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   BGH, 14.01.2020 - X ZR 144/17   

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https://dejure.org/2020,8517
BGH, 14.01.2020 - X ZR 144/17 (https://dejure.org/2020,8517)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2020 - X ZR 144/17 (https://dejure.org/2020,8517)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2020 - X ZR 144/17 (https://dejure.org/2020,8517)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    Art. 52 Abs. 2 Buchst. d, Abs. 3 EPÜ, § 121 Abs. 2 PatG, §§ 97 Abs. 1, 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 269 Abs. 4 ZPO, § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 308 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anweisung zur Wahl einer Darstellungsart für ein Auswahlmenü auf einem Bildschirm zum Zweck der besonders anschaulichen Präsentation der angezeigten Menüpunkte bzgl. eines technischen Lösungsmittels und Berücksichtigung bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit; ...

  • rewis.io

    Patentfähigkeit einer Menüanordnung auf einem Bildschirm - Rotierendes Menü

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 52 Abs. 2 Buchst. d
    Anweisung zur Wahl einer Darstellungsart für ein Auswahlmenü auf einem Bildschirm zum Zweck der besonders anschaulichen Präsentation der angezeigten Menüpunkte bzgl. eines technischen Lösungsmittels und Berücksichtigung bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit; ...

  • rechtsportal.de

    EPÜ Art. 52 Abs. 2 Buchst. d); EPÜ Art. 52 Abs. 3
    Anweisung zur Wahl einer Darstellungsart für ein Auswahlmenü auf einem Bildschirm zum Zweck der besonders anschaulichen Präsentation der angezeigten Menüpunkte bzgl. eines technischen Lösungsmittels und Berücksichtigung bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit; ...

  • datenbank.nwb.de

    Patentfähigkeit einer Menüanordnung auf einem Bildschirm - Rotierendes Menü

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Rotierendes Menü zur Anzeige von Menüpunkten ist keine technische Lösung und bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit nicht zu berücksichtigen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Berücksichtigung eines rotierenden Menüs bei Prüfung einer erfinderischen Tätigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 682
  • GRUR 2020, 599
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.02.2015 - X ZR 37/13

    Patentnichtigkeitsverfahren für ein Europäisches Patent: Patentfähigkeit von

    Auszug aus BGH, 14.01.2020 - X ZR 144/17
    Die Anweisung, für ein Auswahlmenü auf einem Bildschirm eine Darstellungsart zu wählen, die lediglich dem Zweck dient, die angezeigten Menüpunkte und den Umstand, dass möglicherweise noch weitere Punkte verfügbar sind, besonders anschaulich zu präsentieren, betrifft kein technisches Lösungsmittel und ist deshalb bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit nicht zu berücksichtigen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13, GRUR 2015, 660 - Bildstrom und Urteil vom 25. August 2015 - X ZR 110/13, GRUR 2015, 1184 - Entsperrbild).

    Deshalb haben bei der Prüfung der Patentfähigkeit solche Anweisungen als nicht technisch außer Betracht zu bleiben, die gerade die Vermittlung bestimmter Inhalte betreffen und damit darauf abzielen, auf die menschliche Vorstellung oder Verstandesfähigkeit einzuwirken (BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13, GRUR 2015, 660 Rn. 32 - Bildstrom).

    Bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit sind ferner solche Anweisungen nicht zu berücksichtigen, nach denen bestimmte Inhalte durch Abweichungen in der Farbe, der Helligkeit oder dergleichen hervorgehoben werden (BGH, GRUR 2015, 660 Rn. 33 - Bildstrom).

