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| BGH, 09.02.1999 - X ARZ 23/99 |
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ZPO § 36 Abs. 2
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ZPO § 36 Abs. 2
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Anwendbarkeit des § 36 Abs. 2 ZPO - Kompetenzkonflikte
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ZPO § 36 Abs. 2
Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den Bundesgerichtshof bei einem Kompetenzkonflikt auf der Ebene der Oberlandesgerichte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1081
- MDR 1999, 886
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.10.1998 - X ARZ 876/98
Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstandes durch den BGH
Auszug aus BGH, 09.02.1999 - X ARZ 23/99
Danach ist an die Stelle der Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs als des zunächst höheren Gerichts die desjenigen Oberlandesgerichts, und zwar des für Kompetenzkonflikte allgemein oder nach Art des Konflikts zuständigen Senats (…Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., Rdn. 4 zu § 36), getreten, zu dessen Bezirk das zunächst mit der Sache befaßte Gericht gehört (vgl. Sen.Beschl. v. 27.10.1998 - X ARZ 876/98, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 28.07.2026 - X ARZ 308/26 Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 36 Abs. 3 ZPO ist nur zulässig, wenn sie im Rahmen eines Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens erfolgt (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 9. Februar 1999 - X ARZ 23/99, NJW-RR 1999, 1081, juris Rn. 3;… Beschluss vom 30. April 2002 - X ARZ 59/02, juris Rn. 5;… Beschluss vom 12. Juni 2012 - X ARZ 195/12 Rn. 5).
Rn. 9 Diese Regelung findet auch Anwendung auf Kompetenzkonflikte im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, die sich erst auf der Ebene der Oberlandesgerichte ergeben (BGH…, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - X ARZ 876/98, NJW 1999, 221, juris Rn. 2; Beschluss vom 9. Februar 1999 - X ARZ 23/99, NJW-RR 1999, 1081, juris Rn. 2;… Beschluss vom 12. Juni 2012 - X ARZ 195/12 Rn. 6; BT-Drucks. 13/9124, 46).
Eine unmittelbare Anrufung des Bundesgerichtshofs auf Vorlage eines beteiligten Gerichts, wenn noch kein Verfahren zur Gerichtsstandsbestimmung vor dem nach § 36 Abs. 2 ZPO berufenen Oberlandesgericht stattgefunden hat, scheidet daher aus (BGH, Beschluss vom 9. Februar 1999 - X ARZ 23/99, NJW-RR 1999, 1081, juris Rn. 3;… Beschluss vom 30. April 2002 - X ARZ 59/02, juris Rn. 5;… Beschluss vom 12. Juni 2012 - X ARZ 195/12 Rn. 5).
- OLG Düsseldorf, 21.02.2018 - U (Kart) 20/17
Bindung der Verweisung einer Nichtkartellsache an das Kartellgericht
Rn. 52 2. Zur Bestimmung des zur Entscheidung über die Berufung der Beklagten zuständigen Gerichts berufen ist gemäß § 36 Abs. 2 ZPO das Oberlandesgericht Köln, und zwar der dort für Kompetenzkonflikte allgemein oder nach Art des Konflikts zuständige Senat (vgl. insoweit BGH, Beschluss v. 9. Februar 1999 - X ARZ 23/99, NJW-RR 1999, 1081).Rn. 53 Die Vorschrift des § 36 Abs. 2 ZPO findet im Interesse einer Entlastung des Bundesgerichtshofs von Routineaufgaben bei der Bestimmung des Gerichtsstands (vgl. hierzu die Begründung zum Gesetz zur Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts vom 22.12.1997, BT-Drucks. 13/9124 S. 45/46) auch dann Anwendung, wenn sich Kompetenzkonflikte erst auf der Ebene der Oberlandesgerichte ergeben (vgl. BGH, Beschluss v. 9. Februar 1999 - X ARZ 23/99, NJW-RR 1999, 1081; Beschluss v. 7. März 2001 - XII ARZ 2/01, NJW 2001, 1499 [1499 f.] [unter II.1.]; Beschluss v. 11. März 2014 - X ARZ 664/13, NJW-RR 2014, 573 Rz. 8; BeckOKZPO-Toussaint, § 36 Rz. 47; Musielak/Voit-Heinrich, § 36 Rz. 9).
- BGH, 07.03.2001 - XII ARZ 2/01
Verweisung an das Gericht der Ehesache
Dieses eröffnet die Bestimmungskompetenz für das Oberlandesgericht seines Bezirks, und zwar auch dann, wenn sich Kompetenzkonflikte erst auf der Ebene der Oberlandesgerichte ergeben (BGH, Beschluß vom 9. Februar 1999 - X ARZ 23/99 - NJW-RR 1999, 1081;… Musielak/Smid ZPO 2. Aufl. § 36 Rdn. 7;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 59. Aufl. § 36 Rdn. 10).
- BGH, 12.06.2012 - X ARZ 195/12
Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs seit …
Diese Regelung findet auch Anwendung auf Kompetenzkonflikte nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, die sich erst auf der Ebene der Oberlandesgerichte ergeben (BGH, Beschluss vom 9. Februar 1999 - X ARZ 23/99, NJW-RR 1999, 1081;… vgl. auch Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes, BT-Drucks. 13/9124, S. 46). - BGH, 18.12.2012 - X ARZ 516/12
Zurückverweisung des Rechtsstreits an das erstinstanzliche Gericht durch das …
Rn. 5 Der Fall eines negativen Kompetenzkonflikts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, für dessen Auflösung im Übrigen nach § 36 Abs. 2 ZPO das Oberlandesgericht München zuständig wäre (BGH, Beschluss vom 9. Februar 1999 - X ARZ 23/99, NJW-RR 1999, 1081;… Beschluss vom 12. Juni 2012 - X ARZ 195/12, juris Rn. 6), ist danach weder unter dem Gesichtspunkt der funktionellen noch unter dem der instanziellen Zuständigkeit gegeben. - OLG Oldenburg, 04.09.2003 - 5 AR 44/03
Entscheidungskompetenz des Landgerichts über sofortige Beschwerden in …
Dem steht nicht entgegen, dass ein anderer Senat des Oberlandesgerichts an dem Kompetenzstreit beteiligt ist (vgl. BGH NJW-RR 1999, S. 1081;… NJW 2001, S. 1499, 1500). - OLG Rostock, 22.09.2003 - 10 WF 134/03
Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung eines negativen …
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