Rechtsprechung
| BFH, 15.07.1992 - X B 13/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Änderung eines Einkommensteuerbescheides aufgrund einer steuerlichen Außenprüfung - Geltendmachung von Reisekosten als Werbungskosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Auszug aus BFH, 15.07.1992 - X B 13/92
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - (vgl. z. B. Beschlüsse vom 5. Februar 1980 2 BvR 914/79, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1980, 203; vom 4. Mai 1977 2 BvR 616/75, BVerfGE 44, 302) können Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder -zustellung, die der Rechtsmittelführer nicht zu vertreten hat, nicht als dessen Verschulden gewertet werden. - BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66
Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und …
Auszug aus BFH, 15.07.1992 - X B 13/92
Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte kommt nur in Betracht, wenn gerade die Vollziehung vor Unanfechtbarkeit des Bescheides unbillig wäre (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 19. April 1968 IV B 3/66, BFHE 92, 314, 319, BStBl II 1968, 538). - BVerfG, 05.02.1980 - 2 BvR 914/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Auszug aus BFH, 15.07.1992 - X B 13/92
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - (vgl. z. B. Beschlüsse vom 5. Februar 1980 2 BvR 914/79, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1980, 203; vom 4. Mai 1977 2 BvR 616/75, BVerfGE 44, 302) können Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder -zustellung, die der Rechtsmittelführer nicht zu vertreten hat, nicht als dessen Verschulden gewertet werden.
- BFH, 14.12.1989 - III R 158/85
Keine Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 Satz 2 AO bei Übersendung eines …
Auszug aus BFH, 15.07.1992 - X B 13/92
Der nach § 164 Abs. 2 AO 1977 geänderte Einkommensteuerbescheid 1986 vom 28. Oktober 1988 ist aufgrund der im Juli 1988 beim Antragsteller durchgeführten Außenprüfung (Prüfungsanordnung vom 24. Juni 1988, betreffend u. a. Einkommensteuer 1984 bis 1986, Umsatz- und Gewerbesteuer 1984 bis 1986) ergangen; daß der Änderungsbescheid, dem die Ergebnisse der Außenprüfung zugrunde liegen, nicht ausdrücklich auf die Auswertung der Prüfungsergebnisse hinweist, ist unerheblich (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 1989 III R 158/85, BFHE 159, 120, BStBl II 1990, 283). - BFH, 29.01.1987 - IV R 96/85
Änderungssperre - Außenprüfung - Steuer - Tatsachen - Beweismittel
- BFH, 07.04.1987 - IX R 100/83
Einhaltung der Frist für die Revisionseinlegung
Auszug aus BFH, 15.07.1992 - X B 13/92
In seiner Verantwortung liegt nur, das zu befördernde Schriftstück den postalischen Bestimmungen entsprechend und so rechtzeitig zur Post zu geben, daß es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Bundespost bei regelmäßigem Dienstablauf den Empfänger fristgerecht erreicht (z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. April 1987 IX R 100/83, BFH/NV 1988, 26). - BFH, 29.07.1975 - VII B 49/75
Armenrechtsgesuch - Ablehnung - Streitigkeit über Kosten, Gebühren und Auslagen - …
Auszug aus BFH, 15.07.1992 - X B 13/92
Die rückwirkende Beiordnung eines Steuerberaters insoweit, als das FA die Vollziehung ausgesetzt hat, wäre u. a. nur möglich, wenn für den Antragsteller bereits ein Prozeßbevollmächtigter tätig geworden wäre, in der Erwartung, daß PKH gewährt werden würde (BFH-Beschluß vom 29. Juli 1975 VII B 49/75, BFHE 116, 111, BStBl II 1975, 715).
- FG München, 29.01.2019 - 12 K 1888/18
Übermittlung eines Einspruchsschreibens per E-Mail
In der Verantwortung eines Klägers liegt nur, dass das zu befördernde Schriftstück zutreffend und vollständig adressiert ist (…BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1987 VI R 27/87, BFH/NV 1988, 381;… Gräber/Stapperfend, FGO, 8. Aufl. 2015, § 56 Rz. 20 Stichwort: Fehler des Beteiligten), den postalischen Bestimmungen entsprechend und so rechtzeitig zur Post geben wird, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Post bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreicht (…BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1987 IX R 100/83, BFH/NV 1988, 26; vom 15. Juli 1992 X B 13/92, BFH/NV 1992, 763). - BFH, 06.04.1995 - VIII B 61/94
Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne besonderen Antrag
Versagen diese Vorkehrungen, dürfen Verzögerungen der Briefbeförderung nicht dem Rechtschutzsuchenden als Verschulden angerechnet werden (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 3. November 1982 2 BvR 1145/81, BVerfGE 62, 216, 221, m. w. N.; vom 1. Dezember 1982 1 BvR 607/82, BVerfGE 62, 334, 337 [BVerfG 01.12.1982 - 1 BvR 607/82], m. w. N.; BFH-Beschluß vom 15. Juli 1992 X B 13/92, BFH/NV 1992, 763, 764; Urteil vom 21. Dezember 1990 VI R 10/86, BFHE 163, 400, BStBl II 1991, 437, 438). - BFH, 28.11.1996 - XI R 76/95
Fristwahrung bei unrichtig beschrifteter Postsendung
In der Verantwortung des Revisionsklägers liegt nur, das zu befördernde Schriftstück den postalischen Bestimmungen entsprechend und so rechtzeitig zur Post zu geben, daß es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Bundespost bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreicht (…BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1987 IX R 100/83, BFH/NV 1988, 26; vom 15. Juli 1992 X B 13/92, BFH/NV 1992, 763).
- FG Düsseldorf, 02.02.2026 - 7 K 1746/25
Rechtsbehelfsbelehrung zur elektronischen Einspruchseinlegung: Erforderlichkeit …
In der Verantwortung eines Klägers liegt nur, dass das zu befördernde Schriftstück zutreffend und vollständig adressiert ist (…BFH-Beschluss vom 1.12.1987 VI R 27/87, BFH/NV 1988, 381) und den postalischen Bestimmungen entsprechend und so rechtzeitig zur Post geben wird, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Post bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreicht (…BFH-Beschlüsse vom 4.7.1987 IX R 100/83, BFH/NV 1988, 26; vom 15.7.1992 X B 13/92, BFH/NV 1992, 763). - BFH, 11.01.1994 - IX R 90/92
Erwerb eines Grundstücks mit Erbbaurecht - Geltendmachung von Erschließungskosten …
In seiner Verantwortung liegt es nur, das zu befördernde Schriftstück den postalischen Bestimmungen entsprechend und so rechtzeitig zur Post zu geben, daß es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Bundespost bei regelmäßigem Dienstablauf den Empfänger fristgerecht erreicht (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Juli 1992 X B 13/92, BFH/NV 1992, 763 m.w.N.). - KG, 05.03.1993 - 3 UF 7296/92
Wahrung der Berufungsfrist durch Eingang der Berufungsschrift per Fax gegen ein …
Es kommt daher nicht mehr darauf an, ob sich der Prozeßbevollmächtigte des Antragsgegners vor Absendung hinreichend Gewißheit über die regelmäßige Postlaufzeit verschaffen hat (BGH ZIP 1991, 1629; BFH/NV 1992, 763).
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