    Anweisungen, die zwar die (visuelle) Informationswiedergabe betreffen, bei denen aber nicht die Vermittlung bestimmter Inhalte oder deren Vermittlung in besonderer Aufmachung im Blickpunkt steht, sondern die Präsentation von Bildinhalten in einer Weise, die auf die physischen Gegebenheiten der menschlichen Wahrnehmung und Aufnahme von Informationen Rücksicht nimmt und dabei darauf gerichtet ist, die Wahrnehmung der gezeigten Information durch den Menschen in bestimmter Weise erst zu ermöglichen, zu verbessern oder zweckmäßig zu gestalten, dienen dagegen der Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln und sind bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2015, 660 Rn. 35 - Bildstrom).

    Darin liegt nach der Rechtsprechung des Senats kein technisches Lösungsmittel (BGH, GRUR 2015, 1184 Rn. 21 - Entsperrbild; BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13, GRUR 2015, 660 Rn. 31 ff. - Bildstrom).

  • BGH, 25.08.2015 - X ZR 110/13

    BGH erklärt Patent zur Entsperrung eines Touchscreens für nichtig

    Auszug aus BGH, 14.01.2020 - X ZR 144/17
    Die Anweisung, für ein Auswahlmenü auf einem Bildschirm eine Darstellungsart zu wählen, die lediglich dem Zweck dient, die angezeigten Menüpunkte und den Umstand, dass möglicherweise noch weitere Punkte verfügbar sind, besonders anschaulich zu präsentieren, betrifft kein technisches Lösungsmittel und ist deshalb bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit nicht zu berücksichtigen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13, GRUR 2015, 660 - Bildstrom und Urteil vom 25. August 2015 - X ZR 110/13, GRUR 2015, 1184 - Entsperrbild).

    a) Bei der Prüfung einer Erfindung auf erfinderische Tätigkeit sind nur diejenigen Anweisungen zu berücksichtigen, die die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 Rn. 31 - Wiedergabe topographischer Informationen; BGH, Urteil vom 25. August 2015 - X ZR 110/13, GRUR 2015, 1184 Rn. 18 - Entsperrbild).

    Zu berücksichtigen ist ein auf die Wiedergabe von Informationen bezogenes Merkmal ferner, wenn und soweit es ein Mittel darstellt, um eine bestimmte technische Wirkung zu erzielen (BGH, GRUR 2015, 1184 Rn. 18 - Entsperrbild).

    Darin liegt nach der Rechtsprechung des Senats kein technisches Lösungsmittel (BGH, GRUR 2015, 1184 Rn. 21 - Entsperrbild; BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13, GRUR 2015, 660 Rn. 31 ff. - Bildstrom).

  • BGH, 26.10.2010 - X ZR 47/07

    Wiedergabe topografischer Informationen

    Auszug aus BGH, 14.01.2020 - X ZR 144/17
    a) Bei der Prüfung einer Erfindung auf erfinderische Tätigkeit sind nur diejenigen Anweisungen zu berücksichtigen, die die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 Rn. 31 - Wiedergabe topographischer Informationen; BGH, Urteil vom 25. August 2015 - X ZR 110/13, GRUR 2015, 1184 Rn. 18 - Entsperrbild).

    Sie leistet jedoch keinen technischen Beitrag zur Ermöglichung der Wahrnehmung selbst, ihrer Verbesserung oder ihrer zweckmäßigen Gestaltung (vgl. BGH, GRUR 2011, 125 Rn. 48 - Wiedergabe topographischer Informationen).

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BGH, 14.01.2020 - X ZR 144/17
    Der Offenbarungsgehalt einer Entgegenhaltung ist nicht auf den Gegenstand der darin formulierten Patentansprüche beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/08, BGHZ 179, 168 Rn. 16 - Olanzapin; Urteil vom 27. Mai 2014 - X ZR 2/13, GRUR 2014, 1026 Rn. 19 - Analog-Digital-Wandler).
  • BGH, 28.01.1999 - III ZB 39/98

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein lediglich eine Kostenentscheidung

