Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 13.08.2009 - X B 111/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10450
BFH, 13.08.2009 - X B 111/09 (https://dejure.org/2009,10450)
BFH, Entscheidung vom 13.08.2009 - X B 111/09 (https://dejure.org/2009,10450)
BFH, Entscheidung vom 13. August 2009 - X B 111/09 (https://dejure.org/2009,10450)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,10450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Keine Beschwerde gegen die Ablehnung einer gerichtsinternen Verweisung

  • Judicialis

    FGO § 70 S. 2; ; FGO § 116 Abs. 6; ; FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; ; FGO § 155; ; ZPO § 563 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Ablehnung einer gerichtsinternen Verweisung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Verweisung der Sache an einen anderen Senat des Finanzgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.05.2009 - X B 215/08

    Auslegung von Willenserklärungen - Überprüfung der Auslegung des FG durch den BFH

    Auszug aus BFH, 13.08.2009 - X B 111/09
    Mit Beschluss vom 26. Mai 2009 X B 215/08 hob der angerufene Senat auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) das Urteil des Finanzgerichts des Landes-Sachsen Anhalt (FG) vom 30. Juli 2008 2 K 358/07 auf und verwies die Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurück (§ 116 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).

    Die Fortsetzung des Verfahrens vor einem anderen Senat erfordert eine besondere Anordnung nach § 155 FGO i.V.m. § 563 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung (…vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., § 126 Rz 15), die in dem Beschluss des angerufenen Senats vom 26. Mai 2009 X B 215/08 nicht enthalten ist.

  • BFH, 25.11.2009 - I R 18/08

    Gewerbesteuerzerlegung - Zurückverweisung an einen anderen Senat des FG - …

    Gemäß § 155 FGO i.V.m. § 563 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung kann der BFH die Rechtssache durch besondere Anordnung (s. BFH-Beschluss vom 13. August 2009 X B 111/09, BFH/NV 2009, 1825) an einen anderen Senat des FG zurückverweisen (…z.B. Senatsurteil vom 10. November 1993 I R 68/93, BFH/NV 1994, 798;… BFH-Beschluss vom 27. Juli 2000 V R 38/99, BFH/NV 2001, 181).
  • BFH, 24.03.2025 - V B 57/23

    Verfahrenstrennung bei einem einzigen Klagegegenstand

    Denn da nur ein --die Umsatzsteuer betreffendes-- Klagebegehren beim Ausgangssenat anhängig war, war die Sache formlos an den Umsatzsteuersenat abzugeben (vgl. BFH-Beschluss vom 13.08.2009 - X B 111/09, BFH/NV 2009, 1825, unter II.), ohne dass es hierfür eines somit überflüssigen und keine Rechtsverletzung des Klägers begründenden Trennungsbeschlusses bedurfte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht