Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.1970 - X A 289/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 4 Abs. 1 VwZG; § 19 Abs. 4 S. 3 BBauG.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1971, 73
- MDR 1970, 1041
- DB 1970, 2168
- DÖV 1970, 754
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 09.11.2000 - 8 Sa 1016/00
Kündigung / Schwerbehinderung / Zustimmung der Hauptfürsorgestelle / …
Der tatsächliche Zugang ist nach dem Inhalt der genannten Vorschriften allein für den Fall für Belang, dass der Zustimmungsbescheid dem Arbeitgeber nicht oder erst nach dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post zugegangen ist (vgl. auch LSG Schleswig-Holstein vom 12.01.1955 - L U 216/54 - ZfS 1955, 40; BSG vom 29.04.1968 - 2 RU 100/68 - BKK 1969, 221; OVG NRW vom 29.05.1970 - X A 289/69 - DÖV 1970, 754; BVerwG vom 17.03.1971 - V C 80.70 - Buchholz 427.3 § 332 LAG Nr. 5).Auch für die Berechnung einer "Verschweigungsfrist", wie sie in der Vorschrift des § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG enthalten war, ist für die Fristberechnung und die Frage, ob die erforderliche Bodenverkehrsgenehmigung als erteilt gilt, weil sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist versagt worden ist, nicht auf den tatsächlichen Zugang, sondern auf die Drei-Tages-Frist des § 4 VwZG abzustellen (OVG NRW vom 29.05.1970 - X A 289/69 - DÖV 1970, 754).
Dementsprechend geht es vorliegend nicht um eine bloße Vermutung des Zustellungsdatums zugunsten eines Verfahrensbeteiligten, vielmehr wird aus Gründen der Rechtssicherheit mit dem Fristablauf die Zustellung fingiert, so dass erst mit Ablauf der Drei-Tages-Frist der Verwaltungsakt wirksam wird und sich die hieran knüpfenden Folgen ergeben (zutr. OVG Münster v. 29.05.1970 a. a. O.).
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