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Rechtsprechung
   BFH, 29.01.2004 - X B 133/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9645
BFH, 29.01.2004 - X B 133/02 (https://dejure.org/2004,9645)
BFH, Entscheidung vom 29.01.2004 - X B 133/02 (https://dejure.org/2004,9645)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - X B 133/02 (https://dejure.org/2004,9645)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Keine Entkräftung des Anscheinsbeweis des Gegenteils bei bloßer Behauptung ein betrieblicher Pkw werde nicht für Privatfahrten genutzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Ermittlung des Umfangs privater Nutzung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Kfz; Zulässigkeit und Entkräftung eines Anscheinsbeweises; Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.11.1991 - XI R 13/90

    Berücksichtigung einer Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren - …

    Auszug aus BFH, 29.01.2004 - X B 133/02
    Zum anderen stellt, wenn ein Beteiligter steuerlich beraten und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten ist, wie dies bei den Klägern während des Klageverfahrens der Fall war, das Unterlassen eines Hinweises keine Verletzung der Pflicht aus § 76 Abs. 2 FGO dar, wenn --wie im Streitfall-- die Notwendigkeit des substantiierten Bestreitens des Anscheinsbeweises auf der Hand liegt (vgl. Entscheidungen des BFH vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609, unter 2. a, …sowie vom 14. November 1995 VII B 186/95, BFH/NV 1996, 416).
  • BFH, 04.09.2002 - II B 107/01

    NZB; Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 29.01.2004 - X B 133/02
    Zum einen ist die Rüge der Verletzung der Hinweispflicht unschlüssig, da die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen den Mangel nicht ergeben (vgl. BFH-Beschluss vom 4. September 2002 II B 107/01, BFH/NV 2003, 182).
  • BFH, 13.02.1998 - V B 25/97

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 29.01.2004 - X B 133/02
    Auch wenn angenommen würde, die Kläger hätten damit die Frage aufgeworfen, unter welchen Voraussetzungen ein Anscheinsbeweis entkräftet ist, wäre die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht schlüssig dargelegt, weil sich für diese --im Einzelfall von der Sachverhaltswürdigung des Finanzgerichts (FG) abhängige-- Frage keine allgemeinen Rechtsgrundsätze aufstellen lassen (…vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Mai 1998 IX B 92/97, BFH/NV 1998, 1500, unter 3.; ähnlich BFH-Beschluss vom 13. Februar 1998 V B 25/97, BFH/NV 1998, 1109).
  • BFH, 07.05.1998 - IX B 92/97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei nicht ausreichender Darlegung von …

    Auszug aus BFH, 29.01.2004 - X B 133/02
    Auch wenn angenommen würde, die Kläger hätten damit die Frage aufgeworfen, unter welchen Voraussetzungen ein Anscheinsbeweis entkräftet ist, wäre die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht schlüssig dargelegt, weil sich für diese --im Einzelfall von der Sachverhaltswürdigung des Finanzgerichts (FG) abhängige-- Frage keine allgemeinen Rechtsgrundsätze aufstellen lassen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Mai 1998 IX B 92/97, BFH/NV 1998, 1500, unter 3.;… ähnlich BFH-Beschluss vom 13. Februar 1998 V B 25/97, BFH/NV 1998, 1109).
  • BFH, 14.06.1988 - V B 38/88

    Begrünung der Revision mit einem Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 29.01.2004 - X B 133/02
    Ferner ist darzulegen, aus welchem Grund ein Anlass zu dem Hinweis des Gerichts bestanden habe (BFH-Beschluss vom 14. Juni 1988 V B 38/88, BFH/NV 1989, 373;… vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 71).
  • BFH, 14.11.1995 - VII B 186/95

    Bedeutung des richterlichen Hinweises nach § 76 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung …

    Auszug aus BFH, 29.01.2004 - X B 133/02
    Zum anderen stellt, wenn ein Beteiligter steuerlich beraten und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertreten ist, wie dies bei den Klägern während des Klageverfahrens der Fall war, das Unterlassen eines Hinweises keine Verletzung der Pflicht aus § 76 Abs. 2 FGO dar, wenn --wie im Streitfall-- die Notwendigkeit des substantiierten Bestreitens des Anscheinsbeweises auf der Hand liegt (…vgl. Entscheidungen des BFH vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609, unter 2. a, sowie vom 14. November 1995 VII B 186/95, BFH/NV 1996, 416).
  • FG Sachsen, 25.02.2005 - 5 K 1353/01

    Entkräftung des Anscheinsbeweises für die private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge

    Allerdings kann aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung nach den Regeln des Anscheinsbeweises davon ausgegangen werden, dass die private Nutzungsmöglichkeit eines betrieblichen Personenkraftwagens auch in Anspruch genommen wird (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Mai 1999 IV B 258/98, BFH/NV 1999, 1330 und BFH-Beschluss vom 29. Januar 2004 X B 133/02, zitiert nach Juris).

    Die ihr zugrunde liegende Lebenserfahrung ist zu einem Beweis des ersten Anscheins erstarkt (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Januar 2004, a.a.O.).

    Der Beweis des ersten Anscheins kann durch die Führung eines Fahrtenbuches einerseits oder durch Darlegung und Nachweis eines atypischen Sachverhalts andererseits entkräftet werden (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Januar 2004, a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 04.06.2004 - VI B 256/01

    Private Nutzung betrieblicher Kfz

    Die Kläger verkennen, dass die Frage, ob im Einzelfall der Beweis des ersten Anscheins als erschüttert bzw. entkräftet angesehen werden kann, gleichfalls dem Bereich der Beweiswürdigung zuzuordnen ist (BFH-Urteil in BFHE 129, 53, BStBl II 1980, 69, 71;… vgl. auch Beschlüsse vom 7. Mai 1998 IX B 92/97, BFH/NV 1998, 1500; vom 29. Januar 2004 X B 133/02, nicht veröffentlicht;… Lange in HHSp, § 115 FGO Rz. 247 und § 96 FGO Rz. 97 ff.).
  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 21/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2022 VIII R 26/20 - …

    Zum anderen hätte der Kläger, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, auch angeben müssen, worauf im Einzelnen das FG hätte hinweisen müssen und welche konkreten entscheidungserheblichen Tatsachen von ihm im Falle eines entsprechenden Hinweises unter Beweis gestellt worden wären (BFH-Beschluss vom 29.01.2004 - X B 133/02, juris).
  • FG München, 19.05.2010 - 10 K 152/09

    Abgrenzung zwischen Pkw und Lkw im Rahmen der Anwendung der 1%-Regelung bei …

    Dabei bedürfen aber die Tatsachen, aus denen die Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs abgeleitet werden soll, des vollen Beweises (BFH-Urteil vom 07.11.2006, BStBl. II 2007, 116); die Darlegungs- und Beweislast treffen den Steuerpflichtigen (BFH-Beschluss vom 29.01.2004 X B 133/02, in Juris).
  • FG Münster, 18.02.2005 - 11 K 5218/03

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs, außergewöhnliche Abschreibung eines …

    Die ihr zugrunde liegende Lebenserfahrung ist zu einem Beweis des ersten Anscheins erstarkt (BFH, Beschluss vom 29. Januar 2004 - X B 133/02, juris), den es durch den Steuerpflichtigen zu erschüttern gilt.
  • FG München, 05.11.2008 - 10 K 4774/05

    Keine Widerlegung des Anscheinsbeweises für eine auch private Nutzung eines …

    Dabei bedürfen aber die Tatsachen, aus denen die Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs abgeleitet werden soll, des vollen Beweises (BFH-Urteil vom 07.11.2006, BStBl. II 2007, 116); die Darlegungs- und Beweislast treffen den Steuerpflichtigen (BFH-Beschluss vom 29.01.2004 X B 133/02, in Juris).
  • FG Thüringen, 23.03.2005 - IV 399/02

    Ansatz der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs bei der …

    Jedoch reicht die bloße klägerische Behauptung, sein betrieblicher PKW werde nicht für Privatfahrten genutzt, nicht aus, um den Anscheinsbeweis des Gegenteils zu entkräften (vgl. Beschluss des BFH vom 29. Januar 2004 X B 133/02).
  • FG München, 05.08.2009 - 1 K 4556/06

    Erfassung eines Privatanteils für die betriebliche Nutzung eines Fahrzeug bei …

    Die bloße Behauptung, ein PKW werde nicht für Privatfahrten genutzt, reicht nicht aus (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Januar 2004 X B 133/02, Juris).
  • FG Münster, 10.05.2007 - 6 K 4203/04

    Hinreichende Überwachung eines Nutzungsverbots für eine private Pkw-Nutzung durch …

    Er weist auf die Regelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 Einkommensteuergesetz und auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 29.01.2004 X B 133/02) hin, wonach der dieser Regelung zugrunde liegenden Lebenserfahrungen ein Beweis des erstens Anscheins dafür vorliege, dass betriebliche Fahrzeuge auch privat genutzt würden.
  • FG München, 01.02.2006 - 10 K 4748/03

    Private Nutzung betrieblicher PKW; 1-Prozent-Regelung; vertragliches …

    Für die Behauptung eines solchen nach der Lebenserfahrung untypischen Sachverhalts trifft die Darlegungs- und Beweislast den Steuerpflichtigen (BFH-Beschluss vom 29. Januar 2004 X B 133/02, in Juris).
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