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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.2023 - X ARZ 586/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,8478
BGH, 14.03.2023 - X ARZ 586/22 (https://dejure.org/2023,8478)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2023 - X ARZ 586/22 (https://dejure.org/2023,8478)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2023 - X ARZ 586/22 (https://dejure.org/2023,8478)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zulässigkeit einer Gerichtsstandbestimmung wegen Divergenz bei Klagerücknahme

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 269 Abs 2 S 1 ZPO, § 269 Abs 3 ZPO
    Zulässigkeit einer Gerichtsstandbestimmung wegen Divergenz bei Klagerücknahme

  • IWW

    § 36 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 36 Abs. 2 ZPO, § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, § 281 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 36 Abs. 3 ZPO, § 269 Abs. 3 ZPO, § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO, § 91a ZPO, § 269 Abs. 2 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine abgetrennte isolierte Drittwiderklage; Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 ZPO

  • Betriebs-Berater

    Keine Gerichtsstandbestimmung mehr nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO bei vollständiger Klagerücknahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine abgetrennte isolierte Drittwiderklage; Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 ZPO

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit einer Gerichtsstandbestimmung wegen Divergenz bei Klagerücknahme

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtsstandsbestimmung - und die Klagerücknahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 703
  • MDR 2023, 1000
  • MDR 2023, 1030
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 16.08.2016 - 9 AS 4/16

    Rechtsweg - Alleinentscheidung des Vorsitzenden

    Auszug aus BGH, 14.03.2023 - X ARZ 586/22
    Rn. 22 Eine Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO ist durch dasjenige Gericht zu treffen, bei dem die Sache im Zeitpunkt der Erledigungserklärung anhängig ist (BGH…, Beschluss vom 18. März 2010 - I ZB 37/09, GRUR 2010, 1037 Rn. 9 - Unzuständigkeitsrüge; BVerwG…, Beschluss vom 8. April 2016 - 1 WDS-VR 11.15, juris Rn. 16; BAG, Beschluss vom 16. August 2016 - 9 AS 4/16, NJW 2016, 3469 Rn. 12).

    Rn. 33 Im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit ist regelmäßig eine deklaratorische Zuständigkeitsbestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO geboten, wenn die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, dass eine baldige Beilegung des Zuständigkeitsstreits nicht erwartet werden kann (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1982 - I ARZ 586/82, NJW 1983, 1062; BAG, Beschluss vom 16. August 2016 - 9 AS 4/16, NJW 2016, 3469).

  • BGH, 28.10.2004 - III ZB 43/04

    Kostenentscheidung bei Rücknahme des Mahnantrages

    Auszug aus BGH, 14.03.2023 - X ARZ 586/22
    Grund hierfür ist, dass das Mahnverfahren für eine solche Entscheidung weder bestimmt noch geeignet ist (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - III ZB 43/04, NJW 2005, 512).
  • BGH, 18.03.2010 - I ZB 37/09

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung einer vor einem …

    Auszug aus BGH, 14.03.2023 - X ARZ 586/22
    Rn. 22 Eine Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO ist durch dasjenige Gericht zu treffen, bei dem die Sache im Zeitpunkt der Erledigungserklärung anhängig ist (BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - I ZB 37/09, GRUR 2010, 1037 Rn. 9 - Unzuständigkeitsrüge; BVerwG…, Beschluss vom 8. April 2016 - 1 WDS-VR 11.15, juris Rn. 16; BAG…, Beschluss vom 16. August 2016 - 9 AS 4/16, NJW 2016, 3469 Rn. 12).
  • BGH, 15.03.2022 - X ZR 16/22

    Rücknahme einer beim Berufungsgericht eingelegten, nach § 544 Abs. 2 ZPO nicht …

    Auszug aus BGH, 14.03.2023 - X ARZ 586/22
    So ist auch die Entscheidung über die Kosten einer beim Berufungsgericht eingelegten und vor Abgabe zurückgenommenen Nichtzulassungsbeschwerde nicht von dem für die Entscheidung über das Rechtsmittel zuständigen Bundesgerichtshof zu treffen, sondern von dem Gericht, bei dem das Rechtsmittel eingelegt wurde und bei Rücknahme noch anhängig war (BGH, Beschluss vom 15. März 2022 - X ZR 16/22, NJW-RR 2022, 648).
  • BGH, 02.12.1982 - I ARZ 586/82

