Rechtsprechung
| BFH, 19.10.2009 - X B 110/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Änderung aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen
- Judicialis
AO § 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 2; ; BerlinFG § 16; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
AO § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2
Grobes Verschulden bei Vollschätzung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung einer Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- datenbank.nwb.de
Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 10.06.2009 - 7 K 3999/08
- BFH, 19.10.2009 - X B 110/09
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BFH, 02.08.1983 - VIII R 190/80
Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO sind steuermindernde Tatsachen …
Auszug aus BFH, 19.10.2009 - X B 110/09
Entgegen der von den Klägern vertretenen Auffassung vermag der beschließende Senat nicht zu erkennen, dass das FG mit dem angefochtenen Urteil von den BFH-Urteilen vom 28. März 1985 IV R 159/82 (BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120) und vom 2. August 1983 VIII R 190/80 (BFHE 139, 123, BStBl II 1984, 4) abgewichen sein soll.Im Übrigen lässt sich dem Urteil in BFHE 139, 123, BStBl II 1984, 4 entgegen dem Beschwerdevorbringen nicht entnehmen, dass § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO einen lediglich zeitlichen Zusammenhang zwischen den steuermindernden und steuererhöhenden Tatsachen fordert.
Zu klären war im Urteil in BFHE 139, 123, BStBl II 1984, 4 lediglich die Frage, ob die steuermindernden Tatsachen oder Beweismittel nur bis zur steuerlichen Auswirkung der steuererhöhenden Tatsachen oder Beweismittel oder darüber hinaus berücksichtigt werden dürfen.
Letzteres hat der VIII. Senat des BFH im Urteil in BFHE 139, 123, BStBl II 1984, 4 bejaht.
- BFH, 28.03.1985 - IV R 159/82
Neue Tatsachen nach Schätzung; unmittelbarer und mittelbarer Zusammenhang …
Auszug aus BFH, 19.10.2009 - X B 110/09
Entgegen der von den Klägern vertretenen Auffassung vermag der beschließende Senat nicht zu erkennen, dass das FG mit dem angefochtenen Urteil von den BFH-Urteilen vom 28. März 1985 IV R 159/82 (BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120) und vom 2. August 1983 VIII R 190/80 (BFHE 139, 123, BStBl II 1984, 4) abgewichen sein soll.Das FG hat seine Entscheidung ferner auf die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung gestützt, wonach der erforderliche Sachzusammenhang nicht bereits dadurch hergestellt wird, dass durch dieselbe Steuererklärung, durch mehrere gleichzeitig abgegebene Steuererklärungen oder durch die Betriebsprüfung gleichzeitig steuererhöhende und steuermindernde Tatsachen offenbar werden (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120) und sachverhaltsbezogen einen unmittelbaren oder mittelbaren Sachzusammenhang i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO verneint.
- BFH, 10.09.2020 - IV R 6/18
Unbeachtlichkeit des Verschuldens bei Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids …
Der Zusammenhang zwischen steuererhöhenden und steuermindernden Tatsachen i.S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO ist nämlich bereits gegeben, wenn der steuererhöhende Vorgang nicht ohne den steuermindernden Vorgang denkbar ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 13.01.2005 - II R 48/02, BFHE 208, 392, BStBl II 2005, 451, unter II.2.b, m.w.N.;… vom 10.07.2008 - IX R 4/08, BFH/NV 2008, 1803; BFH-Beschluss vom 19.10.2009 - X B 110/09, BFH/NV 2010, 169). - FG München, 12.09.2019 - 10 K 3043/18
Änderbarkeit der Steuerfestsetzung als Voraussetzung für die Verlustfeststellung
Der erforderliche Sachzusammenhang wird nicht bereits dadurch hergestellt, dass durch dieselbe Steuererklärung gleichzeitig steuererhöhende und steuermindernde Tatsachen offenbar werden (BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2009 X B 110/09, BFH/NV 2010, 169). - BFH, 16.12.2009 - X B 182/08
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage zu § 7g EStG a.F.
Zur Darlegung der Divergenz muss der Beschwerdeführer einen entscheidungserheblichen abstrakten Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung herausarbeiten und einem eben solchen Rechtssatz einer anderen Gerichtsentscheidung gegenüberstellen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2009 X B 110/09, nicht veröffentlicht --n.v.--;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 48 und 53, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH).
- BFH, 10.12.2009 - X B 172/08
Abgrenzung von Rechtsfehlern und Verfahrensfehlern bei unterlassener …
aa) Die Voraussetzungen dieses Zulassungsgrunds sind insbesondere erfüllt, wenn das FG mit einem das angegriffene Urteil tragenden und entscheidungserheblichen abstrakten Rechtssatz von einem eben solchen Rechtssatz einer anderen Gerichtsentscheidung abgewichen ist (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2009 X B 110/09, nicht veröffentlicht;… Gräber/ Ruban, a.a.O., § 115 Rz 48 und 53, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH). - FG Niedersachsen, 04.05.2022 - 9 K 146/21
Besteuerung von Altersrenten aus den Niederlanden als andere Leistung
Ein unmittelbarer oder mittelbarer Zusammenhang zwischen Tatsachen, die zu einer höheren, und Tatsachen, die zu einer niedrigeren Steuer führen, liegt dann vor, wenn der steuererhöhende Vorgang nicht ohne den steuermindernden Vorgang denkbar ist (BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2009 X B 110/09, BFH/NV 2010, 169 m.w.N.). - FG München, 09.04.2018 - 7 K 2496/17
Körperschaftsteuergesetz, abweichendes Wirtschaftsjahr, Gewerbesteuermessbetrag, …
Ein unmittelbarer oder mittelbarer Zusammenhang liegt vor, wenn eine zu einer höheren Besteuerung führende Tatsache die zu einer Steuerermäßigung führende Tatsache ursächlich bedingt, so dass der steuererhöhende Vorgang nicht ohne den steuermindernden Vorgang denkbar ist (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2009 X B 110/09, BFH/NV 2010, 169 und vom 19. Oktober 1995 V R 60/92, BStBl II 1996, 149).
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