    Auszug aus BGH, 14.01.2020 - X ZR 144/17
    Hinsichtlich der Gerichtskosten war hingegen gemäß § 308 Abs. 2 ZPO auch ohne Antrag der Beklagten eine einheitliche Entscheidung im Urteil zu treffen, weil die Klagerücknahme nicht den gesamten Streitgegenstand betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 1999 - III ZB 39/98, NJW-RR 1999, 1741).
  • BGH, 27.05.2014 - X ZR 2/13

    Patentnichtigkeitsverfahren: Vorsorgliche weitere Hilfsanträge des Beklagten in

    Auszug aus BGH, 14.01.2020 - X ZR 144/17
    Der Offenbarungsgehalt einer Entgegenhaltung ist nicht auf den Gegenstand der darin formulierten Patentansprüche beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/08, BGHZ 179, 168 Rn. 16 - Olanzapin; Urteil vom 27. Mai 2014 - X ZR 2/13, GRUR 2014, 1026 Rn. 19 - Analog-Digital-Wandler).
  • BGH, 11.01.2024 - X ZR 73/21
    Zu berücksichtigen ist ein auf die Wiedergabe von Informationen bezogenes Merkmal ferner, wenn und soweit es ein Mittel darstellt, um eine bestimmte technische Wirkung zu erzielen (BGH, Urteil vom 14. Januar 2020 - X ZR 144/17, GRUR 2020, 599 Rn. 26 - Rotierendes Menü).
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2021 - 6 U 129/19

    Spracherkennungsvorrichtung - Patentverletzungsverfahren über eine

    Nicht technisch sind namentlich solche Anweisungen, die gerade die Vermittlung bestimmter Inhalte betreffen und damit darauf abzielen, auf die menschliche Vorstellung oder Verstandesfähigkeit einzuwirken (vgl. BGH, GRUR 2020, 599 Rn. 24 mwN - Rotierendes Menü).

    Etwas anderes gilt für Anweisungen, die zwar die (visuelle) Informationswiedergabe betreffen, bei denen aber nicht die Vermittlung bestimmter Inhalte oder deren Vermittlung in besonderer Aufmachung im Blickpunkt steht, sondern die Präsentation von Bildinhalten in einer Weise, die auf die physischen Gegebenheiten der menschlichen Wahrnehmung und Aufnahme von Informationen Rücksicht nimmt und dabei darauf gerichtet ist, die Wahrnehmung der gezeigten Information durch den Menschen in bestimmter Weise erst zu ermöglichen, zu verbessern oder zweckmäßig zu gestalten, und die daher der Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln dienen, oder bei einem auf die Wiedergabe von Informationen bezogenen Merkmal, wenn und soweit es ein Mittel darstellt, um eine bestimmte technische Wirkung zu erzielen (siehe BGH, GRUR 2020, 599 Rn. 26 mwN - Rotierendes Menü, zur Prüfung der erfinderischen Tätigkeit).

  • BGH, 08.12.2022 - X ZR 122/20

    Pantentfähigkeit eines Schrankmöbels mit mindestens einer Schiebetür

    Bei der Prüfung einer Erfindung auf Patentfähigkeit sind nur diejenigen Anweisungen zu berücksichtigen, die die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 14. Januar 2020 - X ZR 144/17, GRUR 2020, 599 Rn. 24 - Rotierendes Menü).
  • BGH, 20.01.2022 - X ZR 20/20

    Die Beklagte ist Inhaberin des europäischen Patents 1 022 849 (Streitpatents),

    Dass unter Umständen bei einem stationären Repeater der automatischen Pegelregelung im Downlink-Pfad nicht die gleiche Bedeutung zukommt wie bei einem mobilen Repeater, rechtfertigt es nicht, dieses Merkmal - vergleichbar nicht-technischen Merkmalen (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 14. Januar 2020 - X ZR 144/17, GRUR 2020, 599 Rn. 25 ff. - Rotierendes Menü) - bei der Prüfung erfinderischer Tätigkeit in Bezug auf Stand der Technik, der stationäre Repeater betrifft, nicht zu berücksichtigen.
  • BGH, 18.04.2023 - X ZR 14/21

