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   BFH, 10.09.2002 - X B 42/02   

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https://dejure.org/2002,3834
BFH, 10.09.2002 - X B 42/02 (https://dejure.org/2002,3834)
BFH, Entscheidung vom 10.09.2002 - X B 42/02 (https://dejure.org/2002,3834)
BFH, Entscheidung vom 10. September 2002 - X B 42/02 (https://dejure.org/2002,3834)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Steuerrecht - Beschwerde - Zulässigkeit - Anforderungen an die Begründung - Erforderliche substantiierte Ausführungen - Darlegungspflicht - Aufdrängende Beweiserhebung - Sachaufklärungspflicht - Beweiswürdigung

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 116 Abs. 3 S. 3 § 76
    Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BFH, 18.08.2015 - III B 112/14

    Beweiskraft des Protokolls zur mündlichen Verhandlung - Sachaufklärungspflicht

    aa) Macht der Beschwerdeführer geltend, das FG hätte den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen weiter aufklären müssen, sind u.a. substantiierte Ausführungen darüber erforderlich, aus welchen Gründen (genaue Angabe) sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder einer Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. September 2002 X B 42/02, BFH/NV 2003, 70).
  • BFH, 15.09.2006 - IX B 209/05

    Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel; Gewährung rechtlichen

    b) Soweit die Kläger eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) durch Übergehen von Beweisanträgen oder --auch ohne entsprechenden Beweisantritt-- wegen unterlassener Amtsermittlung rügen, fehlt es an den für eine hinreichende Darlegung erforderlichen genauen Angaben und Ausführungen zu bestimmten Punkten (z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Oktober 1998 X B 115/97, BFH/NV 1999, 630; vom 10. September 2002 X B 42/02, BFH/NV 2003, 70, sowie vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978; vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43).
  • BFH, 29.12.2006 - IX B 139/05

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht

    b) Soweit die Kläger eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) durch Übergehen von Beweisanträgen oder --auch ohne entsprechenden Beweisantritt-- wegen unterlassener Amtsermittlung rügen, fehlt es an den für eine hinreichende Darlegung erforderlichen genauen Angaben und Ausführungen zu bestimmten Punkten (z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Oktober 1998 X B 115/97, BFH/NV 1999, 630; vom 10. September 2002 X B 42/02, BFH/NV 2003, 70, sowie vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978; vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43).
  • BFH, 07.09.2006 - IX B 199/05

    Feststellung nach § 15a EStG; Beweiskraft des Protokolls; Restitutionsbegehren

    Soweit darüber hinaus die Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) durch Übergehen eines Beweisantrags oder von Amts wegen erforderlicher Sachaufklärung gerügt wird, fehlt es an den erforderlichen genauen Angaben (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Oktober 1998 X B 115/97, BFH/NV 1999, 630; vom 10. September 2002 X B 42/02, BFH/NV 2003, 70) sowie Ausführungen dazu, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 1332; in BFH/NV 2005, 1829) zu einer anderen Entscheidung hätte führen können bzw. sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, m.w.N.).
  • BFH, 22.04.2003 - VI B 275/00

    Anschaffung eines Hörgeräts keine Werbungskosten

    Diese allgemein gehaltene Vermutung vermag nicht substantiiert zu belegen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung oder einer Beweiserhebung auch ohne einen erforderlichen Antrag hätte aufdrängen müssen (s. dazu BFH-Beschluss vom 10. September 2002 X B 42/02, BFH/NV 2003, 70), zumal die behauptete Arbeitsbelastung keine typische Berufskrankheit zu belegen vermag.
  • BFH, 10.09.2002 - X S 6/02

    AdV während NZB-Anhängigkeit

    Die dagegen vom Antragsteller erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag X B 42/02 als unzulässig verworfen.

    Hierzu wird auf den Beschluss des Senats vom heutigen Tag X B 42/02 verwiesen.

  • BFH, 01.10.2003 - X B 75/02

    Verwaltungserlasse; Übergangsregelungen

    Sofern sie zum Ausdruck bringen wollen, das FG habe den Sachverhalt nur unzureichend aufgeklärt, hätten sie u.a. substantiiert darlegen müssen, inwieweit eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. Senatsentscheidung vom 10. September 2002 X B 42/02, BFH/NV 2003, 70).
  • BFH, 17.01.2006 - IX B 79/05

    NZB: Revisionszulassungsgründe

    Soweit die Kläger als Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) einen Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) rügen, fehlt es an den für eine hinreichende Darlegung erforderlichen genauen Angaben und Ausführungen zu bestimmten Punkten (z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Oktober 1998 X B 115/97, BFH/NV 1999, 630; vom 10. September 2002 X B 42/02, BFH/NV 2003, 70).
  • BFH, 18.07.2007 - VI B 125/06

    Verschaffung eines Krankenversicherungsschutzes als Arbeitslohn; Verletzung der

    Wird die Verletzung der Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO gerügt, ist darzulegen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sie auf der Grundlage der Rechtsauffassung des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (BFH-Beschlüsse vom 10. September 2002 X B 42/02, BFH/NV 2003, 70; vom 17. November 1997 VIII B 12/97, BFH/NV 1998, 608, m.w.N.).
  • BFH, 28.05.2004 - IX B 19/04

    Darlegungserfordernisse bei Rüge der Sachaufklärungspflicht und Verstoß gegen das

    Hinsichtlich der gerügten Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) fehlt es an den nach ständiger Rechtsprechung erforderlichen genauen Angaben und Ausführungen zu bestimmten Punkten (z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Oktober 1998 X B 115/97, BFH/NV 1999, 630; vom 10. September 2002 X B 42/02, BFH/NV 2003, 70).
  • BFH, 21.12.2006 - II B 174/05

    Übergangener Beweisantrag; Sachaufklärungsrüge

  • BFH, 23.11.2006 - IX B 119/06

    Häusliches Arbeitszimmer; Fertigung der ESt-Erklärung durch Einkünfteerzielung

  • BFH, 29.03.2006 - IX B 14/06

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei fehlendem Bedürfnis für eine Sicherung einer

  • BFH, 06.08.2003 - IX B 44/03

    Grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmangel; Protokollberichtigung

  • BFH, 30.06.2003 - IX B 121/02

    Frage der Nichtanwendung von § 173 AO wegen Treu und Glauben nicht von

  • BFH, 13.09.2005 - IX S 8/05

    PKH für NZB

  • BFH, 21.04.2005 - IX B 179/04

    EigZul - Dauernutzung in einem Apart-Hotel

  • BFH, 28.02.2005 - IX B 119/04

    Prozessvollmacht: Bevollmächtigung in den Vorjahren

  • BFH, 18.12.2003 - IX B 114/03

    Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen

  • BFH, 24.07.2003 - IX B 204/02

    Vermietungstätigkeit, betriebliche oder berufliche Tätigkeit?

  • BFH, 14.07.2003 - IX B 59/03

    NZB: Einkünfteerzielungsabsicht

  • BFH, 28.01.2003 - X B 95/01

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Abstraktes Interesse der

  • BFH, 09.02.2005 - IX B 189/03

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verstoß gegen das Gebot rechtlichen

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