Rechtsprechung
| BFH, 16.05.2013 - X B 131/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Anforderungen an die Substantiierung von Beweisanträgen - Benennungsverlangen
- openjur.de
Anforderungen an die Substantiierung von Beweisanträgen; Benennungsverlangen
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1, AO § 160, ZPO § 373, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3
Anforderungen an die Substantiierung von Beweisanträgen - Benennungsverlangen - rechtsinformationen.bund.de
Anforderungen an die Substantiierung von Beweisanträgen - Benennungsverlangen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 FGO, § 160 AO, § 373 ZPO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
Anforderungen an die Substantiierung von Beweisanträgen - Benennungsverlangen - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 373; FGO § 82
Anforderungen an die Substantiierung eines Antrags auf Vernehmung eines Zeugen - datenbank.nwb.de
Anforderungen an die Substantiierung von Beweisanträgen; Anwendung des § 160 AO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Substantiierung eines Antrags auf Vernehmung eines Zeugen
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 15.05.2012 - 5 K 76/08
- BFH, 16.05.2013 - X B 131/12
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (12)
- BFH, 13.08.2002 - VII B 267/01
NZB; Übergehen von Beweisanträgen
Auszug aus BFH, 16.05.2013 - X B 131/12
Insbesondere sind die Anforderungen, die an die Beschwerdebegründung hinsichtlich der Angabe des Beweisthemas und des zu erwartenden Inhalts der übergangenen Zeugenaussage zu stellen sind, herabgesetzt, wenn das FG --wie hier-- im Urteil ausdrücklich begründet hat, weshalb es von der Erhebung einzelner Beweise abgesehen hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. August 2002 VII B 267/01, BFH/NV 2003, 63).Rn. 21 a) Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des FG, wonach der Tatrichter unsubstantiierten Beweisanträgen nicht nachgehen muss (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 63).
in ihnen lediglich ein Rechtsbegriff oder das Ergebnis einer Tatsachenwürdigung angegeben wurde (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 63;… in BFH/NV 2008, 827, unter II.2.b, …und vom 12. Dezember 2007 I B 134/07, BFH/NV 2008, 736, unter II.2.b),.
Rn. 27 Hinzu kommt, dass die im Einzelfall geltenden Substantiierungsanforderungen entscheidend auch vom Grad der Erfüllung der Mitwirkungspflichten der Beteiligten abhängig sind (BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 63, unter II.1.).
- BFH, 29.01.2008 - V B 201/06
Zurechnung von Umsätzen in einem Bordellbetrieb - Rüge eines Verfahrensmangels - …
Auszug aus BFH, 16.05.2013 - X B 131/12
sie so unbestimmt waren, dass erst die Beweiserhebung zur Aufdeckung der entscheidungserheblichen Tatsachen führen könnte (Ausforschungs- oder Beweisermittlungsbeweis; vgl. BFH-Beschluss vom 29. Januar 2008 V B 201/06, BFH/NV 2008, 827, unter II.2.b),.in ihnen lediglich ein Rechtsbegriff oder das Ergebnis einer Tatsachenwürdigung angegeben wurde (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 63; in BFH/NV 2008, 827, unter II.2.b, …und vom 12. Dezember 2007 I B 134/07, BFH/NV 2008, 736, unter II.2.b),.
- BFH, 25.08.1986 - IV B 76/86
Empfänger von Ausgaben bei zwischengeschalteter ausländischer …
Auszug aus BFH, 16.05.2013 - X B 131/12
Bereits die Entscheidung darüber, ob ein Benennungsverlangen ergehen soll, ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (BFH-Beschluss vom 25. August 1986 IV B 76/86, BFHE 149, 381, BStBl II 1987, 481, unter II.1.).
- BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02
Zulässigkeit einer vorweggenommenen Beweiswürdigung im …
Auszug aus BFH, 16.05.2013 - X B 131/12
Rn. 22 Das Bundesverfassungsgericht hat die fachgerichtliche Rechtsprechung zur Frage der Substantiierung dahingehend zusammengefasst --und mit diesem Inhalt gebilligt--, dass eine Beweisaufnahme unter diesem Gesichtspunkt nur abgelehnt werden darf, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sich der Beweisantrag als rechtsmissbräuchlich darstellt, weil die in ihm aufgestellte Behauptung auf das Geratewohl gemacht, gleichsam "ins Blaue" aufgestellt und damit "aus der Luft gegriffen" ist (Beschluss vom 14. April 2003 1 BvR 1998/02, Neue Juristische Wochenschrift 2003, 2976, unter II.2.a). - BFH, 23.03.2011 - X R 44/09
Verhältnis zwischen Sachaufklärung, Reduzierung des Beweismaßes und Entscheidung …
Auszug aus BFH, 16.05.2013 - X B 131/12
Dabei ist ergänzend in den Blick zu nehmen, dass das FA die Feststellungslast für steuererhöhende Umstände trägt, auch wenn eine Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast stets nachrangig zum Versuch der eigenen gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung und Überzeugungsbildung ist (Senatsurteil vom 23. März 2011 X R 44/09, BFHE 233, 297, BStBl II 2011, 884, unter II.2.). - BFH, 14.12.1990 - III R 92/88
Fortbildungskosten für im Betrieb mitarbeitende Kinder
Auszug aus BFH, 16.05.2013 - X B 131/12
Tatsachenangaben vollständig fehlten (BFH-Entscheidungen vom 14. Dezember 1990 III R 92/88, BFHE 163, 190, BStBl II 1991, 305, unter 3., …und vom 21. November 2002 VII B 58/02, BFH/NV 2003, 485, unter II.3.b), kein konkreter Zeuge benannt war (…BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 IV R 131/90, BFH/NV 1992, 664, unter 3.b aa) oder der Beweisantrag trotz eines detaillierten Sachvortrags der Gegenseite lediglich pauschale Behauptungen enthielt (…BFH-Beschluss vom 17. März 2003 VII B 269/02, BFH/NV 2003, 825). - BFH, 21.06.1988 - VII R 135/85
Finanzgerichtsverfahren - Strafakten
Auszug aus BFH, 16.05.2013 - X B 131/12
der Beteiligte Einwendungen gegen die Feststellungen eines Strafurteils erhebt, weil in diesen Fällen erhöhte Substantiierungsanforderungen gelten (BFH-Urteil vom 21. Juni 1988 VII R 135/85, BFHE 153, 393, BStBl II 1988, 841, unter II.3.),. - BFH, 12.12.2007 - I B 134/07
Mitwirkungspflicht bei Streit über Geschäftsleitungsort einer Kapitalgesellschaft …
Auszug aus BFH, 16.05.2013 - X B 131/12
in ihnen lediglich ein Rechtsbegriff oder das Ergebnis einer Tatsachenwürdigung angegeben wurde (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 63;… in BFH/NV 2008, 827, unter II.2.b, und vom 12. Dezember 2007 I B 134/07, BFH/NV 2008, 736, unter II.2.b),. - BFH, 21.11.2002 - VII B 58/02
NZB; Verfahrensmängel
Auszug aus BFH, 16.05.2013 - X B 131/12
Tatsachenangaben vollständig fehlten (BFH-Entscheidungen vom 14. Dezember 1990 III R 92/88, BFHE 163, 190, BStBl II 1991, 305, unter 3., und vom 21. November 2002 VII B 58/02, BFH/NV 2003, 485, unter II.3.b), kein konkreter Zeuge benannt war (…BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 IV R 131/90, BFH/NV 1992, 664, unter 3.b aa) oder der Beweisantrag trotz eines detaillierten Sachvortrags der Gegenseite lediglich pauschale Behauptungen enthielt (…BFH-Beschluss vom 17. März 2003 VII B 269/02, BFH/NV 2003, 825). - BFH, 17.03.2003 - VII B 269/02