    Streitpatent betreffend ein Synchronisationsverfahren für ein mobiles

    Außergerichtliche Kosten der Beklagten sind diesen Klägerinnen dagegen nicht aufzuerlegen, weil die Beklagte keinen Kostenantrag gestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2020 - X ZR 144/17, GRUR 2020, 599 Rn. 69 - Rotierendes Menü; Urteil vom 14. Mai 2020 - X ZR 119/18, GRUR 2020, 980 Rn. 88 - Aktivitätsüberwachung).
  • BPatG, 27.07.2023 - 7 Ni 21/20
    Die Klägerin zu 1, die bereits im Oktober 2020 die Klage zurückgenommen hat, ist im Kostenausspruch des Urteils hinsichtlich der Gerichtskosten noch zu berücksichtigen, weil die Klagerücknahme nicht den gesamten Streitgegenstand betrifft (vgl. BGH GRUR 2020, 599 - Rotierendes Menü , Rn. 69; BGH NJW-RR 1999, 1741).
  • BPatG, 26.04.2022 - 7 Ni 28/19
    Die Klägerin zu 3, die bereits im Januar 2020 die Klage zurückgenommen hat, ist im Kostenausspruch des Urteils hinsichtlich der Gerichtskosten noch zu berücksichtigen, weil die Klagerücknahme nicht den gesamten Streitgegenstand betrifft (vgl. BGH GRUR 2020, 599, Rn. 69 - Rotierendes Menü ; BGH NJW-RR 1999, 1741).
  • BPatG, 06.04.2021 - 7 Ni 28/19
    Die Klägerin zu 3, die bereits im Januar 2020 die Klage zurückgenommen hat, ist im Kostenausspruch des Urteils hinsichtlich der Gerichtskosten noch zu berücksichtigen, weil die Klagerücknahme nicht den gesamten Streitgegenstand betrifft (vgl. BGH GRUR 2020, 599, Rn. 69 - Rotierendes Menü; BGH NJW-RR 1999, 1741).
  • BPatG, 18.06.2020 - 7 Ni 27/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Berücksichtigung eines Bedienkonzeptes für

    Allerdings trägt dieser Unterschied nicht zur Lösung eines technischen Problems bei, sondern betrifft eine andere Art der Wiedergabe von Informationen ("Anhalten" beim letzten Objekt der Liste, anstatt "Weiterdrehen" mit Anfangs-Objekten); derartige Maßnahmen sind bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit nicht zu berücksichtigen (vgl. GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen , Leitsatz c); BGH GRUR 2015, 660 - Bildstrom ; BGH GRUR 2020, 599 - Rotierendes Menü ).
  • BPatG, 26.05.2021 - 4 Ni 4/21
    g) Bei der Anzeige der erkennungsfähigen Wörter handelt es sich - wie bei der Anzeige des Verbots- und Zulassungszeichens - nicht um die Wiedergabe einer Information als solcher (Art. 52 Abs. 2 Buchst. d, Abs. 3, Art. 56 EPÜ), sondern um technische Mittel, die ein technisches Problem lösen (BGH, Urteil vom 25. August 2015 - X ZR 110/13 - Entsperrbild, Rn 18; BGH, Urteil vom 14. Januar 2020 - X ZR 144/17 - Rotierendes Menü, Rn 26).
  • BPatG, 16.01.2023 - 7 Ni 18/20
  • BPatG, 26.05.2021 - 4 Ni 3/21
  • BPatG, 07.04.2021 - 6 Ni 21/18
  • BPatG, 13.05.2020 - 19 W (pat) 10/19

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Nichtberücksichtigung von Anweisungen zur

  • BPatG, 09.05.2023 - 17 W (pat) 6/22
  • BPatG, 13.03.2023 - 19 W (pat) 13/22
  • BPatG, 24.11.2020 - 17 W (pat) 17/20
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