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Rechtsprechung
   BFH, 20.05.1996 - X B 108/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7013
BFH, 20.05.1996 - X B 108/95 (https://dejure.org/1996,7013)
BFH, Entscheidung vom 20.05.1996 - X B 108/95 (https://dejure.org/1996,7013)
BFH, Entscheidung vom 20. Mai 1996 - X B 108/95 (https://dejure.org/1996,7013)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen Divergenz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 31.07.1990 - I R 173/83

    An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 20.05.1996 - X B 108/95
    Zur Bezeichnung eines solchen Verfahrensmangels (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236 [BFH 31.07.1990 - I R 173/83], BStBl II 1991, 66) sind darzulegen:.
  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 316/82

    Gewinn aus einem Räumungsverkauf kein Aufgabegewinn

    Auszug aus BFH, 20.05.1996 - X B 108/95
    Die innerhalb der Monatsfrist des § 115 Abs. 3 Satz 1 FGO erhobene fristgerechte Rüge der Divergenz vom BFH-Urteil vom 29. November 1988 VIII R 316/82 (BFHE 156, 408, BStBl II 1989, 602) ist schon deshalb nicht schlüssig, weil es an der erforderlichen Gegenüberstellung von einander abweichender Rechtssätze des BFH und des FG fehlt (…vgl. BFH-Beschluß vom 21. Juni 1993 IX B 5/93, BFH/NV 1994, 381).
  • BFH, 21.07.1995 - V B 37/95

    Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht des Finanzgerichts

    Auszug aus BFH, 20.05.1996 - X B 108/95
    Wird die Verletzung der von Amts wegen gebotenen Sachaufklärungspflicht gerügt, so ist anstelle der unter c) genannten Ausführungen darzulegen, aufgrund welcher Anhaltspunkte im schriftsätzlichen Vorbringen oder sonst in den Akten des FG eine Beweiserhebung sich dem FG hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluß vom 21. Juli 1995 V B 37/95, BFH/NV 1996, 55).
  • BFH, 21.06.1993 - IX B 5/93

    Hervorbringen einer Abzugsfähigkeit von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung …

    Auszug aus BFH, 20.05.1996 - X B 108/95
    Die innerhalb der Monatsfrist des § 115 Abs. 3 Satz 1 FGO erhobene fristgerechte Rüge der Divergenz vom BFH-Urteil vom 29. November 1988 VIII R 316/82 (BFHE 156, 408, BStBl II 1989, 602) ist schon deshalb nicht schlüssig, weil es an der erforderlichen Gegenüberstellung von einander abweichender Rechtssätze des BFH und des FG fehlt (vgl. BFH-Beschluß vom 21. Juni 1993 IX B 5/93, BFH/NV 1994, 381).
  • BFH, 24.02.2003 - III B 117/02

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Sicherung einer einheitlichen Rspr.; …

    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung sowohl für die Rüge, das FG habe Beweisanträge übergangen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Mai 1996 X B 108/95, BFH/NV 1996, 835) als auch für die Rüge der Verletzung der von Amts wegen gebotenen Sachaufklärung (…vgl. BFH-Beschluss vom 21. Juli 1995 V B 37/95, BFH/NV 1996, 55).
  • BFH, 12.09.2000 - III B 48/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsstätte - …

    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung sowohl für die Rüge, das FG habe Beweisanträge übergangen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238, und vom 20. Mai 1996 X B 108/95, BFH/NV 1996, 835), als auch für die Rüge der Verletzung der von Amts wegen gebotenen Sachaufklärung (…vgl. BFH-Beschluss vom 21. Juli 1995 V B 37/95, BFH/NV 1996, 55).
  • BFH, 09.08.1999 - III B 21/99

    Zulassungsgrund - Umbau eines Gebäudes - Grundsätzliche Bedeutung - Herstellung …

    Das Übergehen eines Beweisantrags und die Verletzung der Sachaufklärungspflicht gehören zu den verzichtbaren Mängeln (…s. Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Anm. 37); es ist daher erforderlich, in der Beschwerdebegründung darzulegen, daß die Nichterhebung des angebotenen Beweises vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (vgl. BFH-Beschluß vom 20. Mai 1996 X B 108/95, BFH/NV 1996, 835; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Tz. 90).
  • BFH, 03.09.1999 - III B 33/99

    Steuerfahndungsprüfung - Außenprüfung - Anlaßprüfung - Routineprüfung - …

    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung sowohl für die Rüge, das FG habe Beweisanträge übergangen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238, und vom 20. Mai 1996 X B 108/95, BFH/NV 1996, 835), als auch für die Rüge der Verletzung der von Amts wegen gebotenen Sachaufklärung (…vgl. BFH-Beschluß vom 21. Juli 1995 V B 37/95, BFH/NV 1996, 55).
  • BFH, 28.04.1998 - II B 27/97

    Festlegung eines Einheitswertes für ein Grundstück

    Da das Übergehen eines Beweisantrags und die Verletzung der Sachaufklärungspflicht zu den verzichtbaren Mängeln gehören (…s. Gräber/Ruban, a. a. O., § 115 Anm. 37), ist es erforderlich, in der Beschwerdebegründung -- und zwar noch innerhalb der Beschwerdefrist -- darzulegen, daß die Nichterhebung der angebotenen Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (vgl. BFH-Beschluß vom 20. Mai 1996 X B 108/95, BFH/NV 1996, 835;… Herrmann, Die Zulassung der Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde im Steuerprozeß, 1986, S. 99; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Tz. 90).
  • BFH, 13.01.2000 - III B 87/99

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Erbengemeinschaft - Sachaufklärung

    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung sowohl für die Rüge, das FG habe Beweisanträge übergangen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Mai 1996 X B 108/95, BFH/NV 1996, 835), als auch für die Rüge der Verletzung der von Amts wegen gebotenen Sachaufklärung (…vgl. BFH-Beschluss vom 21. Juli 1995 V B 37/95, BFH/NV 1996, 55).
  • BFH, 02.04.1997 - X B 269/96

    Einzelhandelsfiliale als Teilbetrieb

    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), wie sie im Streitfall erhoben wird, muß dargelegt werden, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht erhoben hat und warum der Kläger, sofern er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war, nicht von sich aus einen entsprechenden Antrag gestellt hat, die Beweiserhebung sich aber dem FG -- ohne besonderen Antrag -- hätte aufdrängen müssen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37, und vom 20. Mai 1996 X B 108/95, BFH/NV 1996, 835, m. w. N.).
  • BFH, 05.03.1997 - X B 104/96
    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung sowohl für die Rüge, das FG habe Beweisanträge übergangen (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238, und vom 20. Mai 1996 X B 108/95, BFH/NV 1996, 835), als auch für die Rüge der Verletzung der von Amts wegen gebotenen Sachaufklärung (…vgl. BFH-Beschluß vom 21. Juli 1995 V B 37/95, BFH/NV 1996, 55).
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