NZB: Zulassungsgründe, Sicherung einer einheitlichen Rspr.; Vermischen von …
Auszug aus BFH, 16.05.2013 - X B 131/12
Tatsachenangaben vollständig fehlten (BFH-Entscheidungen vom 14. Dezember 1990 III R 92/88, BFHE 163, 190, BStBl II 1991, 305, unter 3., …und vom 21. November 2002 VII B 58/02, BFH/NV 2003, 485, unter II.3.b), kein konkreter Zeuge benannt war (…BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 IV R 131/90, BFH/NV 1992, 664, unter 3.b aa) oder der Beweisantrag trotz eines detaillierten Sachvortrags der Gegenseite lediglich pauschale Behauptungen enthielt (BFH-Beschluss vom 17. März 2003 VII B 269/02, BFH/NV 2003, 825). - BFH, 10.03.2005 - X B 66/04
Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen
- BFH, 27.02.1992 - IV R 131/90
Berufsrechtliche Voraussetzung für die Ausübung eines Katalogberufs
- BFH, 23.02.2018 - X B 65/17
Notwendige Beweiserhebung hinsichtlich der Unterlagen zur Dokumentation eines …
Hierzu gehören auch Ausforschungs- bzw. Beweisermittlungsanträge (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 16. Mai 2013 X B 131/12, BFH/NV 2013, 1260, Rz 21 ff., mit zahlreichen Nachweisen). - BFH, 03.07.2025 - VII B 46/24
Anforderungen an einen Antrag auf Beweiserhebung durch Zeugen
Rn. 14 Die maßgebliche Grundlage hierfür ist § 82 FGO i.V.m. § 373 der Zivilprozessordnung --ZPO-- (BFH-Beschluss vom 16.05.2013 - X B 131/12, Rz 21).Rn. 22 § 373 ZPO verlangt vom Beweisantragsteller nicht, den gesamten Inhalt der künftigen Zeugenaussage durch detaillierte Angaben in seinem Beweisantrag vorwegzunehmen (BFH-Beschluss vom 16.05.2013 - X B 131/12, Rz 26;… Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 76 Rz 32).
Derartige Anforderungen könnte der Beweisantragsteller regelmäßig nur dann erfüllen, wenn er den Zeugen noch vor dessen Benennung intensiv befragen würde; damit liefe er aber gerade Gefahr, dass ihm dieses Verhalten als Versuch der Zeugenbeeinflussung ausgelegt und die Zeugenaussage damit für das Gericht entwertet würde (BFH-Beschluss vom 16.05.2013 - X B 131/12, Rz 26).
- BFH, 22.03.2023 - X B 135/21
Beweiserhebung über die Ersatzzustellung trotz Zustellungsurkunde
Hierzu gehören auch Ausforschungs- bzw. Beweismittelanträge (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 16.05.2013 - X B 131/12, BFH/NV 2013, 1260, Rz 21 ff.).
- FG Hamburg, 11.11.2014 - 6 K 206/11
Einkommensteuer: Schätzung von Besteuerungsgrundlagen bei einem Taxiunternehmen …
Rn. 75 Insoweit ist der Beweisantrag des Klägers unsubstantiiert; es fehlen Tatsachenangaben darüber, welche Einnahmen jeder Fahrer wann erzielt und gegengezeichnet hat (vgl. (BFH Urteil vom 14.12.1990 III R 92/88, BFHE 163, 190, BStBl II 1991, 305;… Beschlüsse vom 21.11.2002 VII B 58/02, BFH/NV 2003, 485; vom 16.05.2013 X B 131/12, BFH/NV 2013, 1260).Denn er war so unbestimmt, dass erst die Beweiserhebung zur Aufdeckung der entscheidungserheblichen Tatsachen, welches Fahrzeug für welchen Zeitraum im Sinne des § 21 Abs. 4 PBefG von der Betriebspflicht entbunden wurde, hätte führen können (vgl. BFH Beschlüsse vom 29.01.2008 V B 201/06, BFH/NV 2008, 827; vom 16.05.2013 X B 131/12, BFH/NV 2013, 1260).
- BFH, 01.12.2015 - X B 29/15
Untauglicher Zeugenbeweis für die private Nutzung eines Pkws
Ferner ist das FG nicht verpflichtet, unsubstantiierten Beweisanträgen nachzugehen (z.B. Senatsbeschluss vom 16. Mai 2013 X B 131/12, BFH/NV 2013, 1260, m.w.N.). - BFH, 18.11.2013 - III B 45/12
Liebhaberei bei Verlustbetrieben - Verzicht auf Beweiserhebung - …
Dabei sind die im Einzelfall geltenden Substantiierungsanforderungen insbesondere vom Grad der Erfüllung der Mitwirkungspflichten der Beteiligten abhängig (BFH-Beschluss vom 16. Mai 2013 X B 131/12, BFH/NV 2013, 1260). - LSG Baden-Württemberg, 14.02.2023 - L 9 BA 138/18
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Betrieb von Toilettenanlagen - …
Das Gericht braucht Beweisangeboten nicht nachzugehen, wenn mit dem Beweisthema nicht konkrete Tatsachen benannt werden, sondern der Antrag in Wahrheit auf eine allein dem Gericht zustehende rechtliche Würdigung gerichtet ist, mithin nicht auf die Klärung einer Tatsache, sondern einer Rechtsfrage zielt (vgl. etwa m.w.N. BFH, Beschluss vom 16.05.2013 - X B 131/12 -, juris Rn. 23; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 19.09.2019 - 15 ZB 19.33171 -, juris Rn. 21). - LSG Baden-Württemberg, 15.03.2022 - L 9 BA 3774/18
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - "wissenschaftlicher Mitarbeiter" bzw …
Das Gericht braucht Beweisangeboten nicht nachzugehen, wenn mit dem Beweisthema nicht konkrete Tatsachen benannt werden, sondern der Antrag in Wahrheit auf eine allein dem Gericht zustehende rechtliche Würdigung gerichtet ist, mithin nicht auf die Klärung einer Tatsache, sondern einer Rechtsfrage zielt (vgl. etwa m.w.N. BFH, Beschluss vom 16.05.2013 - X B 131/12 -, juris Rn. 23; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 19.09.2019 - 15 ZB 19.33171 -, juris Rn. 21). - FG Köln, 20.02.2014 - 11 K 922/09
Grenzüberschreitende Steuerberatungstätigkeit
Ein hinreichend substantiierter Beweisantrag setzt gemäß § 82 FGO in Verbindung mit § 373 ZPO unter anderem die Benennung des Zeugen voraus (vgl. BFH-Beschluss vom 16.5.2013 X B 131/12, BFH/NV 2013, 1260 und BFH-Urteil vom 27.2.1992 IV R 131/90, BFH/NV 1992, 664). - BFH, 12.11.2025 - IX B 120/24
Verletzung der Sachaufklärungspflicht: Anforderungen an einen Antrag auf …
Derartige Anforderungen könnte der Beweisantragsteller regelmäßig nur dann erfüllen, wenn er den Zeugen noch vor dessen Benennung intensiv befragen würde; damit liefe er aber gerade Gefahr, dass ihm dieses Verhalten als Versuch der Zeugenbeeinflussung ausgelegt und die Zeugenaussage damit für das Gericht entwertet würde (BFH-Beschlüsse vom 16.05.2013 - X B 131/12, Rz 26, und vom 03.07.2025 - VII B 46/24, Rz 22;… vgl. Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 76 Rz 32). - BFH, 12.11.2018 - X B 88/18
Gehörsverletzung durch Nichtoffenbarung der vom FG für eine Schätzung …
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