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Rechtsprechung
   BFH, 28.09.1995 - X B 114/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7882
BFH, 28.09.1995 - X B 114/95 (https://dejure.org/1995,7882)
BFH, Entscheidung vom 28.09.1995 - X B 114/95 (https://dejure.org/1995,7882)
BFH, Entscheidung vom 28. September 1995 - X B 114/95 (https://dejure.org/1995,7882)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.08.1979 - I R 95/76

    Postulationsfähige Person - Revision - Einlegung der Revision - Frist - …

    Auszug aus BFH, 28.09.1995 - X B 114/95
    Auch für diese Fälle gilt § 56 Abs. 1 FGO (BFH-Beschluß vom 16. August 1979 I R 95/76, BFHE 129 BStBl II 1980, 47).
  • BFH, 09.03.1989 - X B 71/88

    Rechtmäßigkeit eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einem …

    Auszug aus BFH, 28.09.1995 - X B 114/95
    Die Rechtskraft dieses Beschlusses betrifft nicht die Beschwerde, deren Verspätung nach Auffassung der Klägerin durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu heilen ist (vgl. BFH-Beschluß vom 9. März 1989 X B 71/88, BFH/NV 1990, 508 m. w. N.).
  • BFH, 15.12.1999 - XI R 75/97

    Unwirksame Revision; Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist

    Im Streitfall ist nicht das tatsächliche Geschehen der Rechtsmitteleinlegung verspätet i.S. des § 705 ZPO erfolgt, sondern die fristgerechte Prozesshandlung war mangels Vertretungsbefugnis unwirksam (vgl. Beschluss vom 28. September 1995 X B 114/95, BFH/NV 1996, 241).
  • BFH, 18.02.1999 - X B 191/98

    Persönlich eingelegte Beschwerde gegen PKH-Beschluss; Wiedereinsetzung

    Im übrigen begründet auch das behauptete Mißverständnis der Rechtsmittelbelehrung keine unverschuldete Verhinderung an der rechtzeitigen Einlegung der Beschwerde durch eine vor dem BFH vertretungsbefugte Person (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 1995 X B 114/95, BFH/NV 1996, 241;… vom 23. Juli 1996 VIII B 25-28/96, BFH/NV 1997, 185).
  • BFH, 29.06.2000 - III B 100/99

    Postulationsfähigkeit; Partnerschaftsgesellschaft

    In Fällen versäumter Fristen kann zwar grundsätzlich auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. August 1979 I R 95/76, BFHE 129, 1, BStBl II 1980, 47; vom 28. September 1995 X B 114/95, BFH/NV 1996, 241; BFH-Urteil in BFHE 189, 1, BStBl II 1999, 666), jedoch hat der Kläger innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 FGO weder die Prozesshandlung ordnungsgemäß nachgeholt noch einen Antrag gestellt und Wiedereinsetzungsgründe glaubhaft gemacht.
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