    Voraussetzungen der Bindungswirkung einer Verweisung

    Auszug aus BGH, 14.03.2023 - X ARZ 586/22
    Rn. 33 Im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit ist regelmäßig eine deklaratorische Zuständigkeitsbestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO geboten, wenn die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, dass eine baldige Beilegung des Zuständigkeitsstreits nicht erwartet werden kann (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1982 - I ARZ 586/82, NJW 1983, 1062; BAG, Beschluss vom 16. August 2016 - 9 AS 4/16, NJW 2016, 3469).
  • BAG, 02.08.1982 - 5 AR 146/82

    Vollstreckungsverfahren - Zustellung

    Auszug aus BGH, 14.03.2023 - X ARZ 586/22
    Rn. 17 An dieser Voraussetzung fehlt es etwa, wenn lediglich noch ein bereits erlassener Vollstreckungsbescheid zuzustellen ist; die Zustellung hat unabhängig von der Zuständigkeit in der Hauptsache durch dasjenige Gericht zu erfolgen, das den Bescheid erlassen hat (BAG, Beschluss vom 2. August 1982 - 5 AR 146/82, NJW 1983, 472).
  • BayObLG, 31.01.1996 - 1Z AR 5/96
    Auszug aus BGH, 14.03.2023 - X ARZ 586/22
    Anders liegt es im Falle einer einseitigen Erledigungserklärung; über deren Zulässigkeit und Begründetheit hat das in der Hauptsache zuständige Gericht zu entscheiden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 31. Januar 1996 - 1Z AR 5/96, BayObLGZ 1996, 14).
  • OLG Brandenburg, 09.08.2000 - 1 AR 46/00

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 14.03.2023 - X ARZ 586/22
    Mit dieser Auffassung würde es von einem Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg (Beschluss vom 9. August 2000 - 1 AR 46/00, BeckRS 2000, 7460) abweichen.
  • BGH, 18.02.2025 - X ARZ 546/24

    Voraussetzungen einer Durchbrechung der Bindungswirkung eines …

    Rn. 19 Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Gerichtsstandbestimmung grundsätzlich nur zulässig, solange noch gerichtliche Entscheidungen durch das in der Hauptsache zuständige Gericht zu treffen sind (BGH, Beschluss vom 14. März 2023 - X ARZ 586/22, NJW-RR 2023, 703 Rn. 16).

    Diese Entscheidung hat durch das in der Hauptsache zuständige Gericht zu ergehen (BGH, Beschluss vom 14. März 2023 - X ARZ 586/22, NJW-RR 2023, 703 Rn. 17).

  • BGH, 24.10.2023 - EnZR 20/22

    Rechtmäßigkeit eines Verfahrens zur Vergabe der Konzession für das …

    Rn. 7 1. Zuständig für die Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO ist dasjenige Gericht, bei dem die Sache im Zeitpunkt der Rücknahme anhängig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2023 - X ARZ 586/22, MDR 2023, 1000 Rn. 18;… Bacher in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, 48. Ed., § 269 Rn. 21).
  • BayObLG, 19.07.2023 - 101 AR 136/23

    Zuständigkeitsbestimmung bei einfacher Streitgenossenschaft

    Das ist jedoch bei einseitigen Erledigungserklärungen der Fall, über deren Zulässigkeit und Begründetheit das in der Hauptsache zuständige Gericht zu entscheiden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2023, X ARZ 586/22, NJW-RR 2023, 703 Rn. 17; BayObLG…, Beschluss vom 31. Januar 1996, 1Z AR 5/96, BayObLGZ 1996, 14 [juris Rn. 2]).
  • OLG Celle, 16.06.2025 - 3 W 13/25

    Erledigung; Abhilfeverfahren; Kostenentscheidung; Kostenentscheidung bei …

    Die Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO ist durch dasjenige Gericht zu treffen, bei dem die Sache im Zeitpunkt der Erledigungserklärung anhängig ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. März 2010 - I ZB 37/09, juris Rn. 9; Beschluss vom 14. März 2023 - X ARZ 586/22, juris Rn. 22).
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