederlegung erfolgt war - nicht zwangsläufig eine Sorgfaltspflichtverletzung belege (BGH, Beschl. vom 5. Oktober 2000 - X ZB 13/00 = NJW-RR 2001, 571; Beschl. vom 15. Juni 1994 - IV ZB 6/94 - NJW 1994, 2898).
  • OLG Saarbrücken, 21.05.2003 - 5 U 375/02

    Zur Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils bei Schreibfehlern beim

    Dennoch ist der Gegenbeweis jedenfalls dann nicht geführt, wenn die Möglichkeit der Richtigkeit der Urkunde nach Würdigung aller zum Gegenbeweis angebotenen Beweismittel nicht nur nicht ausgeschlossen werden kann, sondern nach wie vor ernsthaft in Betracht kommt (BGH, Beschl. vom 27.8.1999 - VIII ZB 3/99, NJW-RR 2000, 444, 445; Beschl. vom 5.7.2000 - XII ZB 110/00, NJW-RR 2001, 280; Beschl. vom 30.3.2000 - IX ZR 251/99, NJW 2000, 1872; Beschl. vom 5.10.2000 - X ZB 13/00, NJW-RR 2001, 571).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2010 - 1 M 73.10

    Gewerberecht - Versagung einer Erlaubnis als Versicherungsmakler wegen

    Die dargelegten Umstände müssen geeignet sein, ein Fehlverhalten des Postzustellers und damit eine Falschbeurkundung in der Zustellungsurkunde zu belegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. März 1992 - 2 B 22.92 - juris Rn. 4; vom 12. Dezember 1991 - 5 B 64.91 - juris Rn. 1; vom 16. Mai 1986 - 4 CB 8.86 - juris Rn. 3; Urteil vom 13. November 1984 - 9 C 23.84 -, NJW 1985, 1179, 1180; vgl. ferner BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2000 - X ZB 13/00 - juris Rn. 5; vom 28. Juli 1999 - VIII ZB 3/99 - juris Rn. 12).
  • BGH, 20.01.2020 - AnwZ (Brfg) 54/19

    Rechtsschutz gegen den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Für die Frage, ob den dabei zu stellenden Anforderungen genügt ist, bedarf es einer umfassenden Würdigung, in der der Beweiskraft der Urkunde die der Gegenbeweismittel gegenüberzustellen und beide gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2000 - X ZB 13/00, NJW-RR 2001, 571).
  • OLG Zweibrücken, 07.07.2005 - 4 U 221/04

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Vorkehrungen zum Empfang von

    Dies ist erst dann der Fall, wenn der Partei darüber hinaus fehlerhafte oder unzureichende Vorkehrungen zum Empfang von Postsendungen vorzuwerfen sind (BGH, NJW-RR 2001, 571, 572).
  • BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 48/01

    Unverschuldete Unkenntnis von der Niederlegung eines Schriftstücks

  • BGH, 12.01.2023 - IX ZB 5/22

    Entkräftung der Beweiskraft einer Zustellungsurkunde nur durch die substantiierte

  • KG, 31.01.2008 - 8 U 69/07

    Haftung aus Vermögensverwaltungsvertrag: Verbindlichkeit vereinbarter

  • KG, 15.09.2003 - 8 U 309/02

    Verfahren bei Zustellungen: Ersatzzustellung unter der Meldeanschrift;

  • VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 25-IV-01
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